Lübcke-Prozess: "Ohne Markus H. hätte es den Mord nicht gegeben"

Seite 2: Das Umfeld

Da ist der Waffenbeschaffer Elmar J., der zunächst ebenfalls ein halbes Jahr in U-Haft saß. Dann trennte die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen ihn ab und gab es an die Staatsanwaltschaft Paderborn.

Dann der Arbeitskollege von Ernst, Jens L., der beim Vergraben der Tatwaffe dabei gewesen sein soll. Matt: "Dass L. das Waffenversteck kannte, könnte mich nervös machen." Gegen L. wurde im September 2020 zwar ebenfalls Anklage erhoben, aber nicht im Zusammenhang mit dem Lübcke-Mord und nicht durch die Bundesanwaltschaft, sondern durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Dann Alexander S., mit dem Ernst und H. verschlüsselt über Threema kommunizierten und gemeinsame Schießübungen durchführten. Vor der Tat und am Tag danach telefonierte H. mit S.

Dazu nehmen kann man auch den Waffensammler Dieter R., mit dem der Waffenhändler Elmar J. in Kontakt stand. Das hatte das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen bereits Ende 2019 entdeckt. Die Öffentlichkeit erfuhr es erst ein Jahr später. Dieter R. soll sich nach der Razzia im November 2019 auf seinem Hof bei Bielefeld umgebracht haben.

Doch es scheint, als wollten sowohl Bundesanwaltschaft als auch der Senat unter allen Umständen eine Tätergruppierung vermeiden, die hinter dem Mord an Walter Lübcke stehen könnte.

Die Frage nach dem Warum führt wieder zu H., gegen den für den unabhängigen Beobachter mehr als ein Verdachtsmoment besteht, mit dem Verfassungsschutz in Verbindung zu stehen oder gestanden zu haben.

Soweit ging der Lübcke-Anwalt nicht. Er äußerte sich zu der Frage nicht, zumal sie für die unmittelbare Tatfrage keine Rolle spielt. Sie tut es aber für die möglichen politischen Hintergründe und die anstehende Agenda des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Mordfall Lübcke im hessischen Landtag.

Das Plädoyer

Der Strafrechtler Matt machte darauf aufmerksam, dass für die Verurteilung wegen Mittäterschaft das Gericht nach der Strafprozessordnung einen sogenannten rechtlichen Hinweis für den Angeklagten H. geben müsste. Mit seinem Plädoyer wollte er den fünfköpfigen Senat davon überzeugen, es zu tun.

Beide, Ernst und H., hätten den Mord heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen. Dafür komme nur eine lebenslange Haftstrafe in Betracht sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Sollte das Gericht H. nicht wegen Mittäterschaft verurteilen, schließe sich die Nebenklage Lübcke dem Strafantrag der Anklagebehörde an. Die hatte für Ernst lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Sollte Ernst gar wegen des Mordversuches an dem irakischen Asylsuchenden Ahmad E. verurteilt werden, solle zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Für Markus H. beantragte die Bundesanwaltschaft neun Jahre und acht Monate Haft.

Als am Ende von Matts vierstündigem Plädoyer - es war 15:30 Uhr - die Frage aufkam, ob es Sinn mache, noch das Plädoyer des Anwalts von Ahmad E. anzufügen, meinte der Vorsitzende Richter Sagebiel, wenn man auf eine "fünffache Wiederholung" verzichte, würde das schon gehen.

Prozessprogramm empfindlich gestört

Was man als eine der Respektlosigkeiten gegenüber der Familie Lübcke bezeichnen könnte, wie man sie von Sagebiel wiederholt erleben konnte, hat möglicherweise einen handfesten Grund: Die Lübckes und ihr Anwalt haben durch ihr Eingreifen in den Prozess und die Bemühungen, auch den Angeklagten Markus H. als Täter zu überführen, das Prozessprogramm des Staatsschutzsenates empfindlich gestört. Und dieses Programm heißt: Der Mord an Lübcke wurde von einem Einzeltäter, Stephan Ernst, verübt. Doch das gilt eben nicht mehr.

Der Anwalt des Opfers Ahmad E., Alexander Hoffmann, bedankte sich in seinem Plädoyer, das dann doch noch gehalten wurde, bei der Bundesanwaltschaft, die ein wirkliches Interesse an der Aufklärung des Mordversuches an seinem Mandanten gehabt habe.

Er kritisierte das Gericht sowie die ermittelnde Polizei für ihr diskriminierendes Verhalten gegenüber seinem Mandanten und sprach von institutionellem Rassismus, den er immer wieder erlebe.

Dass Ernst, ein "Neonazi und militanter Rassist", die lebensgefährliche Messerattacke auf Ahmad E. vom 6. Januar 2016 zu verantworten habe, ist für den Anwalt erwiesen. Auch Hoffmann kritisierte, dass das Gericht die Bezüge Ernsts zur Naziszene nicht untersucht habe, sondern sich mit dem "Einzeltäter" zufrieden gibt. Der Wunsch, mit der Tat abzuschließen, wiege mehr als die tatsächliche Beweisaufnahme.

Ahmad E. bedankte sich in persönlichen Worten bei der Bundesanwaltschaft, dem Gericht sowie für die Solidarität aller Menschen mit ihm. Sein letzter Satz galt der Familie Lübcke, mit der er ebenfalls seine Solidarität zum Ausdruck bringen wolle.

Als nächstes plädieren in Frankfurt die Verteidigungen der Angeklagten Stephan Ernst und Markus H. Am 26. Januar 2021 will das Gericht sein Urteil verkünden.