Lauschgesetz wird morgen verabschiedet
Bundestagsausschuss gegen öffentliche Anhörung
Keine öffentliche Anhörung wird es zum G-10-Gesetz geben, das die Befugnisse des Bundesnrachrichtendienstes erheblich erweitert. Das entschied der federführende Innenausschuss des Bundestag am gestrigen Mittwoch. Die Entscheidung wurde denkbar knapp gefällt. In einer Vorbesprechung zur Sitzung konnten sich SPD und Bündnisgrüne nicht einigen. Während die SPD gegen die Anhörung war, plädierten die Bündnisgrünen dafür.
Entscheidend war das Terminargument: Das Bundesverfassungsgericht hatte vorgegeben, das Gesetz bis zum 30. Juni zu überarbeiten. Wird diese Frist überschritten, könnte der Bundesnachrichtendienst legal nicht mehr so arbeiten wie zuvor. Dies wollte die SPD beziehungsweise das zuständige Bundeskanzleramt dem Dienst ersparen.
Laut Koalitionsvertrag hätten sich beide Parteien bei Unstimmigkeit der Stimme enthalten müssen. Während die Bündnisgrünen sich brav enthielten, stimmte die SPD gegen die Anhörung. Damit wird das G-10-Gesetz morgen im Bundestag verabschiedet.
Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele wies darauf hin, dass die Grünen dennoch mehrere Verbesserungen durchsetzen konnten. So soll in zwei Jahren ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden, woraufhin der Bundestag prüfen wird, ob weitere Änderungen nötig sind.
Auch hat sich die Bundesregierung verpflichtet, keine Erkenntnisse für das NPD-Parteiverbotsverfahren zu verwenden. Kritiker hatten die Gesetzesnovelle als "Lex NPD" bezeichnet. Zudem darf der BND Überwachungserkenntnisse nur in den Fällen an andere Behörden weitergeben, die im G-10-Gesetz genannt sind. Die Kontrollbefugnisse des parlamentarischen Kontrollgremiums wurden zudem erweitert: Berichtspflichten sowie Akten- und Zutrittsrechte stärken seine Stellung.
Völlig unklar bleibt allerdings, wie der Bundesnachrichtendienst bei der Überwachung des Internetverkehrs im leitungsgebundenen Verkehr ausschließen will, dass nicht auch der deutschlandinterne Kommunikationsverkehr überwacht wird. Es genügt bereits, wenn ein deutscher Nutzer seine Domain auf einem ausländischen Host verwaltet. Dann werden alle Emails über das Ausland geroutet, obwohl sie vielleicht einen deutschen Adressaten haben.