Gerichte vs. Politik

Seite 2: EU verlangt Vorrang der Judikative

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Vorher hatten wie Verfassungsrechtler wie Markus Thoma und Heinz Mayer darauf hingewiesen, dass der "falsche Ansatz" der Landeshauptleute "scheitern" werde, weil Österreich 1995 der EU beitrat, deren Rechtsrahmen verlange, dass die Judikative in solchen Fragen die letzte und entscheidende Instanz sein müsse. Mayer hatte zusätzlich angemerkt, dass der Politik die Möglichkeit bleibt, Gesetze wie das Bundesverfassungsgesetz von 2013 oder die Landesverfassung Niederösterreichs, die dem Klima- und Umweltschutz "besonders betont", anders zu formulieren.

In der Vergangenheit wurden solche Staatsziele häufig mit der Erwartung in Gesetze aufgenommen, dass sie gut klingen, aber nichts konkret ändern. In Deutschland machten Lobbyisten für Sport und Kultur mit genau diesem Argument sogar Werbung für entsprechende Verfassungsänderungen (vgl. Mehr oder weniger Staat). Tatsächlich lassen sich aus Staatszielen zwar keine unmittelbaren Ansprüche ableiten - sie müssen jedoch in Abwägungsprozessen gegen andere Rechtsgüter stärker berücksichtigt werden: Bei der Verabschiedung von öffentlichen Haushalten und Gesetzen ebenso wie bei Gerichtsentscheidungen und Abwägungen von Behörden. Andere Ziele müssen dann zurücktreten.

Problemvorschrift FFH

Allerdings müssen die Gerichte nicht nur Landes- und Bundesgesetze, sondern auch EU-Vorschriften beachten, die sich sehr viel schwerer ändern lassen. Zum Beispiel die EU-Richtlinie zu Fauna, Flora und Habitat (FFH). Sie ist ausgesprochen unflexibel und erlaubt praktische keine Abwägungen zwischen Rechtsgütern, wie sie die Verfassungen der EU-Mitgliedsländer eigentlich vorschreiben.

Wenn es um Feldhamster, Ringelnattern, Kammmolche, Rotbauchunken, Fetthennen-Bläulinge, Hauben-Azurjungfern, Hornissen, Königsfarne, Sand-Strohblumen und andere begünstigte Tiere und Pflanzen geht, sorgt die Richtlinie bei Stromleitungen und Straßen regelmäßig für größere Umwege, Zickzackführungen und massive Mehrkosten (vgl. Brüderle will Stromleitungsausbau beschleunigen). In Hessen machte beispielsweise eine Kammolch-Siedlung den Bau der A 44 zwischen Helsa Ost und Hessisch Lichtenau 50 Millionen Euro teurer. Jeder einzelne Molch dort kostete den deutschen Steuerzahler 10.000 Euro (vgl. Baublockaden mit Löchern und Losung).

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