Heimatminister Seehofer: Fachmann für die Zerstörung von regionaler Basis und Peripherie?
Seite 2: Meister der "Regionenzerstörung mittels Sozialreform"
- Heimatminister Seehofer: Fachmann für die Zerstörung von regionaler Basis und Peripherie?
- Meister der "Regionenzerstörung mittels Sozialreform"
- Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltungskultur
- "Gesundheitsfonds": Arme Regionen noch ärmer
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Die politische Biographie des neuen Heimatministers bietet erstklassiges Anschauungsmaterial dafür, was von der vierten Merkel-Regierung für die unter dem Label "Heimat" versprochene "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" zu erwarten ist. Im Koalitionsvertrag findet sich auch noch eine weitere Interpretationshilfe für die "Heimat"- Formel. Die macht eine noch eingehendere Überprüfung des bisherigen Wirkens des erneuten Ministers möglich. Der Koalitionsvertrag postuliert: "Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates."
Sowohl die "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" wie auch die "Gewährleistung der Selbstverwaltung" der Kommunen sind durch den Art. 72, Abs.2 und den Art. 28, Abs.2 und 3 Grundgesetz festgeschrieben. Die Frage drängt sich auf, ob denn diese im Grundgesetz verankerten Prinzipien mittlerweile so gering geachtet und herunter gekommen sind, dass zu ihrer Respektierung und Realisierung ein extra Bundesministerium erforderlich ist.
Die Frage ist, ob die neue Politik gegen die Lebensverhältnisse und die Selbstverwaltung gerichtet ist und dies durch ein zuständiges Bundesministerium von Anbeginn an geordnet administriert werden soll. Die von der voraus gegangenen Großkoalition schon eingeleitete und von der gegenwärtigen Großkoalition bekräftigte Massenschließung der 1900 wohnortnahen Allgemein-Krankenhäuser und die beabsichtigte Krankenhausversorgung durch nur noch 300 Megakliniken, könnten dazu den Anfang bilden (Krankenhäuser-Schließungen: Die alte Rot-Grün-Politik wird von der neuen GroKo fortgesetzt).
Unabhängig von den Antworten auf diese Fragen geht es vorrangig darum, wie der nun hierfür zuständige Heimatminister mit der Kommunalbasis des Staates und mit der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet während seiner bisherigen Tätigkeit als Bundesminister umgangen ist. Denn auch für diese frühere Tätigkeit galten und gelten die zitierten Grundgesetzartikel.
Um es kurz zu machen: Kein anderer bundesdeutscher Politiker hat so erfolgreich und zugleich so unbemerkt die kommunale Basis und die regionalen Lebensverhältnisse Deutschlands beschädigt wie Horst Seehofer. Gelungen ist ihm das als Bundesgesundheitsminister des Kabinett Kohl in den Jahren 1992 bis 1998. Dabei ist die damals erfolgte politisch-finanzielle Enteignung der deutschen Kommunen nicht etwa durch direkt hierauf und gegen die Kommunen gerichtete Gesetze vollbracht worden. Als Gesundheitsminister hätte Horst Seehofer hierzu gar nicht die Kompetenz gehabt. Die Schwächung der Kommunen als "Fundament des Staates", wie der Koalitionsvertrag es so weihevoll formuliert, erfolgte vielmehr auf dem Schleichweg des 1993 in Kraft getretenen "Gesundheitsstrukturgesetzes". Der Markenkern des Heimatministers ist: Regionenzerstörung mittels Sozialreform.
Seehofer als "Anti-Kommunen-Trojaner" der SPD
Schon die Regierung Schmidt-Genscher hatte in ihren letzten Atemzügen versucht, durch das Hin- und Herschieben von Finanzlasten zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen (d.h. durch so genannte "Verschiebebahnhöfe") den Steuerhaushalt des Bundes auf Kosten der Beitragsbudgets der Sozialversicherungen zu sanieren. Nach dem Abtritt der SPD-FDP-Koalition und dem geringen Erfolg der Verschiebestrategie wurde von der neuen Regierung Kohl-Genscher nun eine Politik der verschärften "Kostendämpfung" im Gesundheitswesen verfolgt.
Kern der Dämpfungsstrategie waren Leistungskürzungen und Selbstbeteiligungserhöhungen bei den Krankenkassen zu Lasten der Krankenversicherten. Für diese das Problem auch nicht lösende Strategie stand jahrelang der Name Norbert Blüm. Dieser erkannte am Ende richtig, dass die notwendigen Reparaturen des bestehenden Systems nur durch eine koordinierte Neuordnung und Umschichtung der Finanzierungsseite und der Leistungsseite von Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung zu erreichen waren.
Der im Jahr 1992 zum neuen Bundesgesundheitsminister ernannte Horst Seehofer, zuvor Parlamentarischer Staatssekretär bei Norbert Blüm, übernahm diese Reformaufgabe. Dazu suchte der CSU-Minister die Zusammenarbeit mit der SPD-Opposition in einer Art "Großen Sachkoalition". Dabei ging es zunächst darum, die in der Gesundheitspolitik immer aufdringlicher als Lobby-Verein der Fachärzteverbände und der Pharmaindustrie agierende FDP-Mitregierungspartei kaltzustellen, um überhaupt eine diskutable Problemlösung zu erreichen.
Das war dann die Chance für die staatszentralistisch-gewerkschaftskonservative SPD-Bundestagsfraktion. In dieser Konstellation konnte sie trotz Oppositionsrolle ihre gesundheits- und sozialpolitischen Ziele, auch gegenüber der eigenen Partei, durchsetzen. Aus heutiger Sicht ist es dieser Bundestags-SPD damals tatsächlich gelungen, im Rahmen des seinerzeitigen Reformkompromisses zwei ihrer Kernanliegen durchzudrücken.
In der Krankenversicherung: das Weiterbestehen der bundesweiten Ersatzkassen-Konzerne als Strukturkonkurrenten der regionalen AOK-,BKK- und IKK-Krankenkassen.
Im Krankenhausbereich: eine verstärkte Zentralsteuerung der Krankenhausversorgung durch Bundesregierung und Kassenverbände mittels Budgetierung, Pauschalfinanzierung etc.
Dieser als großer Erfolg herausgestellte Reformkompromiss zwischen CDU/CSU und SPD in Gestalt des "Gesundheitsstrukturgesetzes" hatte freilich den Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, mit dessen Namen dieser Erfolg verknüpft war, zu einer Art "Trojanischem Pferd" der SPD gegen die Kommunen gemacht.
Das unkorrigierte Weiterbestehen einiger weniger Ersatzkassenkonzerne und die damit erkaufte Wahlfreiheit von Arbeitern und Angestellten zwischen diesen Konzernen und den Regionalkassen bewirkte, dass auch die Regionalkassen durch den verordneten Wettbewerb gezwungen wurden, Kassenkonzerne zu bilden. Dies zeigte sich innerhalb weniger Jahre. Von den etwa 1100 Regionalkassen im Jahre 1994 waren im Jahr 2017 noch 104 Kassen übrig. Die Zahl der AOKen darunter reduzierte sich in diesem Zeitraum von 236 Regional-AOKen auf 11 AOK- Konzerne.
Diese von der politischen Öffentlichkeit nicht wahrgenommene Auslöschung der Regionalkassen beeinträchtigte die Kommunen als "Staatsfundament" in mehrfacher Hinsicht.