GDL-Streik: Bahn-Kundschaft im Stresstest – was Fahrgäste beachten sollten

Die Deutsche Bahn ging im aktuellen Tarifstreit nicht auf die Forderung nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtarbeiter ein. Symbolbild: Ansgar Koreng / CC BY 3.0 (DE)

Warnstreik wirkt regional unterschiedlich. Am Morgen vor allem Pendler betroffen. Welche Rechte gibt es im Fall von Zugausfällen?

Seit bekannt wurde, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mal wieder die Räder stillstehen lässt, kursiert auch erneut der Werbegag der Autovermietung Sixt mit dem Konterfei von GDL-Chef Claus Weselsky als "Mitarbeiter des Monats" im Netz. Bereits 2018 verlor der Gewerkschafter einen Rechtsstreit gegen die Firma. Der satirische Charakter sei für jeden erkennbar, hieß es.

Ansonsten gilt die GDL aber als durchsetzungsstark. Seit Mittwochabend um 22 Uhr führt sie einen Warnstreik durch, der planmäßig am heutigen Donnerstag um 18 Uhr enden soll. Im aktuellen Tarifstreit verlangt sie ein monatliches Lohn-Plus von 555 Euro und eine einmalige steuerfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro – als Knackpunkt gilt aber die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden ohne Lohnkürzung.

Auswirkungen auch auf andere Bahnunternehmen

Die Deutsche Bahn wollte darauf vorerst nicht eingehen und hat daher ihre Kundschaft gebeten, "nicht notwendige Reisen" zu verschieben. Der Fernverkehr wurde aber nicht komplett eingestellt. Es sei gelungen, einen Notfahrplan aufzustellen, hatte ein Bahn-Sprecher am Mittwoch erklärt. Es würden vor allem lange Züge eingesetzt, um möglichst viele Sitzplätze anbieten zu können.

Einzelne Züge mussten auch schon vor Beginn des Warnstreiks aus dem Verkehr gezogen werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Züge nach Ende des Streiks bereits dort sind, wo sie gebraucht werden, hieß es.

Andere Bahnunternehmen wie National Express und die Eurobahn werden zwar nicht bestreikt. Wegen des GDL-Streiks waren aber an diesem Donnerstagmorgen nach Bahn-Angaben die Stellwerke in Bonn-Beuel sowie Hohenlimburg (Hagen) nicht besetzt. Demnach gebe es auch Auswirkungen für andere Bahnunternehmen, hieß es.

Ab zwei Stunden Verspätung 50 Prozent Erstattung

Der Notfahrplan ist auf den Online-Kanälen der Deutschen Bahn abrufbar. Ob ein Fern- oder Regionalzug ausfällt, ist über die Bahn-App oder die Internetseite www.bahn.de einsehbar. Dort wird auch über die Rechte von Fahrgästen im Fall von Zugausfällen oder Verspätungen informiert.

Anders als bei Extremwetterlagen gibt es im Fall streikbedingter Zugausfälle, Verspätungen oder verpasster Anschlüsse einen Erstattungsanspruch. So werden etwa ab einer Stunde verspäteter Ankunft am Zielbahnhof 25 Prozent des Ticket-Preises erstattet, ab zwei Stunden Verspätung 50 Prozent. Für individuelle Nachfragen hat der Konzern zudem die Rufnummer 08000-996633 eingerichtet.

Am Donnerstagmorgen waren hauptsächlich Pendler vom Arbeitskampf der GDL betroffen: Stellenweise fuhr nach Angaben der Bahn laut einem Bericht der ARD-Tagesschau "so gut wie nichts", obwohl der Notfallplan "stabil" angelaufen sei. Der Regional- und Fernverkehr sowie der S-Bahn-Betrieb seien wegen des Warnstreiks "massiv eingeschränkt", hieß es.

Die Auswirkungen des Streiks seien aber regional sehr unterschiedlich: Im Fernverkehr fahren laut Bahn-Sprecher Achim Stauß etwa 20 Prozent der Züge, im Nahverkehr gebe es einzelne Regionen, in denen die Bahn "überhaupt nicht fahren" könne.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.