Heizungsgesetz der Ampel – teuer, klimaschädlich, Dauerbaustelle?

Nicht nur vor der Verfehlung der Klimaziele im Wärmesektor wird gewarnt – auch ungeahnte Kosten könnten auf Verbraucher zukommen. Schont das Vorhaben weder Klima noch Geldbeutel?

Vor der Expertenanhörung zum Gebäudeenergiegesetz im Bundestag hat die Deutsche Umwelthilfe das Vorhaben bereits auseinander genommen. Tenor: mittel- bis langfristig werden weder Klima noch Geldbeutel geschont.

Das Heizungsgesetz mache in seiner bisher geplanten Form die Einhaltung der Ziele des völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens unmöglich, erklärte die Umwelthilfe, denn der Entwurf sehe vor, dass fossile Öl- und Gasheizungen langfristig weiter betrieben werden können, was auf Jahrzehnte hohe Emissionen im Gebäudesektor bedeute.

Ein späterer Umstieg auf klimaneutralen Wasserstoff oder Biomethan sei zudem nur eine Scheinlösung, da diese Gase nur in äußerst begrenzten Mengen zur Verfügung stehen würden – was zudem drastische Energiekostensteigerungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bedeute.

Mit dem Gesetzesentwurf gäben die Ampel-Fraktionen die Klimaziele im Wärmesektor auf, befand die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz an diesem Montag: "Diese Regierung ist mit dem Versprechen angetreten und dafür gewählt worden, für mehr Klimaschutz zu sorgen. Damit ist sie im Gebäudebereich krachend gescheitert."

Die Umwelthilfe warnte zudem vor steigenden Betriebskosten für Mieter, falls Vermieter nun doch noch eine fossile Heizung einbauen lassen. "Denn wenn sich die Vermieterin oder der Vermieter für eine Öl- oder Gasheizung entscheidet, die dann wie vorgesehen mit Wasserstoff, Biomethan oder daraus hergestellten Derivaten wie E-Fuels betrieben werden soll, müssen die Mietenden die späteren hohen Brennstoffkosten übernehmen."

Zeitdruck vor Expertenanhörung

Berechnungen der Analysefirma Prognos zeigten, dass die Kosten für Gasheizungen mit steigenden Biomethananteilen schon 2030 deutlich höhere Betriebskosten als eine Luftwärmepumpe verursachten.

Diese Woche soll das "Heizungsgesetz" im Bundestag beschlossen werden – noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der Beratungen bildet die Anhörung zum überarbeiteten Entwurf im Klima- und Energieausschuss am Montag.

Dessen Vorsitzender Klaus Ernst (Die Linke) hatte zuvor kritisiert, dass den anzuhörenden Experten die Unterlagen erst am Freitag zugingen:

Wenn wir also Montag die Anhörung machen, brauche ich eigentlich bis spätestens Mittwoch die Unterlagen, damit ich diese den Sachverständigen schicken kann.

Jetzt schickt die Ampel-Koalition diese Unterlagen wohl erst am Freitag. Da ist doch keine Zeit für schriftliche Stellungnahmen unsererseits. Diese kurzen Fristen sind eine Missachtung der parlamentarischen Vorgänge. Das ist ein Skandal.


Klaus Ernst, Die Linke

Den engen Zeitplan kritisiert auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund: Das Ziel einer Wärmewende sei richtig, "aber eine sorgfältige Planung, Finanzierung und Umsetzung setzt die Klärung notwendiger Detailfragen voraus", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Rheinischen Post vom Montag.

"So ist nicht sicher, dass es in Deutschland überhaupt genügend Kapazitäten gibt, damit die notwendige Wärmeplanung der Kommunen rechtzeitig fertig werden kann." Es bestehe die Gefahr, dass das Gesetz immer wieder nachgebessert werden müsse.