Jordi Sànchez soll am 12. März katalanischer Präsident werden
Der inhaftierte Politiker hat beim Ermittlungsrichter für die Amtseinführung Haftverschonung beantragt
Nachdem der katalanische Parlamentspräsident Roger Torrent am Montag alle Parteien konsultiert hatte, schlug er Jordi Sànchez zum Präsidentschaftskandidaten vor, der wegen angeblichen "Aufruhr" seit dem 15. Oktober im spanischen Knast Estremera sitzt. Am Dienstag legte Torrent die Amtseinführung auf den 12. März fest, da sich auch seine Republikanische Linke (ERC) endlich hinter Sànchez gestellt hatte, die zuvor noch einige Einwände hatte. Puigdemont war letzte Woche im Brüsseler Exil zur "Seite getreten", nachdem dessen Amtseinführung von der spanischen Regierung über die Justiz verhindert worden war und hatte Sànchez vorgeschlagen.
Torrent hatte bei seinen Konsultationen am Montag festgestellt, dass es der einzige Kandidat ist, der eine Chance auf eine Mehrheit hat. Im Lager der spanischen Unionisten ist ohnehin niemand zur Kandidatur bereit, da ihm jede Mehrheit fehlen würde. Die Unabhängigkeitsparteien erhielten bei den aus Madrid verfügten Zwangswahlen im vergangenen Dezember gegen alle spanischen Erwartungen erneut die Mehrheit.
Sànchez Anwalt hat sofort beim spanischen Ermittlungsrichter Pablo Llarena beantragt, dass der ehemalige Chef des "Katalanischen Nationalkongress" (ANC), Zweiter auf der Liste von Puigdemonts "Gemeinsam für Katalonien" (JxCat), Haftverschonung erhält. Das forderte Jordi Pina, damit Sànchez Katalonien auch real regieren kann. Haftverschonung hatten zuvor schon ehemalige Minister erhalten, die Llarena sogar der deutlich härter bestraften "Rebellion" beschuldigt.
Pina argumentiert neben der "Unschuldsvermutung" auch damit, dass es keine Begründungen für weitere Haft gebe und mit der Freilassung "am adäquatesten seine Rechte und die Rechte der Wähler garantiert" werden könne. Dass ihm und den beiden inhaftierten Ex-Ministern bisher die Teilnahme an Parlamentssitzungen verweigert wurde, sei ein "bedauerlicher Rückschritt beim Schutz bürgerlicher und politischer Rechte". Das erklärte Pina mit Blick auf eine mögliche "Verurteilung Spaniens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte". In Straßburg will Pina eine Eilentscheidung herbeiführen, sollte der Richter Llarena die Amtseinführung von Sànchez zu verhindern versuchen.
Puigdemont will Spanien in eine Zwickmühle bringen
Der spanische Verfassungsrechtler Javier Pérez Royo meint, es wäre sogar "Rechtsbeugung gegen die Demokratie", wenn Llarena Sànchez die Teilnahme an der Amtseinführung verbieten sollte. Er würde sich "strafbar" machen und seine Richterbefugnisse verlieren. Das wirke sich auf alle "früheren Entscheidungen" aus. Die Anklagen wegen Aufruhr und Rebellion halten Royo und andere Juristen ohnehin für "grotesk", da dafür Gewaltanwendung zwingend notwendig sei.
Puigdemont will Spanien in eine Zwickmühle bringen, da bisher auch mutmaßlichen Mitgliedern der baskischen Untergrundorganisation ETA eine Teilnahme an Parlamentssitzungen erlaubt wurde. So wurde dem Untersuchungsgefangenen Juan Karlos Ioldi auch erlaubt, seine Kandidatur im baskischen Parlament anzutreten, der später wegen ETA-Mitgliedschaft, Lagerung von Kriegswaffen und schwerer Körperverletzung verurteilt wurde.
Die ERC war zunächst nicht wirklich für Sànchez, sondern wollte ihren inhaftierten Parteichef Oriol Junqueras nominieren, aber noch lieber einen Kandidaten haben, der effektiv regieren und die Zwangsverwaltung abschütteln kann. Sie lenkte zur Wahrung der Einheit aber am Montag ein. Man geht im republikanischen Lager aber davon aus, dass Spanien die Amtseinführung von Sànchez verhindern wird.
Sie ist auch deshalb noch nicht gesichert, da sich die linksradikale CUP enthalten will, die lieber an Puigdemont und an einem Kurs des "Ungehorsams" zur Durchsetzung der Katalanischen Republik setzt. Die Antikapitalisten erklären, man könne keine Amtseinführung im Autonomierahmen unterstützen. Etwas außerhalb der Katalanischen Republik werde man nicht verhandeln. Zur Not könnte Sànchez auch ohne die vier Stimmen der CUP gewählt werden, dazu müssten Puigdemont und Toni Comín aus Brüssel auf ihre Sitze verzichten, wie zuvor drei weitere ehemalige Minister, die mit Puigdemont in Belgien weilen.
Verfassungsgericht zieht Entscheidungen weiter hinaus
Am Dienstag hat auch das Verfassungsgericht wieder darüber debattiert, ob die präventive Beschwerde der rechten Regierung angenommen wird, mit der die Kandidatur Puigdemonts bisher verhindert wurde. Die Richter wollen prüfen, ob die wegen der neuen Situation hinfällig geworden ist. Als "sehr merkwürdig" hatten es hochrangige Juristen bezeichnet, dass die Richter "vorläufige Maßnahmen" verhängt hatten, ohne über die Annahme zu entscheiden.
Mit diesem Trick wurde Puigdemonts Investitur im Januar verhindert. Und auch jetzt, so kann man es wohl nicht anders sagen, haben sich die Richter weiter um eine Entscheidung gedrückt. Sie entschieden am Dienstag nur, die "Beteiligten" zu befragen, ob die Beschwerde nicht hinfällig geworden ist. Gemeint ist natürlich die Regierung unter Mariano Rajoy. Der wurden erneut 10 Tage eingeräumt, während die vorläufigen Maßnahmen weiterbestehen, die niemand beantragt hatte. So wird Rajoy, der die Beschwerde ohne Plazet der Staatsjuristen eingelegt hatte, ein geordneter Rückweg angeboten, damit die Richter nicht entscheiden und ihn abwatschen müssen. Nach Ansicht von Verfassungsrechtlern muss das Gericht eine präventive Beschwerde ablehnen, würde sich andernfalls der "Rechtsumgehung" strafbar machen.
Auf Antrag der Unionisten haben die Richter auch eine weitere Verfassungsbeschwerde geprüft. Sie glauben, dass die Zweimonatsfrist zur Regierungsbildung längst läuft, da die Investitur von Puigdemont Ende Januar gescheitert sei. Die Rechtsexperten des Parlaments hatten dagegen erklärt, dass es dazu nicht gekommen ist. Vorläufige Maßnahmen wurden allerdings nicht verhängt, aber der Druck, die Regierungsbildung voranzutreiben wird stärker, schließlich könnte das Gericht nach Ablauf der zwei Monate Ende März feststellen, dass die Frist abgelaufen ist und erneut Neuwahlen unter spanischer Zwangsverwaltung ansetzen, wenn keine Regierung steht.
Noch immer wartet man, wahrscheinlich bis zum St. Nimmerleinstag, aber darauf, dass sich das Gericht mit den beiden Klagen beschäftigt, die gegen die Anwendung des Paragraphen 155 eingelegt wurden, mit dem die katalanische Regierung und das Parlament aufgelöst und Katalonien unter Zwangsverwaltung gestellt wurde. Angenommen wurden beide Klagen, da auch das Verfassungsgericht offenbar ernsthafte Zweifel daran hat, dass das Vorgehen der spanischen Regierung gegen Katalonien gedeckt ist. Doch hier wurden keine vorläufigen Schutzmaßnahmen verhängt, um schlimmere Schäden an Grundrechten, Demokratie und Wählerwillen zu verhindern. Die richtet das Verfassungsgericht mit seinem sehr merkwürdigen Vorgehen - im Sinne der Regierung - schließlich gerade erneut an.