Hamburg will "gewaltbereite Islamisten" abschieben
Innensenator Udo Nagel fordert die "Ausweisung auf Verdacht"
Eine besondere Art der Sicherheitsprophylaxe will der Hamburger Innensenator Udo Nagel (parteilos) einführen: die konsequente Ausweisung möglicher Terrorhelfer. Laut Nagel haben Verfassungsschutz (VS) und Landeskriminalamt (LKA) "zehn gewaltbereite Islamisten" in der Hansestadt ausgemacht, die eine potentielle Gefährdung der Bevölkerung darstellten. Nagel bekleidet das Amt des Innensenators seit der Neukonstituierung der Hamburger Bürgerschaft nach den Wahlen am 29. Februar 2004. Davor war Nagel seit 2002 Polizeipräsident in der Hansestadt, der diesen Posten auf Betreiben des damaligen Innensenators Ronald Barnabas Schill (Schill-Partei) übernahm. Schill warb Nagel bei der bayrischen Polizei ab.
Für die Etikettierung als "gewaltbereiter Islamist" nannte Nagel drei Kriterien: die Absolvierung einer Ausbildung in einem Al-Qaida-Lager, Mitgliedschaft in einem "islamistischen Netzwerk" sowie die Nähe zu militanten Gruppen, die sich den Heiligen Krieg auf die Fahnen geschrieben hätten. Fünf der zehn von VS und LKA als "gewaltbereite Islamisten" ausgemachten Personen sind laut Nagel in einem Al-Qaida-Lager ausgebildet worden. Was die anderen fünf als solche auszeichnet, darüber schwieg Nagel sich aus.
Die Ausweisung müsse auch dann möglich sein, wenn die Beweise gegen die betreffende Personen für eine Verurteilung vor Gericht nicht ausreichend seien, wie im Falle Abdelghani Mzoudi. Der Marokkaner musste sich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation und Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September '01 in New York vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) verantworten. Die Kammer sprach ihn im Januar '04 mangels Beweisen frei (An die Grenzen der Wahrheitsfindung gestoßen).
Auf welcher juristischen Grundlage diese Abschiebungen auf Verdacht stattfinden sollen, darüber schwieg Nagel sich ebenfalls aus. Ebenso darüber, was mit den Familien der Verdächtigten passiert, ob für sie vielleicht die Sippenhaft gesetzlich verankert werden soll.
Nagels Forderung reiht sich ein in eine Initiative der CDU regierten Bundesländer, die eine solche Praxis der "Ausweisung auf Verdacht" als bundesweit einheitliche Regelung gesetzlich festlegen wollen. Nagels Vorgänger als Hamburger Innensenator Dirk Nockemann (Schill-Partei) hatte Ende bereits vergangenen Jahres die zügige Ausweisung Mzoudis angekündigt und damit die Debatte um die rechtlichen Grundlagen für einen solchen Schritt angestoßen.