Kuhhandel für Nord Stream 2?
Wenn Entscheidungen der EU wie von Geisterhand geführt erscheinen, steckt vielfach ein Kuhhandel dahinter, der sich oft erst auf den zweiten Blick auflösen lässt
Zu den aktuellen Fällen, in welchen in der EU Entscheidungen gefällt wurden, die sich nicht in der Folge einer demokratischen Entwicklung erklären lassen, sondern eher als erratischer Sprung zeigen, zählen die französische Zustimmung zu Nord Stream 2 und die Abstimmung im Europäischen Parlament vom 26. März 2019.
War Anfang Februar 2019 ziemlich unvermittelt über den Widerstand Frankreichs gegen Nord Stream 2 berichtet worden (vgl. Nord Stream 2: Macron geht auf Abstand zu Merkel), einem Projekt, an welchem auch der französische Konzern Engie (vgl. Ausdehnung der EU-Gasrichtlinie mit Ausnahmen) und die Gazprom-Partner aus der EU beteilgt sind, so hatten die Befürworter wieder Oberwasser, weil man unvermittelt einen Kompromiss gefunden hatte.
So wird die beabsichtigte Ausdehnung der EU-Gasrichtlinie, die unter anderem eine Trennung von Leitungsbesitz und Betrieb sowie den Leitungszugang für Wettbewerber vorschreibt, auch auf Leitungen außerhalb der EU, die aber in der EU anlanden, leicht modifiziert. Und künftig dürfen die Länder, wo die entsprechende Pipeline das Gebiet der EU erreicht, über Ausnahmen von der EU-Gasrichtlinie befinden.
Mit dieser Regelung schien Nord Stream 2 wieder gerettet - käme jetzt nicht wieder Dänemark um die Ecke und forderte ein neues Umweltgutachten für die Pipelineroute, die dänisches Hoheitsgebiet betrifft. Es scheint, dass man mit der Verzögerung versucht, Zeit zu gewinnen, bis der CSU-Politiker Manfred Weber sich als EU-Kommissionspräsident etabliert hat.
Der er hat schon angekündigt, alle denkbaren Möglichkeiten zu prüfen und zu nutzen, um den Bau von Nord Stream 2 zu blockieren, weil Nord Stream 2 ukrainische Interessen erheblich treffen würde (vgl. Weber will als EU-Kommissionspräsident Nord Stream 2 blockieren) - ganz so, als sei die Ukraine Mitglied der EU.
Was den Umschwung wohl bewirkt haben könnte
Französische Rechteinhaber wollen Nutzungslizenzen verkaufen und achten daher auf möglichst strenge Copyrightgesetze. Während es in Deutschland dank der sogenannten Panoramafreiheit die Möglichkeit gibt, Fotos von Gebäuden zu machen und diese auch online zu stellen, wenn man diese aus dem öffentlichen Verkehrsraum ohne Hilfsmittel wie Leiter oder Über-Kopf-Stativ angefertigt hat, greift in Frankreich auch dann das Copyright.
Das führt manches Mal zu überaus seltsamen Situationen. So darf man den Eiffelturm in Paris am Tage lizenzfrei fotografieren, aber mit Einbruch der Dämmerung, wenn die Beleuchtung eingeschaltet wurde, nicht mehr. Zu den Besonderheiten zählen auch die Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel und Straßburg, für welche die Rechte bei einer Agentur in Paris liegen und die daher praktisch nie alleinstehend abgebildet werden, sondern nur als mehr oder weniger unscharfer Hintergrund der Flaggen der EU-Mitgliedsländer.
Wer wegen eines Rechte-Verstoßes in Frankreich verurteilt wird, kann mittels Rechtshilfeersuchens auch in Deutschland zur Zahlung gezwungen werden. Da sind sich die EU-Mitgliedsstaaten einig. Bei der Vereinheitlichung der Panoramafreiheit war man sich nach den derzeit vorliegenden Informationen letztlich offensichtlich dann nicht so einig, so dass dies im Rahmen der aktuellen Richtlinie nicht verändert wurde und in Deutschland für die Fotografie von Gebäuden weiterhin die oben beschriebenen Freiheiten gewährt.
Dank der in Deutschland durch die Bundesländer umgesetzten DSGVO bestehen beim Fotografieren jedoch landesspezifische Vorbehalte, wenn man nicht zur Familie zählende Personen fotografiert und sich nicht zur Presse zählen kann.
Frankreich wollte mit der aktuellen EU-Richtlinie seine Vorstellung zum Copyright unbedingt durchsetzen, denn um dieses geht es bei der aktuellen Richtlinie, die in Deutschland meist fälschlich Urheber-Richtlinie genannt wird, obwohl die Begriffe Copyright und Urheberrecht mitnichten Synonyme sind.
Und in diesem Zusammenhang ergab es sich aus französischer Sicht durchaus passend, dass Deutschland Frankreich nach dem Kompromiss bei Nord Stream 2 noch einen Gefallen schuldig war. Die Gelegenheit zur Gegenleistung, die den Kuhhandel schließlich perfekt machte, kam mit der Copyright-Richtlinie, die auch ein Leistungsschutzrecht umfasst, das in Deutschland schon seit längerer Zeit vom Axel Springer-Konzern verfolgt wurde.
Was in der deutschen Version im Jahr 2012 Gesetz wurde, in der Praxis jedoch nie funktionierte, soll jetzt als Spiel über Bande mit Hilfe der Abstimmung in Straßburg in Deutschland fröhliche Urständ feiern. Dass man von deutscher Seite letztlich großzügig auf die Ausnahmen für Start-Ups verzichtet hat, mag die Medienriesen freuen, die amerikanischen Konzerne möglicherweise gar nicht so recht tangieren, die deutsche Start-Up-Scene jedoch mit Sicherheit behindern.
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