Klimapolitik - Tragödie oder Kasperletheater
Seite 2: Strompreise konstant halten oder sogar senken
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- Strompreise konstant halten oder sogar senken
- Ungerechtfertigte Zahlungen an die Energiekonzerne abschaffen
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Um die Strompreise konstant zu halten oder vielleicht sogar zu senken, müssen hier einige gesetzliche Regelungen her. Als eine erste wichtige Maßnahme gehört die Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage abgeschafft.
Das fordern Linke und Grüne schon lange. Und dafür gibt es zwei gute Gründe: Erstens ist überhaupt nicht einzusehen, warum die Unternehmen zwar vom billigen Überschußstrom profitieren können, aber an den dadurch entstehenden Kosten nicht beteiligt werden sollen. Das ist eine verdeckte Subventionierung dieser Unternehmen zu Lasten der übrigen Verbraucher.
Und zweitens wird dadurch die Vergeudung von Strom oft geradezu provoziert, da viele Unternehmen extra viel Strom verbrauchen, um über den für die Befreiung notwendigen Mindestverbrauch zu kommen. Natürlich ist es betriebswirtschaftlich rentabel, ein paar MWh/a mehr zu verbrauchen und dafür über tausend MWh ohne EEG-Umlage zu einem billigeren Preis zu bekommen, aber ökologisch und auch volkswirtschaftlich bleibt es grober Unfug, der abgeschafft gehört.
Des Weiteren ist die Festsetzung einer Mindesteinspeisungsvergütung für Solar und Windstrom von etwa 4 ct/kWh, also eine Deckelung der Einspeisevergütung nach unten auf etwa den Wert, zu dem die alten, längst abgeschriebenen Kohlekraftwerke ohne Verluste liefern können, sinnvoll. Dadurch würde sich eine deutliche Verringerung der EEG-Umlage ergeben.
Priorität Ökostrom
Zusätzlich müsste eine vorrangige Einspeisung von Ökostrom vor Strom aus fossilen Brennstoffen gesetzlich vorgeschrieben werden, um zu verhindern, dass der Ökostrom einfach abgeregelt wird und der Verbraucher die Entschädigungen zahlt.
Allerdings muss man bei alledem auch darauf achten, dass der Netzbetrieb technisch und ökonomisch sauber realisierbar ist. Deshalb muss gewährleistet werden, dass der Ökostrom, zu dessen Abnahme die Netzbetreiber verpflichtet sind, auch in Peakzeiten vollständig sinnvoll verwendet werden kann. Das heißt, dass zusätzliche Verbraucher dann zugeschaltet werden müssen, wenn zu viel Strom im Netz ist.
Sinnvollerweise sollten zunächst die E-Autos mit dem Peakstrom geladen werden, denn E-Autos bringen für die CO2-Bilanz nur etwas, wenn sie mit Solar-oder Windstrom geladen werden. Beim Laden mit Kohlestrom verschlechtert sich die CO2-Bilanz gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sogar.
Strom ist Strom und wenn ein Auto zu einer Zeit geladen wird, wo der gesamte regenerativ erzeugte Strom sowieso im Netz verbraucht wird, wird der zusätzlich benötigte Strom aus fossilen Brennstoffen erzeugt, egal ob der Verbraucher Ökostrom tankt oder nicht. Da hilft auch kein Greenwashing durch kaufen von Ökostrom.
Die Ökostromanbieter betreiben nämlich nur modernen Ablasshandel. Man zahlt ein paar Cents mehr und kann sein Gewissen beruhigen, dass man ja "grünen" Strom verwendet und damit etwas für die Umwelt tut.
Wenn man wirklich CO2 sparen will, muss man in Zeiten, wo zu wenig Ökostrom im Netz ist, möglichst wenig Strom verbrauchen und in Angebotsspitzen zusätzliche Verbraucher zuschalten. Das geht natürlich nur bei Lasten, deren Betrieb nicht aus anderen Gründen an bestimmte Zeiten gebunden ist. Und natürlich müssen die vorhandenen Übertragungsnetze die zusätzliche Belastung in den Spitzenzeiten leistungsmäßig verkraften. Es lohnt sich auch nur bei großen Verbrauchern richtig. Solche Verbraucher sind z.B. E-Autos oder Heizanlagen.
Der Ausbau der Stromnetze ist momentan der limitierende Faktor für die Energiewende, denn wir müssen die Ökostromerzeugung insgesamt massiv steigern und das geht nur, wenn der erzeugte Strom auch zum Verbraucher transportiert werden kann.
Erzeugen muss man den Solar- und Windstrom nämlich da, wo günstige Voraussetzungen gegeben sind. Allerdings wurde der Ausbau der Übertragungsnetze bisher verzögert und hintertrieben, so dass der erzeugte Windstrom aus dem Norden gegenwärtig oft nicht zu den Verbrauchern transportiert werden kann.