Französischer Richter verurteilt Yahoo

Auf dem Portal werden Nazi-Objekte versteigert, was in Frankreich verboten ist

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Yahoo wurde im April von Licra (Ligue internationale contre le racisme et l'antisémitisme) und der UEJF (Union des étudiants juifs de France) angeklagt, gegen das französische Gesetz zu verstoßen, weil auf Yahoo!Auctions Nazi-Gegenstände gezeigt und versteigert werden. Zwar hat das Unternehmen verhindert, dass Derartiges auch auf www.yahoo.fr zu finden ist, doch weigert es sich, auch auf der amerikanischen Website www.yahoo.com, die natürlich für Franzosen auch erreichbar ist, aufgrund des Schutzes der Meinungsfreiheit, die die amerikanische Verfassung garantiert, dagegen vorzugehen.

Der Richter sprach gestern Yahoo für schuldig und ordnete an, dass das Portal den Klägern jeweils 1390 Dollar zahlen müsse. Das Unternehmen habe gegen das französische Gesetz verstoßen und das "kollektive Gedächtnis" des Landes missachtet. Bis zum 24. Juli wurde Yahoo Zeit gegeben, um Wege zu finden, wie sich das anstößige Angebot für französische Nutzer sperren ließe. Bei weiterer Missachtung des Gesetzes droht Yahoo dann eine Strafe von 91000 Dollar täglich.

Yahoo entgegnete, dass man zwar alle Formen des Rassismus ablehne, aber dass der Fall andere wichtige Fragen stelle: "Die wirkliche Frage", so Christophe Pecnard, der Rechtsanwalt von Yahoo, "der sich das Gericht stellen muss, ist, ob eine französische Rechtsprechung nur aus dem Grund, dass französische User darauf Zugang über das Internet haben, eine Entscheidung über einen englischen Inhalt auf einer amerikanischen Site fällen kann, die von einem amerikanischen Unternehmen betrieben wird." Yahoo ist der Meinung, dass es genüge, die Gesetze des Landes einzuhalten, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet, während man nicht garantieren könne, die Gesetze eines jeden Landes beachten zu können, von dem aus die Website zugänglich ist. UEJF hingegen will, dass Yahoo als "hébergeur" gilt, der für das verantwortlich sei, was auf den von ihm ins Internet gestellten Webseiten angeboten werde.

Zuvor hatte Yahoo betont, dass es unmöglich sei, den Zugriff von französischen Benutzer durch Filter auf das Angebot zu verhindern, während die Kläger das durchaus für möglich hielten, zumal Yahoo ansonsten sehr genau die Benutzer der Site identifizieren könne. Begrüßt wurde das Urteil von Marc Levy, einem Juristen von Licra, der meinte, der Richter habe dem Internet damit einen Verdient erwiesen, weil es in Gefahr laufe, ein "rechtsfreier Raum" zu werden.