"Kramer verrührt Fakten und Fiktionen zu einem ungenießbaren Cocktail"

Tobias von Heymann zu den Aussagen von Andreas Kramer im Luxemburger "Bombenleger-Prozess"

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Existenz und das Wirken von Gladio-Einheiten (Inszenierter Terror) gehört zu den best gehüteten politischen Geheimnissen und meist verdrängten Relikten des Kalten Krieges in der Bundesrepublik Deutschland. Andreas Kramer machte hierzu unlängst bei einem Strafprozess in Luxemburg scheinbar sensationelle Aussagen, als er seinen verstorbenen Vater beschuldigte, Drahtzieher beim Oktoberfestattentat und beim Bombenanschlag in Bologna beteiligt gewesen zu sein (Stay Behind - Agenten sterben einsam). Der Politikwissenschaftler Tobias von Heymann (Das Oktoberfestattentat war kein Werk eines Einzeltäters) zieht nun diese Ausführungen aufgrund seiner Auswertung der betreffenden Stasi-Akten massiv in Zweifel. Ein Gespräch mit dem Autor von Die Oktoberfestbombe.

Herr von Heymann, Sie hegen sowohl an der Person Andreas Kramer wie auch an seinen Aussagen zum Oktoberfestattentat ernsthafte Zweifel. Können Sie uns diese erläutern?

Tobias von Heymann: Die Aussagen von Andreas Kramer sind insgesamt völlig unglaubwürdig. Zum einen behauptet er, dass er Historiker sei, aber nicht einmal dafür findet sich ein Beleg. Denn einerseits sind in den einschlägigen Datenbanken keinerlei Publikationen von ihm zu finden. Sein Name taucht nirgends auf. Auch über mögliche Forschungsschwerpunkte, Themengebiete oder seine Tätigkeitsfelder ist überhaupt nichts bekannt. Kramer tauchte im März einfach aus dem Nichts auf. Insofern stellt sich zurecht die Frage, ob er diesen Beruf überhaupt ausübt. Zum anderen ist seine eidesstattliche Erklärung vom 13.März 2013 bekannt, mit der Kramer sich im Zuge des Luxemburger Bombenleger-Prozesses ins Spiel gebracht hat.

Er hat zwar in mehreren Interviews mehrfach behauptet, dass sein Vater am Bau der Oktoberfest-Bombe beteiligt gewesen sei. Das geht jedoch aus seiner eidesstattlichen Erklärung überhaupt nicht wörtlich in der notwendigen Eindeutigkeit hervor. Vielmehr behauptet er darin sogar, sein Vater sei 1973 durch Verrat seiner Sekretärin vom sowjetischen KGB enttarnt worden und habe anschließend einem sowjetischen General als Doppelagent Informationen über verbündete Stay-Behind-Agenten der NATO geliefert. Das ist frei erfunden. So war die Stasi der DDR bestens über die Stay-Behind-Strukturen auf dem Gebiet der Bundesrepublik im Bilde. Ich konnte die entsprechenden Dokumente 2008 in der Birthler-Behörde auswerten und teilweise veröffentlichen.

Aktuelle Nachrecherchen zum Fall Kramer haben jetzt zusätzlich ergeben, dass der Name von Kramers Vater in den Stasi-Unterlagen kein einziges Mal auftaucht, auch nicht der seiner angeblich verräterischen Sekretärin oder der Name des ebenfalls in der Erklärung genannten Charles Hoffmann. Der KGB hätte die Stasi ohne Zweifel über Kramers angebliche Stay-Behind- und BND-Aktivitäten informiert und das würde sich heute erfahrungsgemäß in irgendeiner Form auch in den Stasi-Akten finden. Da ist aber nichts. Kramers Vater war also mit Sicherheit kein Doppelagent von BND und KGB.

"Verfassungsschutz war gar nicht beteiligt"

Wie bewerten Sie die Ausführungen von Herrn Kramer speziell zum Oktoberfest-Attentat?

Tobias von Heymann: Auf der Sach- und Detailebene sind viele von Andreas Kramers bisherigen Aussagen zum Oktoberfest-Attentat eindeutig falsch. Er vermischt bereits seit langem bekannte sowie aufgeklärte Sachverhalte mit seinen Spekulationen und Unwahrheiten. So behauptet er zum Beispiel falsche Tatsachen im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Observationsmaßnahme "Aktion Wandervogel" der Verfassungsschutzämter von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die sich zweiundzwanzig Stunden vor dem Wiesn-Attentat gegen Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann richtete und sogar noch nach dem Anschlag weiterlief. Kramer behauptet hier, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz "dicht an Köhler dran" gewesen sei. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war an der "Aktion Wandervogel" aber gar nicht beteiligt, sondern zunächst nur die drei genannten Bundesländer.

Auch hätten sich (Zitat) "Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) an das Operationsteam des Verfassungsschutzes, das Köhler beschattete, drangehängt". Sie hätten "die Spur bis zu einer Garage in Donaueschingen verfolgt, wo offenbar die Bombe gebaut wurde". Das ist frei erfunden. Denn aus den seit 2008 bekannten Stasi-Akten geht eindeutig hervor, dass das MfS von der "Aktion Wandervogel" nur durch das Abhören des Funkverkehrs in der Bundesrepublik erfahren hat und keine Agenten vor Ort hatte. Folglich waren auch keine MfS-Agenten in Donaueschingen unterwegs. Ob hingegen der Verfassungsschutz von Baden-Württemberg den Attentäter Gundolf Köhler kurz vor dem Anschlag in München möglicherweise beschattete, ist ebenfalls noch nicht geklärt.

Auch ist der Stasi die Relevanz der ausschließlich über Funk gewonnenen Erkenntnisse erst nach dem Anschlag bewusst geworden, da sie im Vorfeld über keine Hinweise auf ein bevorstehendes Attentat verfügte. Ferner behauptet Kramer, dass die Bombe so vorbereitet gewesen sei, dass Gundolf Köhler gleich mit in die Luft fliegt. Auch das ist falsch: Aufgrund der vorliegenden Fülle an Quellen und Dokumente lässt sich gesichert sagen, dass die Bombe versehentlich zu früh explodierte. Köhler sollte nicht sterben. Außerdem wiederholt Kramer die gerade unter Verschwörungstheoretikern beliebte Spekulation, dass ein Zeuge des Münchner Attentats "bewusst ausgeschaltet" worden sein könnte und auch den Selbstmord des Neonazi-Terroristen Heinz Lembke zweifelt er an.

Im Fall des Oktoberfest-Zeugen - es handelt sich um Frank Lauterjung - ist zweifelsfrei geklärt, dass er einen natürlichen Tod gestorben ist. Ich konnte die entsprechenden Akten im Koblenzer Bundesarchiv einsehen. Zumindest dieser Fall ist eindeutig geklärt. Und Heinz Lembke hat einen Abschiedsbrief hinterlassen - auch er ist kein angeblich mysteriöser Todesfall. Diese Liste von Beispielen ließe sich noch sehr lange fortsetzen. Das Grundprinzip ist dabei aber immer das Gleiche: Kramer verrührt Fakten und Fiktionen zu einem ungenießbaren Cocktail. In einem Interview hatte er noch angekündigt, dem Gericht in Luxemburg "erstklassiges Geheimdienstmaterial" übergeben zu wollen, das seine Aussagen stützen soll. Das steht aber im Widerspruch zu seiner eidesstattlichen Erklärung, in der er beschreibt, dass sein Vater alle Beweise vernichtet habe. Ich bin mir sicher: Kramer hat keine Beweise

"Konkrete Ansatzpunkte"

In Luxemburg läuft seit Februar 2013 der so genannte "Bombenleger-Prozess", der neue Erkenntnisse zu den Stay-behind-Aktivitäten und -Anschlägen in Luxemburg zu Tage bringt. Sehen Sie deswegen die Chance, dass aufgrund der dortigen Erkenntnisse auch in Deutschland dieses Kapitel noch einmal Gegenstand Link auf http://www.heise.de/tp/blogs/8/152906 oder juristischer Untersuchungen werden kann?

Tobias von Heymann: Das ganze Kapitel "Stay behind" in Deutschland ist leider bislang nur ansatzweise aufgeklärt. Wie gesagt, zuletzt haben die Stasi-Akten 2008 hier Neuigkeiten ergeben. Leider konnten die damals recherchierten Stay-behind-Aktivitäten noch nicht weiter aufgeklärt werden, da sind die Mauern des Schweigens auf Seiten von Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst noch sehr hoch und dick - und das obwohl der Kalte Krieg seit über zwanzig Jahren vorbei ist. So hat die Aktenauswertung damals ergeben, dass eine Stay-behind-Gruppe mit dem Namen "Nr.2" mehrere Jahre im Raum Kirchheim im Einsatz war. "Nr.2" sollte einen Staatsanwalt ausforschen, der sogar einen eigenen Personenschutz besaß. Die Stay-behind-Agenten sollten diesen Personenschutz ausspähen und herausfinden, wie hier eine "beste Annäherung" möglich sei.

Mich überrascht nach wie vor, dass die zuständige Justiz bislang nicht ihrerseits herausfinden möchte, was sich hinter den Stay-behind-Aktionen gegen den Staatsanwalt verbarg. Agenten des deutschen Auslandsgeheimdienstes spionieren das private Wohnumfeld eines deutschen Staatsanwalts aus - das ist schon allerhand. Darüber hinaus sollte diese sehr aktive Stay-behind-Gruppe "Nr.2" die Zahnradfabrik Friedrichshafen AG ausspionieren und auch das Umspannwerk in Kirchheim/Teck ausforschen, dessen Gelände heute EnBW nutzt. Also waren auch Industrieanlagen in Deutschland Ziel von Stay-behind-Agenten. Wozu diese Ausforschungen dienen sollten, ist ebenfalls noch unklar. Das sind also konkrete Ansatzpunkte, zu denen auch Akten bei der Birthler-Behörde vorliegen und mit denen man arbeiten kann. Mir bleibt aktuell nur die Hoffnung, dass der sehr spannende und erhellende Bombenleger-Prozess in Luxemburg noch mehr Beachtung in Deutschland findet und dann dieses Kapitel endlich auch in Deutschland gründlich aufgearbeitet wird. Die Zeit dafür ist überreif.

Sind die Aussagen von Herrn Kramer insofern positiv zu bewerten, als sie das bislang tendenziell totgeschwiegene Thema Oktoberfestattentat und Gladio wieder in die Öffentlichkeit bringen?

Tobias von Heymann: Das lange fast vergessene Oktoberfest-Attentat ist seit 2008 wieder verstärkt neu ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Das ganze Thema Rechtsterrorismus sowie der Umgang staatlicher Organe mit diesem Neonazi-Terror hat durch das Auffliegen der NSU-Zelle und dem jetzigen Prozess in München darüber hinaus endlich eine breite gesellschaftliche und politische Debatte auf diesem sehr lange tabuisierten Gebiet ausgelöst. Die steht zwar noch ziemlich am Anfang, aber immerhin hat sich in kurzer Zeit vergleichsweise viel bewegt. Das ist auch für viele der Beginn eines Lernprozesses, der jetzt in Gang gekommen ist. Insofern sind die Aktivitäten von Leuten wie Andreas Kramer überhaupt nicht hilfreich, hier ernsthafte Aufklärung voranzubringen. Im Gegenteil: Sie stören nur und halten von der eigentlichen und nötigen Arbeit ab.

Sie haben für Ihr Buch "Die Oktoberfestbombe" Stasi-Unterlagen zu Neo-Nazi-Strukturen im Umfeld von Gundolf Köhler ausgewertet und konnten damit die offizielle Einzeltäterthese widerlegen. Wie hat darauf der Staat reagiert?

Tobias von Heymann: Auch hier gilt: Ich gehe von einem Lern- und Erkenntnisprozess aus, der noch lange nicht abgeschlossen ist. Fortschritte hängen hier teilweise nicht nur von Strukturen, sondern auch stark von engagierten einzelnen Personen oder Gruppen und Institutionen ab. Ich denke, dass sich diese Kräfte jetzt auch durchsetzen. Bislang war das Echo auf meine Recherchen insofern positiv, als das Oktoberfest-Attentat jetzt auch quasi-offiziell als nicht aufgeklärtes Verbrechen bewertet wird und die Einzeltäter-These vom Tisch ist. Aber der Weg dorthin war bisweilen sehr steinig.

Sehen Sie also Chancen, dass eines Tages die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat wieder aufgenommen werden?

Tobias von Heymann: Diese Chance besteht immer, das ist nur eine Frage des Willens. Der Druck liegt jedenfalls seit längerem konstant auf einer gewissen Höhe, vor allem auf Bundesebene. Der Schlüssel zum Lösen des Problems und vieler offener Fragen liegt meiner Einschätzung nach ganz klar vor allem in Bayern. Dort liegen viele der Akten, die eine Aufklärung erleichtern würden und die noch nicht zugänglich sind. Auch Baden-Württemberg kann zur Aufklärung beitragen - schließlich lebte hier Gundolf Köhler bis zu seinem Tod und war dort auch einschlägig als Neonazi bekannt. Bislang helfen die Erkenntnisse aus den Oktoberfest-Recherchen jedenfalls, auch die Strukturen und Wirkungsweisen des NSU-Terrors und seines Netzwerkes besser zu verstehen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.