Kampf den Stromfressern: Wie § 14a EnWG Ihre Wärmepumpe zähmt
Neue Regeln für ein grüneres Morgen: § 14a EnWG macht Ihre Wärmepumpe smart. Wird das Netz instabil, kann sie gedrosselt werden. Das sollten Sie wissen.
Um dem Einfluss des zunehmenden Anteils der volatilen erneuerbaren Energien im Stromnetz Rechnung zu tragen, soll auf der Verbraucherseite die Möglichkeit geschaffen werden, große jetzt zusätzlich ins Netz kommende Einzelverbraucher bei Bedarf temporär herunterzuregeln zu können.
§ 14a EnWG: Pflicht für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Die rechtliche Voraussetzung dafür ist der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der novellierte Paragraf ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Mit dem Start ins neue Jahr hat auch die digitalisierte Energiewelt eine weitere Facette hinzugewonnen. Seit dem Inkrafttreten des § 14a EnWG ist der Startschuss zum verpflichtenden Einbau von Steuerungseinrichtungen gefallen.
Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss nicht nur die Stromerzeugung verstärkt auf Erneuerbare umgestellt werden, sondern es müssen in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet und ins Netz integriert werden.
Netzumbau für die Energiewende: Herausforderungen und Chancen
Über die kommenden Jahre steht der Stromwirtschaft also ein massiver Anstieg an flexiblen Erzeugern und Verbrauchern ins Haus. Für Infrastruktur und Prozesse, sowohl bei lokalen Komponenten als auch Systemen der Messstellen- oder Verteilnetzbetreiber, ist diese Entwicklung mit gewaltigen Herausforderungen verbunden.
Diese jetzt verstärkt nachgefragten leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft möglichst ohne große Wartezeiten ans Netz angeschlossen werden. Gleichzeitig muss ihre sichere Einbindung in das Stromnetz sichergestellt sein, sodass die Stromversorgung der einzelnen Kunden nicht leidet.
Deshalb wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz erarbeitet.
Diese sehen vor, dass Netzanschlüsse für solche Verbrauchseinrichtungen vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem erhalten sie einen wirtschaftlichen Vorteil, denn sie profitieren von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug dafür müssen diese Anlagen eine temporäre Begrenzung ihrer Leistung bei hoher Netzauslastung zulassen. Die müssen also durch den Netzbetreiber steuerbar gemacht werden.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG: Was ändert sich?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:
- Private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, sogenannte Batteriespeicher
- Wärmepumpenheizungen einschließlich Zusatz- oder Notheizungen wie z. B. Heizstäbe
- Anlagen zur Raumkühlung, sogenannte Klimageräte
Befinden sich mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind diese ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung, nicht jedoch die Heizleistung einer Wärmepumpe oder Kühlleistung eines Klimageräts.
Innovationsprojekt Sissy: Der Weg zur Massenanwendung von § 14a
Um die von § 14a gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, müssen die vorhandenen intelligenten Messsysteme zu einem zentralen, sicheren und massentauglichen Zugangstor am steuerbaren Netzanschlusspunkt weiterentwickelt werden.
Das von den Firmen EGS, TMZ, Robotron, KEO, EEBUS und PPC jetzt gestartete Innovationsprojekt Sissy (SMGW als Sicherheitsanker für das Steuern im Systemverbund), das vom BMWK gefördert wird, will Standards entwickeln, welche die Steuerung nach § 14a EnWG zeitnah für große Stückzahlen möglich und damit kosteneffizient machen.
Die Kommunikationsschnittstelle zum intelligenten Messsystem (iMSys) wird nun Pflicht, um Nutzern den Zugang zu den Vorteilen der digitalisierten Energiewelt zu vereinfachen.
Das betrifft transparente Abrechnungen, höhere Energieeffizienz oder auch die Teilnahme an Flexibilitätsmärkten.
Die Zukunft der Netzeinbindung: Digitalisierung und Flexibilität
Die angestrebte Digitalisierung der Stromnetze kann nur erfolgreich sein, wenn nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen passen, sondern auch die benötigte Hard- und Software sowie die spezifischen Prozesse schlüssig zusammen funktionieren.
Das Forschungsprojekt Sissy konzentriert sich auf die prototypische Umsetzung von Anwendungsfällen für die Einbindung von Großerzeugungsanlagen und die massenhafte Einbindung kleinerer Flexibilitäten in die Niederspannung der Netzebenen 6, das ist die Umspannung zwischen Mittel- und Niederspannung, und 7, das ist das Niederspannungsnetz mit üblicherweise 400 V oder 230 V beim Kunden.
Die technologische Herausforderung: Standards und Netzwerkmanagement
Neben der skalierbaren Steuerungslösung direkt aus dem Smart Meter Gateway (SMGW) sollen weitere Schritte geprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
Darunter fallen die Erleichterung der Nachweisführung und Dokumentation von Steuerungsvorgängen durch das SMGW. Außerdem soll die Verwaltung großer Gerätebestände über ein System zum Netzwerkmanagement und das Schaffen von Standards wie EEBus für die Steuerung per iMSys vorangetrieben werden.
Nur wenn es gelingt, die benötigte Technik in Deutschland zeitnah bereitzustellen, besteht die Möglichkeit, die Vorstellung der Politik zur Flexibilisierung der Netze auch umzusetzen.
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