Klimapolitik - Tragödie oder Kasperletheater

Seite 3: Ungerechtfertigte Zahlungen an die Energiekonzerne abschaffen

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Des Weiteren gehören unnötige und ungerechtfertigte Zahlungen an die Energiekonzerne, die von der Energielobby durchgesetzt wurden, abgeschafft. Sie verteuern den Strom und gehen nur zu Lasten der Verbraucher.

Ein Beispiel hierfür ist die "Sicherheitsbereitschaft" stillgelegter Braunkohlekraftwerke. Nach § 13 g EnWG dürfen Braunkohlekraftwerke nicht sofort stillgelegt werden, sondern müssen zunächst 4 Jahre den Netzbetreibern als sogenannte Sicherheitsbereitschaft zur Verfügung stehen.

Sicherheitsbereitschaft heißt, dass sie so instand gehalten werden, dass sie binnen 10 Tagen wieder in Betrieb genommen werden können. Erst nach Ablauf von 4 Jahren werden sie dann endgültig stillgelegt. In Absatz (5) dieses Gesetzes steht:

Die Betreiber der stillzulegenden Anlagen erhalten für die Sicherheitsbereitschaft und die Stilllegung einer Anlage eine Vergütung nach Maßgabe des Absatzes 7 Satz 1 bis 4 in Höhe der Erlöse, die sie mit der stillzulegenden Anlage in den Strommärkten während der Sicherheitsbereitschaft erzielt hätten, abzüglich der kurzfristig variablen Erzeugungskosten.

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Im Klartext: Die Stromkunden bezahlen faktisch den Betrieb der stillgelegten Kraftwerke vier Jahre weiter, ohne dafür etwas zu bekommen. Danach erst werden die alten Kraftwerke verschrottet. Hier wird das Geld der Verbraucher den Kraftwerksbetreibern völlig unnötig und ohne Gegenleistung zugeschustert, denn die Sicherheitsbereitschaft ist völlig überflüssig.

Bisher wurde noch nie ein Kraftwerk aus der Sicherheitsbereitschaft zur Stromerzeugung reaktiviert. Selbst Anfang 2017, als in Frankreich mehrere Atomkraftwerke während einer Kälteperiode ausfielen und in Deutschland alle Reserven mobilisiert wurden, um den Franzosen zu helfen, wurde die Sicherheitsbereitschaft nicht angefordert. Sie dient lediglich dazu, den Kraftwerksbetreibern Milliarden zuzuschustern. Aber natürlich ist nur die böse Energiewende an den hohen Strompreisen schuld.

Die Stromanbieter drehen jedes Jahr an der Preisschraube und da Strompreiserhöhungen unpopulär sind, versuchen sie, die Schuld für die Preiserhöhungen auf andere abzuwälzen. Deshalb wird auf der Rückseite der Stromrechnung gewöhnlich ausgedruckt, aus welchen Bestandteilen sich der Strompreis zusammen setzt. RWE gibt dazu folgendes an

  1. Steuern, Abgaben und Umlagen. Gesetzlich festgelegt, 53%
  2. Netzentgelte und Kosten für den Stromzähler. Gesetzlich reguliert, 24%
  3. Stromeinkauf, Service und Vertrieb. Durch Anbieter beeinflussbar, 23%

Damit soll dem Verbraucher weisgemacht werden, das die Energieversorgungsunternehmen keine Schuld an den hohen Strompreisen trifft, da sie ja überhaupt nur 23% des Preises beeinflussen können. Der Gesetzgeber ist schuld. Dabei wird wohlweislich verschwiegen, dass die Energieversorger maßgeblichen Anteil daran haben, dass die Gesetze so sind, wie sie sind.

Warum beträgt denn die EEG-Umlage mittlerweile 22,7%? Weil einerseits große Teile der Industrie von ihr befreit sind und andererseits die Erlöse für den Ökostrom durch den Merit-Order-Effekt künstlich niedrig gehalten werden. Und dass das so ist, dafür haben die Lobbyisten der Energieversorger bei der Gesetzgebung gesorgt.

Monopolstrukturen bei den Übetragungsnetzen

Genau so die gesetzlich regulierten Netzentgelte. Natürlich ist es absolut notwendig, dass der Staat die Netzentgelte gesetzlich reguliert. Im Bereich der Übertragungsnetze existiert nämlich kein funktionierender Markt, wir haben dort absolute Monopolstrukturen.

Aber warum muss der Staat denn den Übertragungsnetzbetreibern in Zeiten von Negativzinsen Traumrenditen garantieren? Warum werden die Netzentgelte nicht so niedrig festgesetzt, dass für die Betreiber nur noch eine Rendite von 0,5 bis 1% bleibt?

Natürlich müsste man dazu dann noch Gesetze verabschieden, die die Netzbetreiber verpflichten, allen angebotenen Strom abzunehmen und zu transportieren. Und wenn das technisch nicht möglich ist und die Stromerzeugung abgeregelt werden muss, zahlt der Netzbetreiber die Entschädigungen von seiner Rendite. Hier muss es natürlich Übergangsfristen geben, damit die Netzbetreiber ihre Netze bedarfsgerecht ausbauen können.

Die Genehmigung von Netzausbaumaßnahmen muß vereinfacht werden und es darf nicht mehr möglich sein, sie durch Einsprüche jahrelang zu verzögern. Eine solche Gesetzgebung würde natürlich zu massiven Wertverlusten der Übertragungsnetzbetreiber an der Börse führen, aber sie wäre nicht grundgesetzwidrig.

Die Börsenwerte sind außerdem sowieso spekulativ. Und ich bin sicher, dass die Netze dann in kürzester Zeit bedarfsgerecht ausgebaut würden, weil die Netzbetreiber die Entschädigungdzahlungen für abgeregelten Strom vermeiden werden.

Sie werden eine sinnlose Aufblähung des Investitionsvolumens für den Netzausbau, die durch die gegenwärtige Renditegarantie von 6,9% für den Neubau der Stromautobahnen geradezu provoziert wird, vermeiden. Eine derartige Gesetzgebung treibt die Netzbetreiber auch nicht in den Ruin und ist keine Verstaatlichung, obwohl diese Infrastruktur eigentlich prinzipiell nicht in Privatbesitz gehört.

Außerdem ist auch gar nicht einzusehen, warum der deutsche Verbraucher für die Gewinne irgendwelcher Fondsgesellschaften, die die Aktien der Netzbetreiber halten, zahlen soll. Soziale Marktwirtschaft heißt zwar: "Gewinne werden privatisiert und die Kosten sozialisiert", aber vielleicht kann man einige Fonds auf diese Weise ja doch zwingen, einen Teil ihrer Gewinne zum Wohle der Allgemeinheit einzusetzen.

Dazu ist es allerdings notwendig, dass die Regierung endlich wieder regiert und nicht weiterhin nur die Befehle und Vorgaben des Finanzkapitals und der Industrie umsetzt, die ihr von den Lobbyisten übermittelt werden.

Die entscheidende Frage ist nun mal: "Wer hat die Macht im Staat und wessen Interessen vertritt er?"