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Die Energie- und Klimawochenschau: Von erfolgreichen Bürgerwindprojekten, einem Pleitier in der Solarindustrie, zähen Klimagesprächen und Solarstrom der Kohlekraftwerke unterbietet
Die Bundesnetzagentur hat eine Bilanz der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land vorgelegt. Demnach erhielten von den eingereichten 256 Geboten mit einem Gesamtumfang von 2.137 Megawatt (MW) 70 einen Zuschlag, die eine Leistung von zusammen 807 MW errichten wollen. Im Durchschnitt werden die Betreiber 5,71 Cent pro Kilowattstunde bekommen, womit ihr Strom deutlich billiger als der aus einem neuen Kohlekraftwerk sein wird.
96 Prozent des Zuschlagsvolumens, also des bewilligten Leistungszubaus, entfiel auf Bürgerenergiegesellschaften. Damit haben sich die Befürchtungen nicht bewahrheitet, diese würden durch die Ausschreibungsverfahren ins Hintertreffen geraten. Diese 65 Betreiber haben nun 54 Monate Zeit, ihre Pläne umzusetzen. Die restlichen müssen ihre Anlagen bereits nach 30 Monaten errichtet haben. Andernfalls drohen empfindliche Strafgelder.
Fast alle Bürgerenergiegesellschaften haben allerdings von der nur ihnen offen stehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gebote vor dem Vorliegen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes einzureichen. Der reale Zubau könnte also am Ende geringer als die bezuschlagten 807 MW ausfallen, wenn das eine oder andere Projekt diese Genehmigung nicht bekommen sollte. Der Bundesverband Windenergie BWE sieht in den überraschend guten Abschneiden der Bürgerprojekte die Gewähr für eine hohe Akzeptanz an den Standorten. Außerdem fordert er, dass etwaige wegen fehlender Genehmigung ausfallende Projekte ausgeschrieben werden müssen.
Neue Unsicherheit droht
Um die Auswirkung des neuen Verfahrens auf die räumliche Verteilung innerhalb Deutschlands, die Akteursvielfalt sowie auf Umfang und zeitliche Verteilung des Ausbaus der Windenergie zu beurteilen, müssten die nächsten Ausschreiberunden abgewartet werden. Unsicherheiten sieht BWE-Präsident Hermann Albers voraus, wenn ab dem nächsten Jahr Ausschreibungen auch technologieunabhängig und grenzüberschreitend erfolgen, wenn also Wind- und Solarenergie direkt miteinander konkurrieren müssen.
Die nächste Ausschreibung läuft im Sommer und für die dritte Runde müssen im November die Gebote abgegeben werden. Beim Herstellerverband VDMA Power Systems ist man besorgt, die große Zahl der Projekt, die einen Zuschlag ohne Genehmigung erhalten haben, zu Unsicherheiten im künftigen Marktumfang führen könnte. Entsprechend müsse die Regelung eventuell nachgebessert werden.
Wie dem auch sei, die Unterschiede in der Vergütung sind eher minimal. In Ausnahmefällen können 2018 noch ohne Beteiligung am Ausschreibungsverfahren Windkraftanlagen an Land errichtet werden. Nach dem alten System erhalten die Betreiber für den Strom aus diesen Anlagen in den ersten fünf Jahren 8,16 und danach weitere 15 Jahre 4,45 Cent pro Kilowattstunde.
Im Durchschnitt sind das über 20 Jahre in etwa 5,4 Cent pro Kilowattstunde. Windstrom ist also schon jetzt ziemlich günstig und die Ausschreibungen scheinen vor allem dazu zu dienen, den Ausbau zu deckeln. Für eine bessere räumliche Verteilung hat de erste Runde übrigens auch nicht gesorgt.
Auf Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg entfiel kein einziger Zuschlag und auf Bayern lediglich zwei mit dem mageren Volumen von zusammen 21,4 MW. Das Gros der Zuschläge entfiel hingegen auf Brandenburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, also durchweg auf Bundesländer, die bereits sehr viel Windkraft-Leistung installiert haben.
Solardeckel kritisiert
Für Solaranlagen gibt es bereits seit rund zwei Jahren eine Ausschreibungen. Seit dem 1. Januar 2017 ist sie dort Pflicht für alle Anlagen über 0,75 MW Leistung. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) zieht für die ersten Runden eine positive Bilanz der Realisierungsquoten.
96 Prozent der bezuschlagten Projekte seien umgesetzt worden. Außerdem sei der Solarstrom aus diesen Projekten mit 6,6 Cent je Kilowattstunde inzwischen günstiger als Strom aus neu errichteten Kohle- oder Gaskraftwerken. "Es gibt keinen Grund mehr, die Photovoltaik weiter zu deckeln", meint daher BSW-Solar-Geschäftsführer Carsten Körnig.
Das jährliche Auktionsvolumen sollte zeitnah in einem ersten Schritt verdreifacht werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen und den wachsenden Ökostrombedarf - nicht zuletzt für die Elektromobilität - effizient und verbrauchsnah zu decken. Eine weitere Kostensenkung von Solarstrom ist möglich, wenn gleichzeitig die Größen- und Standortbeschränkungen für neue Solarparks gelockert werden.
Carsten Körnig, BSW-Solar-Geschäftsführer
Auch Körnig wendet sich dagegen, künftig Solar- und Windenergie in gemeinsamen Ausschreibungen gegeneinander konkurrieren zu lassen. Entsprechende Pilotausschreibungen soll es auf Vorschlag der EU-Kommission ab 2018 geben. Die Energiewende brauche beide Technologien als Säulen. Sein Verband sei sich mit dem BWE einig, dass es im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung - mit verträglichem Komplexitätsgrad - keine fairen Wettbewerbsbedingungen geben werde.