Kippt die Residenzpflicht?
Flüchtlinge in Deutschland können hoffen
Manches braucht in Deutschland einfach länger. Besonders lange dauert es, wenn repressive Gesetze wieder abgeschafft werden sollen. Beispiel: die Residenzpflicht (Asyl in Deutschland). Ein Sondergesetz, eingeführt, als eine der Abschreckungsmaßnahmen gegen Asylbewerber, ein Gesetz, das sich ausschließlich gegen Flüchtlinge richtet und einmalig ist in Europa. Einer Antwort der Bundesregierung auf Fragen der Linken zufolge, sind bundesweit 126.156 Personen von diesem Gesetz betroffen (Stand Mai 2010).
Wie hart die Umsetzung dieses Gesetz sein kann, erlebte der Kameruner Felix Otto, der am 30. März 2009 auf der Autobahn A4 zwischen Erfurt und Jena als Beifahrer in einem Pkw in eine Polizeikontrolle geriet. Für ihn endete die Fahrt nach Frankfurt, er kam für acht Monate in Haft. Der einzige Vorwurf: "Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz" – gemeint war ausschließlich die Residenzpflicht. Otto lebte in einem abgelegenen Asylbewerberheim einige Kilometer von Juchhöh, im Saale-Orla-Kreis. "Er ist jedoch bei polizeilichen Kontrollen mehrfach außerhalb dieses Landkreises angetroffen worden", sagt Dieter Marufke, Richter am Amtsgericht Bad Lobenstein der taz. Für Pro Asyl traf Otto das bisher bekanntermaßen härteste Urteil für Verstöße gegen dieses Spezialgesetz. Doch es kommt Bewegung in die Gesetzesmühle.
Diskussionen in den Länderparlamenten
In fast allen Landesparlamenten wurde in den vergangenen Monaten über die Sinnhaftigkeit der Residenzpflicht kontrovers diskutiert. In Schleswig Holstein brachten die Grünen einen entsprechenden Antrag ein. Unterstützt wird der Antrag auch von der SPD und der SSW. CDU und FDP hielten dagegen, schließlich stelle "die Residenzpflicht die Rückführung sicher".
Besonders absurde Züge nahm deren Auslegung noch Ende des vergangenen Jahres in Sachsen-Anhalt an. Einer Meldung zufolge mussten Flüchtlinge, um den ihnen zugewiesenen Landkreis Jerichower Land verlassen zu dürfen, ganz genau angeben, wen sie besuchen wollen. Verlangt wurden dafür die Anschrift, das Geburtsdatum, die Meldebescheinigung, eine Kopie des Passes bzw. des Personalausweises und die aktuelle Einkommensbescheinigung des Gastgebers. Von weiterem Interesse waren der Anlass des Besuches sowie die Beziehung des Gastgebers zu dem Asylbewerber.
Immer wieder gab es in Sachsen-Anhalt Berichte über besondere Schikanen gegen Flüchtlinge. Auch im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde die Forderung nach Abschaffung der Residenzpflicht nun diskutiert, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In einer gemeinsamen Erklärung hatten die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der Linken aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin die "Aufhebung der menschenverachtenden Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und –bewerber" zu einem ihrer politischen Ziele erklärt. Daher stellen ihre Landtagsfraktionen entsprechende Anträge. In Sachsen fordert mittlerweile auch die SPD die Aufhebung dieses Sondergesetzes.
Grüne und Linke gegen das Sondergesetz
Auch im Freistaat Thüringen ("Das erinnert an die Passgesetze der Apartheid"), der in den vergangenen Jahren bei Flüchtlingsorganisationen den zweifelhaften Ruf als das "Kalte Herz Deutschlands" erlangte (Größtmögliche Gemeinheit, bewegt sich etwas zu Gunsten der Flüchtlinge. Im Erfurter Landtag brachten Grüne und Linke entsprechende Anträge ein. Für die Grünen sitzt seit der letzten Wahl mit der Abgeordneten Astrid Rothe-Beinlich eine profilierte Aktivistin des Flüchtlingsrats im Landtag.
Viele Flüchtlinge und Asylsuchende verletzen aus Unwissenheit die bestehende Regelung, die dann im schlimmsten Fall sogar in einer Gefängnisstrafe münden kann. Nach der geltenden Rechtslage begeht beispielsweise ein Flüchtlingskind, der Mitglied im örtlichen Fußballverein wird, beim ersten Auswärtsspiel, eine Ordnungswidrigkeit und beim zweiten u.U. schon eine Straftat. Auf diese Weise wird zudem die sogenannte Ausländerkriminalität in der Kriminalitätsstatistik erhöht - mit der Folge, dass Asylsuchende und Flüchtlinge öffentlich von Teilen der Bevölkerung als kriminell dargestellt würden. Auch deshalb ist es längst geboten, diese menschenunwürdige Regelung endlich abzuschaffen.
Astrid Rothe-Beinlich
Zuletzt setzte sich in Thüringen auch die FDP für Lockerungen bei der Residenzpflicht ein. Der CDU-Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber findet die Residenzpflicht zwar eigentlich in Ordnung, aber selbst er ließ sich leichte Lockerungen abverhandeln. Und selbst in Bayern tut sich etwas. Auch dort wird auf Initiative der Grünen Fraktion nun über einen teilweisen Wegfall der strengen Vorschriften beraten. Lediglich in Baden-Württemberg gibt es noch keine ernsthafte Diskussion.
In Hessen und Rheinland-Pfalz wurde die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden bisher lediglich auf den Bezirk der jeweiligen Landesdirektion erweitert. Das von der SPD allein regierte Rheinland-Pfalz kündigte an, die Regeln zur Residenzpflicht zu lockern. Nach einem Vorschlag des rheinland-pfälzischen Innenministers Karl Peter Bruch sollen sich Asylsuchende künftig auch über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus bewegen können. In Hamburg, wo CDU und Grüne gemeinsam regieren, hatte sich der Senat bis Mai 2010 mit der Residenzpflicht "noch nicht befasst", wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Linken hervorgeht.
Auch der UNHCR ist gegen die Residenzpflicht
Prominente Unterstützung erhielten Pro Asyl und die Flüchtlingsräte in ihrem Kampf gegen die Residenzpflicht von den Vereinten Nationen.
Der für Deutschland und Österreich zuständige Vertreter des UNHCR, Michael Lindenbauer, setzte sich vor der jüngsten Innenministerkonferenz am 27. Mai 2010 in Hamburg, auf der die Residenzpflicht eines der Themen war, für die Aufhebung dieses Sondergesetzes ein. Die geltende Regelung der Residenzpflicht mit seiner Einschränkung der Bewegungsfreiheit, würde für die Betroffenen oftmals erhebliche Härten mit sich bringen. Der Zugang zu Bildungs- und Beratungsangeboten sowie medizinischer Versorgung werde oft unnötig erschwert ebenso wie der Besuche bei Familienangehörigen und Freunden - zumal dann, wenn die Betroffenen zu einem Aufenthalt im ländlichen Raum verpflichtet seien. Lindenbauer sagte ferner, die derzeitige deutsche Regelung würde auch mit EU-Recht nicht völlig im Einklang stehen.
Zwar konnten sich die Innenminister des Bundes und der Länder noch nicht auf eine völlige Abschaffung der Residenzpflicht einigen, in den Wochen nach den IMK gab es in zahlreichen Landtagen erneut Anträge und Debatten über dieses Gesetz. Auf Antrag der Linken beschloss so etwa der Landtag in NRW mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken den Landesinnenminister zu beauftragen, die entsprechenden Landesverordnungen zur Umsetzung der Residenzpflicht aufzuheben. In dem Antrag heißt es:
Asylbewerber und Geduldete sollen sich erlaubnisfrei im gesamten Gebiet des Bundeslands Nordrhein-Westfalen aufhalten dürfen … Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung der räumlichen Beschränkungen, denen Asylbewerber und geduldete Ausländer unterliegen, einzubringen. Sie bemüht sich, diese Bundesratsinitiative mit anderen Bundesländern, insbesondere Berlin und Brandenburg gemeinsam einzubringen.
Antrag der NRW-Lankspartei
Berlin und Brandenburg haben in dieser Diskussion eine Vorreiterfunktion. Die Grenzen zwischen Brandenburg und dem Stadtstaat stellen für Flüchtlinge künftig kein juristisches Hindernis mehr dar. Auch zwischen Bremen und den direkt angrenzenden niedersächsischen Gemeinden dürfen sich Flüchtlinge mittlerweile ohne Angst bewegen. Doch in Niedersachsen haben bisher nur die oppositionellen Linken vollständige Abschaffung der Residenzpflicht gefordert.
Die rot-grüne Mehrheit in Bremen hat einen Antrag beschlossen, in dem der Bremer Senat aufgefordert wird, "sich auf Bundesebene für eine Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für geduldete Ausländerinnen und Ausländer einzusetzen. Wohnsitzbeschränkungen sollen jedoch "im Interesse einer ausgewogenen Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber und der Geduldeten auf die Bundesländer möglich" bleiben.
Chance im Bundestag
Im Bundestag haben bisher nur Die Linken in einem Antrag die vollständige Aufhebung der Residenzpflicht verlangt. Sie können sich dabei auf eine allerdings bislang nur von 11.000 Menschen unterzeichnete Online-Petition für die Abschaffung der Residenzpflicht stützen.
Die SPD fordert zwar in einem Beschluss des Parteivorstandes vom 23.6. 2010 ebenfalls "die Abschaffung der heute bestehenden räumlichen Beschränkung für Asylbewerber, der so genannten Residenzpflicht". Worte, denen bisher keine Taten folgten. Im Bundestag hat die immer noch von Ex-Außenminister Steinmeier angeführte Fraktion bisher weder einen entsprechenden Antrag eingebracht, noch die Initiativen der Linken unterstützt.
Eine entsprechende Initiative könnte allerdings auch – wie in einzelnen Landtagen gefordert – über die SPD-geführten Länderregierungen, also über den Bundesrat, eingebracht werden. Angesichts der öffentlichen und überwiegend kritischen Diskussion über die Auswirkungen der Residenzpflicht könnte eine Bundesratsinitiative der SPD derzeit erfolgreich sein und zur Abschaffung dieses Gesetzes führen.