Kopieren verboten

In der entscheidenden Phase bricht der Streit um das Copyright in der EU neu aus: die Rechtehalter fordern ein exklusives Monopol für die Online-Welt

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Musik- und Filmindustrie erhöhen den Druck auf das Europäische Parlament, um den Kompromiss zur Urheberrechtsrichtlinie der EU kurz vor der Zweiten Lesung der Direktive im Europaparlament noch in ihrem Interesse zu verschieben. Die Rechte der Verbraucher für den Zugang zu und den Gebrauch von Informationen sollen beschnitten werden.

Drei Jahre hatte es gedauert, bis sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach harten Lobbyistengefechten (Copyright) im September 2000 auf einen Kompromiss zur geplanten Richtlinie zum Urheberschutz in Form eines "Gemeinsamen Standpunktes" des Rates geeinigt hatten.

Der Stellungskrieg, der die Verabschiedung des Gesetzestextes immer wieder verzögert hatte, war vor allem zwischen Vertretern der Nutzerinteressen und der Internetprovider auf der einen sowie der Musikindustrie und der Verleger auf der anderen Seite ausgetragen worden. Doch kurz vor der zweiten und entscheidenden Lesung der Richtlinie im Europäischen Parlament Mitte Februar haben Mitglieder des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt nun fast 200 Anfügungen zur Direktive zu Papier gebracht. Die ausgehandelte "Balance" droht damit weiter zu Ungunsten der Verbraucher zu kippen.

"Wenn die Wünsche einiger Abgeordneter des Parlaments Gesetz werden, wird Rechtehaltern ein exklusives Monopol in der Online-Welt zugesprochen. Nutzer werden sich mit technischen Blockaden konfrontiert sehen, die den Zugang zu und den Gebrauch von Informationen, Film- und Musikdateien verhindern", fürchtet Teresa Hackett, Sprecherin der European Fair Practices in Copyright Campaign, zu der sich zahlreiche Verbraucherverbände in ganz Europa zusammengeschlossen haben.

Die Aktivistin, die das European Bureau of Library Information and Document Associations leitet, macht sich vor allem Sorgen um die Bibliotheken. Auf die Leihstellen und ihre Besucher sieht sie enorme zusätzliche Kosten zukommen, da diese für dasselbe Material in Zukunft mehrfach bezahlen müssten.

Rund um die Ausnahmeregelungen wird das Kriegsbeil wieder ausgegraben

Im Gemeinsamen Standpunkt des Rats der EU wurde die Liste der Ausnahmen von der generell garantierten alleinigen Verfügungsgewalt eines Rechteinhabers über sein Werk von acht im ursprünglichen Kommissionsvorschlag auf 20 erweitert. Die entsprechenden Regelungen werden im Artikel 5 getroffen. Den europäischen Nationalstaaten, die die Richtlinie innerhalb von inzwischen nur noch 18 statt bisher 24 Monaten in nationales Recht umsetzen sollen, bleibt es damit freigestellt, digitale Kopien beispielsweise für private, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke zu genehmigen. Auch für öffentliche Bibliotheken, Museen oder das Erstellen von Pressespiegeln können Sonderregelungen getroffen werden.

Temporäre Kopien, die beim Surfen im Internet anfallen oder die Netzprovider in speziellen Cache-Servern vorrätig halten, sollen ebenfalls die Reproduktionsrechte eines Autors oder seiner Verwertungsgesellschaft nicht beeinträchtigen. Allerdings nur, wenn sie "integraler und essentieller Bestandteil eines technologischen Prozesses" zur Datenübertragung sind.

Zahlreiche der Ausnahmevormerkungen werden allerdings mit der Auflage verknüpft, den Rechteinhabern einen "gerechten Ausgleich" zukommen zu lassen. In Deutschland ist dieses Prinzip der Urheberentschädigung in Form einer "Kopiervergütung" längst ein alter Hut. Vor allem die angelsächsischen Länder kennen derartige Regelungen allerdings bisher nicht. Doch auch hier zu Lande werden die Einbeziehungen digitaler Medien in die Vergütungsordnungen nicht ohne höhere Verbraucherpreise abgehen.

Entsprechende Pläne zur Erhebung einer Urheberabgabe auf Computer hat Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin bereits Ende vergangenen Jahres vorgestellt. Scharfe Kritik erntete sie damit aber bei den Geräteherstellern sowie dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom. Die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bildkunst haben trotzdem bereits eine Abgabe von 30 Euro pro PC "beschlossen" (PC-Urheberabgabe: "Sachliche Diskussion hat begonnen").

Nutzungsrechte könnten vollständig diktiert werden

Durch die im Rechtskomitee des Parlaments vorgebrachten "Amendments" stellen Abgeordnete, die anscheinend vor allem von der Musikindustrie "gebrieft" wurden, einen Großteil der Schrankenregelungen nun wieder in Frage. Laut Hackett sollen demnach Vergütungen für Kopien eingeführt werden, die sowieso nicht die legitimen Interessen der Rechtehalter berühren oder die im Bibliotheksbetrieb anfallen. Die Möglichkeiten der Verbraucher, sich private Vervielfältigungen von Copyright-geschützten Materialien zu ziehen, sollen beschnitten werden. Selbst die Ausnahmeregelungen für Zwischenkopien bei Providern, für die sich auch die Internet Society stark gemacht hat (Copyright-Richtlinie überdenken!), stehen wieder zur Diskussion.

In Zusammenhang mit Artikel 6 der Direktive, der die Mitgliedsstaaten der EU zur zusätzlichen rechtlichen Absicherung technologischer Kopierschutzmaßnahmen der Rechteinhaber zwingt und im besonders umstrittenen Absatz 4 privatrechtliche Regelungen zur Ausgestaltung von Reproduktionsrechten vorsieht, könnten Produzenten so die Kontrolle über ihre Inhalte deutlich ausbauen. "Anbieter von Datenbanken oder elektronischen Journalen im Netz würde es dann freistehen, die Nutzungsrechte vollständig zu diktieren und die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen wieder auszuklammern", bringt Gabriele Beger, stellvertretender Vorstand der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und Vorsitzende der Rechtskommission des Ehemaligen Deutschen Bibliotheksinstituts, ein Beispiel für zukünftige Absurditäten. Selbst wenn Büchereien Lizenzrechte eingekauft hätten, könnten von den Lizenzgebern getroffene technische Schutzvorkehrungen sie trotzdem an der Ausübung dieser Rechte hindern.

"Vorbild" USA: Wird der Zugang zu Informationen ein Privileg?

"Der Zugang zu Informationen wird ein Privileg werden", beklagt Hackett daher die neue Wende in der Diskussion um den Urheberrechtsschutz im Informationszeitalter. Würde das Parlament den Anfügungen zustimmen, wäre das europäische Gesetz strenger, als internationale Verträge es vorschreiben. Hacket bezieht sich damit auf zwei Verträge der World Intellectual Property Organization (WIPO), die die internationale Gemeinschaft bereits im Dezember 1996 mit dem Ziel der Stärkung der Autorenrechte in digitalen Medien ausgearbeitet hat. Die EU-Richtlinie war ursprünglich vor allem als Umsetzung der WIPO-Vorgaben konzipiert worden, geht aber inzwischen weit darüber hinaus.

In den USA, die ihre Hausarbeiten schon 1998 mit der Verabschiedung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) erledigt hatten, zeigt sich momentan, wie eng das Korsett der WIPO-Verträge ist. Für Aufsehen hat dort vor allem der Prozess gegen das Hackermagazin 2600 gesorgt. Im August hatte ein New Yorker Richter dem Online-Blatt untersagt, eine Software zur Verfügung zu stellen oder nur im Web darauf zu verlinken, mit der sich DVDs auch unter Linux abspielen lassen. Die Behelfslösung "knackt" nämlich die technischen Schutzvorkehrungen, mit der die Filmindustrie Raubkopien einen Riegel vorschieben will (Die Filmindustrie hat einen ersten Sieg erzielt).

Mit Unterstützung der Freiheitskämpfer von der Electronic Frontier Foundation (EFF) kämpft 2600 momentan gegen den umstrittenen Richterspruch an. Der EFF geht es darum, den Verbrauchern wieder zu ihren angestammten Rechten im Umgang mit Informationsgütern zu verhelfen und dem Gebaren der Hollywood-Fürsten einen Dämpfer zu versetzen.

Scharfe Kritik am DCMA hat jüngst auch Edward Felton, Professor an der Princeton University, geübt. Der Kryptoexperte behauptet, die Verschlüsselungsmechanismen der Secure Digital Music Initiative gebrochen zu haben, mit denen die Musikindustrie das Abspielen und Kopieren von digitalen Stücken kontrollieren will. Felton weigert sich allerdings, seine Ergebnisse zu veröffentlichen. Er fürchtet, wegen Verletzung des DMCA angeklagt zu werden.

Wo ein Schloss, da auch ein Dietrich

Ähnliche Fälle erwarten Verbraucherschützer und Forscher auch in Europa, wenn die Mitgliedsstaaten ihre Gesetzgebung der EU-Richtlinie entsprechend neu ausgerichtet haben. Kritiker wie Wau Holland, Alterspräsident des Chaos Computer Clubs, sehen die Gesetzgebung daher als verzweifeltes Aufbäumen von Inhalteproduzenten und Politikern an, die sich den Herausforderungen des vernetzten Zeitalters nicht stellen wollen.

"Kopierschutzverfahren haben keine Chance", erklärt der Hacker. "In dem Moment, wo es ein Schloss gibt, gibt es auch eine Möglichkeit, es zu öffnen." Dass sich die Konsumenten die Maßregelungen der Musikindustrie gefallen lassen werden, denen zufolge sie für das Lauschen eines jeden Stücks neu zahlen sollen, glaubt Holland nicht.

Die Zeichen der Zeit hat auch Enrico Boselli, Berichterstatter des Rechtskomitees des Europaparlament erkannt. Er schreibt in seiner vorläufigen Empfehlung für die Zweite Lesung der Richtlinie unter Berufung auf Nicholas Negroponte, dem Vordenker der "total digitalen" Welt vom Media Lab des Massachusetts Institute of Technology, "die Kontrolle über die Informationen im digitalen und interaktiven Bereich sehr viel schwieriger" werde. Im Gegensatz zur Ära der analog übermittelten Informationen gäbe es im digitalen Zeitalter keine strenge Unterscheidung zwischen Lieferanten und Nutzern von Informationen mehr. Statt aufgrund dieser Einsicht für eine vollkommene Neufassung des Urheberrechts zu plädieren, kommt Boselli allerdings nur zu der Schlussfolgerung: "Es ist wünschenswert, dass die Annahme der Richtlinie so schnell wie möglich erfolgt, um zu verhindern, dass sie bereits vorzeitig schon wieder überholt ist."