Lebenslange Haftstrafe für "Reichsbürger"
Der "Reichsbürger", der einen SEK-Beamte in Mittelfranken erschossen hat, wurde vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt
Der "Reichsbürger" Wolfgang P., der bei einem Polizeieinsatz im mittelfränkischen Georgensgmünd einen Polizisten erschossen hat, ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete die tödlichen Schüsse vor gut einem Jahr als Mord. Ein Polizist starb kurz nach dem Einsatz (siehe Polizist erliegt Schussverletzungen), weitere wurden verletzt. P. wollte sich angeblich nur gegen Einbrecher verteidigen.
P. hatte am 19. Oktober 2016 in seinem Haus auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Die SEK-Beamten sollten helfen, die rund 30 Waffen im Haus von P. zu beschlagnahmen. Der heute 50-Jährige hatte sein Haus und Grundstück zum eigenen "Reich" erklärt, zuvor war er Betreiber einer Kampfsportschule und Fachtrainer für Gewaltprävention gewesen sowie als Jäger und Sportschütze bekannt.
Er wurde nach seiner Radikalisierung zum "Reichsbürger" von den Behörden jedoch als nicht mehr zuverlässig eingestuft. Deshalb sollten ihm seine Waffen entzogen werden. P. selbst hatte zeitweise Kontakt zu Polizisten (siehe Polizisten mit Kontakten zu rechtsextremem Polizistenmörder), der Verdacht der Weitergabe von Dienstgeheimnissen respektive die Nichtweitergabe von wichtigen Informationen über P.s Radikalität hatte im Raum gestanden.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete am Montag die Tat des 50-Jährigen im mittelfränkischen Georgensgmünd als Mord und zweifachen versuchten Mord. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert. P. respektive dessen Anwältin hatten mitgeteilt, dass am Morgen der Tat nicht klar gewesen sei, dass eine Polizeirazzia stattgefunden habe. Diese sei dilettantisch abgelaufen und unnötig gewesen. P. habe angenommen, dass er überfallen werde und sich nur verteidigt.
"Mit einem SEK-Einsatz in seinem Haus gerechnet"
Das Gericht hatte aus diesem Grund einen Ortstermin nachgestellt. Die Kammer kam seinerzeit schon zu dem Schluss, dass P. eigentlich hätte erkennen können und müssen, dass ein Polizeieinsatz vorlag. Überdies gab es Aussagen, wonach er zuvor angekündigt habe, sich gewaltsam zur Wehr zu setzen, sollten die Behörden gegen ihn aktiv werden.
Wenige Tage vor dem Einsatz hatte P. noch das Posting einer Fotomontage mit Nazigrößen beim Kriegsverbrecherprozess von Nürnberg geteilt. Hineinmontiert waren dabei aber die Gesichter von Bundeskanzlerin Merkel, dem damaligen Bundespräsident Gauck und anderen Politikern der Bundesregierung gewesen. Zusatz: "Schuldig - hängen!"
Das Gericht sah es am Montagmorgen als erwiesen an, dass Wolfgang P. mit einem SEK-Einsatz in seinem Haus gerechnet habe. Die Kammer befand, ihm sei bewusst gewesen, dass Polizeibeamte vor seiner Tür waren, als er das Feuer eröffnete. Durch seine Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Beamten habe er sich legitimiert gefühlt zu schießen, sagte die Vorsitzende Richterin. Hintergrund dieser Eigenlegitimation: die Ausrufung eines eigenes "Reich" mit eigenen Regeln.
Der Fall hatte vor rund einem Jahr zu einem Umdenken innerhalb der Behörden über die "Reichsbürger" geführt. Seitdem wurde die heterogene Bewegung mit Schnittmengen zum Rechtsextremismus, Antisemitismus und zu Verschwörungstheorien von den Verfassungsschutzämtern beobachtet. Anhänger der "Reichsbürger"-Ideologie lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. P. selbst hatte Anfang 2016 im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.