Geheim gehaltener Haftbefehl gegen Amri-Komplizen Ben Ammar?

Seite 2: Der Bericht des Innenministeriums zur Causa Ben Ammar

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Jetzt hat das Ministerium seinen offiziellen Bericht zur Causa Ben Ammar veröffentlicht. Viele Fragen beantwortet auch dieser Bericht nach wie vor nicht, andererseits kann man durchaus Aufschlussreiches entdecken. Insgesamt aber ist es ein fragwürdiges Dokument.

Darin heißt es, Ben Ammar soll nicht wegen des Vielfachmordes auf dem Breitscheidplatz festgenommen worden sein, sondern nur wegen Sozialbetruges. Das offizielle Mordverfahren der Bundesanwaltschaft mit Datum vom 29. Dezember 2016 führt Ben Ammar allerdings an zweiter Stelle hinter Amri. Und trotzdem soll das kein Grund für seine Verhaftung gewesen sein?

Die Darstellung schürt eher den Verdacht weiter, Ben Ammar sei nur in Haft genommen worden (am 3. Januar 2017), um ihn abzuschieben. Der Asyl-Ablehnungsbescheid kam erst zwei Tage nach der Inhaftnahme Ben Ammars. Tatsächlich hätte also so etwas wie eine konzertierte Abschiebe-Operation stattgefunden. Beteiligt an der Maßnahme waren laut dem Bericht mindestens das Bundesinnenministerium, der Generalbundesanwalt, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, das Bundesland Sachsen und die Bundespolizei.

Zwei Mal hat das Bundeskriminalamt (BKA) Ben Ammar nach seiner Verhaftung im Januar 2017 vernommen.

Diese Protokolle liegen den Mitgliedern des Amri-Ausschusses im Bundestag inzwischen vor. Aus ihnen gehe hervor, wie man im Ausschuss erfährt, dass das BKA anfänglich durchaus überzeugt gewesen sei, dass Ben Ammar an Tatvorbereitung, am Tattag und am Fluchtgeschehen beteiligt gewesen sei.

Gemessen daran seien die Vernehmungen des Verdächtigen allerdings äußerst oberflächlich verlaufen. Außerdem hätten die Ermittler bis zum Zeitpunkt von Ben Ammars Abschiebung nicht alle Beweismittel und Asservate ausgewertet.

Solche halbherzigen Vernehmungen seien auch aus dem NSU-Komplex bekannt, meint eine Abgeordnete, wo die Ermittlungsbehörden sich sträubten, Umfeld- oder Netzwerkermittlungen vorzunehmen.

Fragwürdig ist außerdem, warum das BKA den Abgeordneten nur jene Videosequenz vorlegt, die Kontraste ausgestrahlt hatte und nicht einmal jene Sequenz, die die Kontraste-Redaktion besitzt, aber nicht zeigen wollte. Wollen die Ermittlungsbehörden etwa allen Ernstes behaupten, ebenfalls nur die kürzeste aller Versionen zu haben und nicht das gesamte Video beschaffen zu können?

Die Marokko-Hinweise

Im Zusammenhang mit der Focus-Darstellung, Ben Ammar habe Kontakt zu einem marokkanischen Geheimdienst gehabt, wird ein Vorgang interessant, über den die kritische Öffentlichkeit seit längerem rätselt. Im Herbst 2016 hatten deutsche Behörden aus Marokko mehrfach Informationen erhalten, dass Anis Amri in Deutschland "etwas plane".

Auf einer Sitzung des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) vom 2. November 2016 wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beauftragt, zu überprüfen, was es mit diesen Marokko-Hinweisen auf sich habe. Aber warum sollte das der Inlandsgeheimdienst tun und nicht etwa der für das Ausland zuständige Bundesnachrichtendienst (BND)?

Im Amri-Ausschuss des Bundestages haben Abgeordnete diese Frage wiederholt gestellt, auch Vertretern des BfV, ohne eine Antwort erhalten zu haben. Der Leiter der Abteilung für islamistischen Terrorismus im BfV, der es eigentlich wissen müsste, sagte nur, die "Logik dieses Auftrages" an das BfV durch das GTAZ erschließe sich ihm nicht.

Und die Verbindungsbeamtin des BfV im GTAZ erklärte erst Ende Januar 2019, sie könne sich an die fragliche Sitzung vom November 2016 und die entsprechende Diskussion nicht erinnern.

Eine mögliche Antwort, warum der Inlandsgeheimdienst diese Marokko-Informationen überprüfen sollte, könnte sein: Weil die Informationen von einer marokkanischen Quelle kamen, die in Deutschland saß. Und diese Quelle müsste Kontakt zu Amri gehabt haben.

Unklar ist bis heute, was aus dem Prüfauftrag des GTAZ für das BfV geworden ist. Ein weißer Fleck in dem Terrorabwehr-Forum, das sich um gefährliche Islamisten kümmern soll, ist außerdem die Personalie Bilel Ben Ammar. Amri war etwa ein Dutzend Mal Thema in der Runde. Und Ben Ammar?

Ein Beitrag zur Inneren Sicherheit

Geheimdienstliche Agententätigkeit in Deutschland für einen fremden Dienst ist eigentlich strafbar. Allerdings gibt es eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Jena, die dieses Prinzip verwässert.

Ein Deutscher, der im Deutschsprachigen Islam-Kreis (DIK) Hildesheim um den mutmaßlichen IS-Anhänger Abu Walaa für einen jordanischen Geheimdienst gespitzelt haben soll, wurde im Oktober 2018 von der Bundesanwaltschaft (BAW) wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Im DIK war auch Amri aktiv.

Doch im November 2018 wies das OLG Jena die Anklage mit einer bemerkenswerten Begründung ab: Der Angeklagte sei kein Agent einer fremden Macht gewesen, sondern Helfer im Kampf gegen islamistischen Terror. Mit der Weiterleitung seiner Informationen an den jordanischen Geheimdienst habe er auch einen Beitrag zur inneren Sicherheit der Bundesrepublik geleistet.

Ein Urteil, das die bisherigen internationalen Spionageregeln auf den Kopf stellt - und das einem Informanten Straffreiheit beschert.

Ein dritter und ein möglicher vierter Mann

In der kommenden Sitzung des Bundestagsausschusses am 14. März soll ein weiterer langjähriger Komplize von Anis Amri als Zeuge vernommen werden, allerdings hinter verschlossenen Türen. Karim H. (manchmal auch Abdelmontasser H. genannt) dealte zusammen mit Amri Drogen.

Beide waren auch an der Messerstecherei beteiligt, die mehrfach Thema in den Ausschüssen war, die aber bis heute nicht restlos aufgeklärt ist. Obwohl die Tat zwingend zu Haftbefehlen hätte führen müssen, wurden alle Täter zunächst verschont, auch Amri.

2017 wurde Karim H. dann als Haupttäter verurteilt. Zunächst hatte er gestanden, später aber geltend gemacht, sein Geständnis sei der Preis für das Angebot der Staatsanwaltschaft gewesen, ihn abzuschieben. Die Staatsanwaltschaft widerspricht dem energisch. Tatsächlich soll Karim H. in der Woche nach seiner Aussage abgeschoben werden, wie der Pressedienst des Deutschen Bundestages berichtet.

Karim H. müsste unter anderem wissen, ob ein vierter Angreifer im Juli 2016 bei der Auseinandersetzung in der Drogendealer-Bar in Berlin-Neukölln dabei war - und wie er heißt. Um diesen möglichen vierten Mann herrscht ein anhaltendes Verwirrspiel.

Einmal heißt es auf Seiten der Staatsanwaltschaft, ein vierter Täter war dabei, er sei aber nicht identifiziert. Ein andermal wird das verneint. Von Bedeutung könnte der vierte Mann sein, weil er im Zusammenhang mit "verdeckten Maßnahmen" gestanden haben könnte. Sprich: Dass er möglicherweise eine Quelle einer Sicherheitsbehörde war.

Ausschussmitglieder verteidigten die nicht-öffentliche Vernehmung von Karim H. mit Schutzgründen für seine Person.