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Die EU-Konzessionsrichtline und die Privatisierung der Wasserversorgung

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Es gibt viele Beispiele dafür, dass die Privatisierung der Wasserversorgung dem Bürger vor allem mehr Geld kostet und schlechtere Leistungen bringt. In Deutschland wurde das in Berlin deutlich (Der "freie Markt" im Berliner Wasser gespiegelt). Der Verdacht, dass eine solche Umwandlung der Wasserversorgung hauptsächlich für Nachteile vieler sorgt und Profit nur für leitende Manager der privaten Versorgungsunternehmen, bestätigt sich auch andernorts. Wozu also eine EU-Konzessionsrichtlinie, die Kommunen zur Ausschreibung der Trinkwasserversorgung drängt und damit den Zugang für private Wasserversorger öffnet?

Am heutigen Donnerstag berät der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments über die Einführung einer EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Im Plenum des Parlaments soll in einigen Wochen darüber abgestimmt werden. Es geht im Grunde darum, Dienstleistungen, wie die Trinkwasserversorgung, die bislang in komunaler Hand waren, für private Unternehmen zu öffnen, indem man sie einer Ausschreibung unterwirft.

Ein bislang gut funktionierendes Modell würde durch den Zwang zur Ausschreibung unnötig hintertrieben, heißt es von Seiten deutscher Kommunen Die Städte seien dadurch gezwungen, einen enormen bürokratischen und damit teueren Aufwand zu betreiben, nur um sicherzustellen, dass ein bewährtes Versorgungssystem weiterbetrieben werden kann, kritisierte der Münchener OB Christian Ude heute morgen im Radio.

Ude zeigte sich enerviert darüber, dass Großkonzerne immer wieder neue Anläufe machen, über die EU Zugang zu "geöffneten Märkten zu bekommen", selbst wenn das gar nicht im Interesse der Bürger sei. Noch drastischer formulierte das der OB von Günzburg. Er fürchtet einen Verdrängungswettbewerb, aus dem Großkonzerne als Sieger herausgehen, eine Horrovision, so Jauernig.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warntseit Wochen vor Beeinträchtigungen durch die Richtlinie, ebenso der Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft, wie auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Gewerkschaften und sogar der BDI.

Komplizierte Zusatzklauseln

Auffällig ist, dass in heutigen Meldungen zur Beratung des EU-Ausschusses das Wort "Privatisierung" als Begriff non-grata vermieden wird. Angesprochen auf die Konzessionsrichtlinie beklagten sich deutsche EU-Abgeordnete in einem Rundfunkbeitrag über die Vielzahl von Beschwerde-Mails, die bei ihnen eintreffen und Bedenken über die Privatisierung der Trinkwasserversorgung äußerten. "Nein, ein ganz klares Nein, bei der Eu-Konzessionsrichtline geht es absolut nicht um die Liberalisierung oder Privatisierung des Wassers", beteuert die SPD-EU-Parlamentarierin Evelyne Gebhard.

Doch schon im nächsten Satz wird das "absolut" relativiert, bis ins faktische Gegenteil. Die EU entscheide nicht, wer oder was privatisiert wird, sondern wie privatisiert wird, heißt es in dem Bericht nämlich weiter. Was bereits komplett in kommunaler Hand sei, kann auch da bleiben, betone der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab.

Kritiker halten dies für eine Märchenstunde. Dagegen sprechen zum einen die realen Ängste, die man etwa bei den Münchener Stadtwerken hat. Sie würden nämlich die "komplizierten Zusatzklauseln" nicht erfüllen und müssten das Wasser nach Verabschiedung der Richtline ausschreiben. Es gebe zwar das Prinzip der Inhouse-Vergabe, wonach die Kommunen eine freie Vergabe an ihr eigenes Unternehmen, etwa die Stadtwerke, möglich ist, aber dem stünden Kriterien der Richtlinie entgegen - der sprichwörtliche Teufel im Detail:

Und eines dieser Kriterien besagt, dass das Kommunalunternehmen mindestens 80 Prozent seines Umsatzes mit Dienstleistungen für den Eigentümer, also die Stadt München, erzielen muss, berichtet Schwarz. Das aber trifft auf die Stadtwerke nicht einmal annähernd zu. Schließlich stammt der Großteil aller Einnahmen von Privaten - den Münchner Strom- und Gaskunden vor allem, aber auch den Fahrgästen der MVG.Sz

Um dies zu umgehen, müsse eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, ein teurer, umständlicher Aufwand, der seinerseits wieder mit einer schwierigen Gesetzeslage zu kämpfen hat.

Wer genauer hinschaut, erkennt in der EU-Konzessionsrichtline ein gut verschleiertes, infames Prinzip: Einerseits wird bestritten, dass es um Privatisierung geht, anderseits zeigt sich, dass die Fakten dazu längst schon geschaffen sind. Und das nicht gerade zum Vorteil der Bürger (siehe etwa Geheimoperation Wasser). Wozu also die EU-Konzessionsrichtlinie?

Michel Barnier, der EU-Kommissar für den Binnenmarkt, bestreitet ebenfalls, dass es um die Privatsierung gehe, vielmehr gehe es "um Transparenz bei der Auftragsvergabe". Auf die Einlösung dieses Anspruchs darf man gespannt sein. Die beiden französischen Konzerne Suez und Veolia zählen beide zu den größten Wasserversorgern in der EU (Tröpfchen für Tröpfchen Qualität).

Ergänzung: Eine geplante Europäische Bürgerinitiative sammelt Unterschriften für Forderungen, wonach EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollen, "dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben". Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen dürfe nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden und die Wasserwirtschaft sei von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.