GDL erfüllt Versprechen der 35-Stunden-Woche: Warum die Empörung?

Seite 2: "Hände weg vom Streikrecht!", fordert der DGB

Die Bedeutung von Streiks betont der DGB. Es gehe "um Augenhöhe, die zwischen den Tarifvertragsparteien gerade nicht ohne Weiteres besteht". Für Beschäftigte sei das Streikrecht das letzte und einzige Mittel. "Streikende nehmen dabei neben Einkommensverlusten für die Zeit des Streiks auch weitere Nachteile in Kauf.

Streik ist deshalb nie eine leichtfertige Entscheidung", so der DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik.

Dabei besteht bereits ein restriktives Streikrecht. Während in Frankreich jeder einzelne Arbeitende ein Recht auf Streik hat, müssen hierzulande Gewerkschaften Tarifverhandlungen beginnen und führen, ehe über Arbeitsniederlegungen entschieden werden kann.

In Deutschland ist der Streik mit bereits hohen Hürden versehen. Weitere Einschränkungen wie Ankündigungsfristen, Zwangsschlichtungen und Mindestbesetzungen würden das Streikrecht entwerten

DGB

"Hände weg vom Streikrecht!", fordert der DGB, weist aber nicht auf die politischen Hintergründe hin. Denn Streikrecht ist in erster Linie Richterrecht. Das bedeutet: Arbeitsgerichte entscheiden über die Auslegung und damit über die Zulässigkeit von Streikaktionen.

Mit massiven Auswirkungen in der Praxis, denn ein Streiken ohne gewerkschaftliche Beteiligung wird juristisch als "wilder Streik" bezeichnet. Nach einer uralten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus den 1950er-Jahren rechtfertigt die Teilnahme daran die fristlose Kündigung.

Geprägt wurde die Rechtsprechung durch Hans Carl Nipperdey. Bis 1963 war er der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichts, denn er war ein erfahrener Jurist. Im faschistischen Deutschland verfasste er den auflagenstärksten Kommentar zum "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" (AOG) – dessen "Volksgemeinschafts"-Geist viele Kritiker im heutigen Streikrecht wieder erkennen.

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