Geldwäsche wird verwaltet

Die Strategien der Bundesregierung gegen illegale Geschäfte ist widersprüchlich und wenig effektiv. Eine Bestandsaufnahme

Schätzungen zufolge werden in Deutschland pro Jahr rund 100 Milliarden Euro gewaschen. Dagegen hätte die Bundesregierung schon seit Jahren etwas tun können. Hat sie aber nicht, jedenfalls nicht mit der nötigen Konsequenz. In politischen Reden wird die Bekämpfung der Geldwäsche in ihrer Bedeutung etwa im Kampf gegen den Terrorismus gerne beschworen. Tatsächlich passiert wenig.

Seit 2017 werden Geldwäscheverdachtsfälle, die nach mehrfach verschärften Anti-Geldwäschegesetzen, vor allem von Banken, und Finanzdienstleistern, von der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls in Köln zentral erfasst, bewertet und nach Prüfung ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Die FIU wurde nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center 2001 geschaffen, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus stärker zu bekämpfen. Das Gremium soll die Spreu vom Weizen trennen, nur werthaltige Fälle an die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

Zollbehörde als Geldwäsche-Verwalter

Die Zahl der an die FIU gemeldeten Verdachtsmeldungen stieg von 76.137 im Jahr 2018 auf 112.439 im Jahr 2019. Natürlich stieg die Zahl der dort eingesetzten Zollbeamten nicht entsprechend der Fallzahlen. Die Behörde wurde zwar im Laufe der Jahre personell aufgestockt, ist aber angesichts der steigenden Meldungen noch immer personell und auch fachlich unterbesetzt.

So kommt es, dass auch eilige Verdachtsmeldungen zu lange unbearbeitet liegen bleiben, statt zeitnah an die Ermittlungsbehörden in den Ländern weitergeleitet zu werden. Das betrifft auch sogenannte Fristfälle, in denen die Weiterleitung von Geldern nur für wenige Tage von den Behörden blockiert werden kann, wenn nicht rechtzeitig ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird. Der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand dazu:

Aufgrund dieser verzögerten Weiterleitung konnten die zuständigen Staatsanwaltschaften und Kriminalämter nicht verhindern, dass Gelder, die der Terrorfinanzierung dienen oder einen Bezug zur Geldwäsche aufweisen, unwiederbringlich in den legalen Geldkreislauf gelangen konnten.

Hausdurchsuchung bei der Zollbehörde

Die zögerliche Bearbeitung führte zu der absurden Situation, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die FIU wegen des Verdachts der Strafvereitlung im Amt ermittelt und in der Kölner Behörde im Sommer 2020 sogar eine Hausdurchsuchung durchführte.

Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel soll die FIU zwischen Mitte 2018 und Anfang 2020 allein im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück acht Verdachtsmeldungen nicht ordnungsgemäß an die Polizei und die Justiz weitergegeben haben.

Vor den Osnabrücker Ermittlungen hatten sich dem Spiegel zufolge bereits die Justizministerien von NRW, Niedersachsen und Bayern beim Bundesfinanzministerium über die schleppende Arbeitsweise der FIU beschwert. Die FDP hatte bundesweit, in den Landtagen Anfragen zur Geldwäsche gestellt und dabei erfahren, dass die "Bundesregierung beispielsweise nur zehn der insgesamt 34 Fälle, die die bayerische Landesregierung als besonders eilbedürftig eingestuft hat und die die FIU verspätet an die zuständigen Stellen der Länder geschickt hat, zu Fristfällen erklärt. Diese Fälle hatten insgesamt ein Finanzvolumen von 830.000 Euro" (vgl. Schriftliche Anfrage der FDP im Bayerischen Landtag, Drucksache 18/680).

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