Glaube in Flammen: Koranverbrennungen unter der Lupe des deutschen Strafrechts

Der Koran ist Muslimen in aller Welt heilig. Längst nicht alle würden deshalb militant werden. Doch inwieweit sind ihre Gefühle rechtlich geschützt? Symbolbild: Afshad / Pixabay Licence

Koranverbrennungen in Schweden haben Gemüter weltweit erhitzt. Es kam zu diplomatischen Verwerfungen. Würden solche Vorfälle in Deutschland geahndet?

Die wiederholten Koranverbrennungen in Schweden treiben nicht nur die schwedische Bevölkerung um. Sie sind nicht nur Vandalismus oder störende Zwischenfälle, sondern lösen diplomatische Verwerfungen und heftige Proteste im Irak aus. Die Gemüter sind erhitzt. Die Frage, wie in Deutschland mit einer vergleichbaren Tat umgegangen würde, liegt nahe. Doch was auf den ersten Blick strafwürdig erscheint, ist auf den zweiten nur schwer greifbar.

Im Zentrum steht hier ein Buch. Eines, dem seit Jahrhunderten eine ganz besondere Aufmerksamkeit und Zuneigung zuteil wird. Es gehört zu den Gegenständen, mit denen Menschen eine ebenso tiefe emotionale Verbindung knüpfen, wie sie es untereinander tun.

Es geht um den Koran, die heilige Schrift des Islam, aus dem nach dem Glauben muslimischer Menschen unmittelbar das ewig gültige Wort Allahs hervorgeht. Genauer geht es um die vom Propheten Mohammed empfangenen Anweisungen Allahs an die Menschen, die im Koran niedergeschrieben sind.

Der Weg ins Paradies und die Erlösung sind nach Auffassung gläubiger Muslime nur erreichbar, wenn sie sich an die Lehren des Koran halten. Es ist elementar, sich die Bedeutung dieses Buches zu vergegenwärtigen, um zu begreifen, warum seine mutwillige Beschädigung Aufruhr, sogar diplomatische Verwerfungen auslösen kann.

Was geschah in Schweden?

Ende Juni dieses Jahres kam es bei einer Demonstration vor einer Moschee in Schweden zum ersten Zwischenfall. Ein Demonstrant namens Salwan Momika hatte bei der Protestaktion in Stockholm ein Exemplar des Korans in Brand gesteckt. Kurz darauf genehmigte die schwedische Polizei erneut eine Demonstration vor der irakischen Botschaft, bei der abermals ein Koran verbrannt werden sollte.

Dazu kam es letztlich zwar nicht, dennoch traktierte der Protestierende das heilige Buch mit den Füßen. Infolge dieses Ereignisses stürmten hunderte Anhänger des irakischen Schiitenführers Moktada al-Sadr die schwedische Botschaft im Irak und legten dort Feuer. Die irakische Regierung verwies die schwedische Botschafterin des Landes und zog zudem den eigenen Botschafter aus Stockholm ab. Am 31. Juli zündete Momika schließlich erneut einige Seiten des Korans an – diesmal vor dem schwedischen Reichstag.

Der Konflikt zwischen Meinungs- und Glaubensfreiheit

Zuvor hatte sich auch der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk missbilligend zu den Koranverbrennungen in Schweden geäußert. Bei der Versammlung der Vereinten Nationen (UN) wurde Besorgnis über den "alarmierenden Anstieg öffentlicher Taten aus religiösem Hass" ausgedrückt, Hetze gegen Religionen und Gewalt gegen Gläubige wurden als unverantwortlich bezeichnet.

Dabei zeigte Türk auch den Konflikt zwischen zwei elementaren Rechten auf, der nun die schwedische Bevölkerung umtreibt: die Bedeutung der Glaubensfreiheit auf der einen und das Gewicht der Meinungsäußerungsfreiheit auf der anderen Seite. Schweden betonte hierzu, eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die aus Sicht der schwedischen Regierung mit einem Verbot der Koranverbrennungen einherginge, komme nicht in Frage.

Eine ähnliche Gewichtung der beiden Rechte hatten schon die USA in einem ähnlich gelagerten Fall im Jahr 2010 vorgenommen. Eine fundamentalistische Kirchengruppe hatte damals ebenfalls mehrfach Koranverbrennungen öffentlich inszeniert. Die Gerichte räumten der Meinungsfreiheit der Gruppe Vorrang ein – eine Meinung könne nicht deshalb verboten werden, weil sie öffentliches Missfallen errege. Zu einer Verurteilung der Koranverbrennungen kam es nicht.

Die Aktionen werfen dennoch Fragen auf. Gerade angesichts der historisch gewachsenen Assoziationen mit den Bücherverbrennungen in Deutschland am 10. Mai 1933 scheint es kaum denkbar, dass Koranverbrennungen, fänden sie in Deutschland statt, straflos blieben. Deren Vergleich mit den Koranverbrennungen Momikas aber passt nicht ganz.

Die Verbrennung missbilligter Literatur galt als erster Triumph der Nationalsozialisten, als Siegeszug in der Unterdrückung der freien Meinungsäußerung. Sie hatten damit eine andere Zielrichtung als die Koranverbrennungen in den USA und Schweden, die ja gerade selbst als Meinungsäußerung gewertet werden.

Die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit können auch in diesem Beitrag nicht in einen endgültigen Ausgleich gebracht werden. Stattdessen soll erörtert werden, ob eine strafrechtliche Verurteilung der Koranverbrennungen in Deutschland möglich wäre.

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