Mit dem Dienstwagen zur Fahrschule und dann schießen lernen

Neuzöllner sind Opfer des bürokratischen Wasserkopfs

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Eigentlich sollte die Überführung der Mitarbeiter/innen der Arbeitsmarktinspektion des Arbeitsamtes zum Zoll einen Beitrag zu mehr Effizienz in der Bekämpfung der Schwarzarbeit leisten. Doch die rund 2.500 früheren Arbeitsamt- Mitarbeiter/innen müssen zunächst einmal lernen, wie man als Zöllner Auto fährt, einen Gesundheitstest überstehen und vor allem schießen lernen.

Mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 02.Juli 2003 wurde die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung bei der Zollverwaltung gebündelt. Insgesamt soll die Zahl der Schwarzarbeit-Fahnder des Zolls von 2.000 auf 5.000 und später sogar auf 7.000 wachsen (vgl. Neue Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung).

Bergers teuren Rat - nicht umgesetzt

Dabei hatte noch wenige Monate zuvor des Kanzlers Chefberater Roland Berger für viel Geld zu einem gegenteiligen Vorgehen geraten. Berger hatte vorgeschlagen, die Schwarzarbeitsermittler vom Zoll in die Bundesanstalt (jetzt Agentur) für Arbeit einzugliedern. Die Bundesregierung nahm dieses Berger-Gutachten zur Kenntnis, bezahlte es und machte genau das Gegenteil dessen, was darin empfohlen wurde. Sie schickte die über Jahre eingespielte Ermittlertruppe des Arbeitsamtes zum Zoll. Dennoch war diese Lösung zur Zufriedenheit vieler: Zufrieden war Roland Berger, der bekam sein Geld und gleich weitere Aufträge ,unabhängig davon, ob sein teuerer Rat etwas taugt oder eben nicht.

(Berger mag übrigens den vom CDU-Ministerpräsidenten Christian Wulf öffentlich erhobenen Vorwurf, er habe für die SPD-Regierungen in Niedersachsen "Gefälligkeitsgutachten" verfasst und erhalte seine Aufträge teilweise durch seine Einbindung in entsprechende "Seilschaften" "nicht öffentlich kommentieren".)

Zufrieden war auch der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit. Schließlich hatte der damalige Behördenvorstand Florian Gerster, sekundiert von seinem damaligen Adlatus und Finanzvorstand dem heutigen Nachfolger Frank-Jürgen Weise zuvor erklärt, er käme auch mit der Hälfe der derzeitigen BA-Mitarbeiter zurecht. Der Nürnberger Amtsleitung war der plötzliche Abgang von immerhin 2.600 Beamten und Angestellten gerade recht. Ein willkommener "Sparbeitrag" der Nürnberger Behörde.

Zufrieden ist auch der Zoll. Schließlich drohte den 37 Hauptzollämtern im Zuge der EU-Osterweiterung ein enormer Bedeutungsverlust, und damit einhergehend mögliche Teilschließungen und Personalabbau. Denn diese Hauptzollämter, den Oberfinanzdirektionen unterstellt, waren bisher im Wesentlichen mit dem Eintreiben von Handelszöllen beschäftigt. Doch zum 1. Mai dieses Jahres entfallen für den Warenverkehr mit den zehn neuen EU-Mitglieder die entsprechenden Zollvorschriften.

Bürokratischer Wasserkopf

Insider sehen bei der derzeitigen Struktur vor allem eins - ein stetiges Wachstum von Wasserköpfen in der Verwaltung dieser Ämter. Nach Auffassung einiger nachdenklicher, aber öffentlichkeitsscheuer Zollbeamter, wäre es sinnvoller gewesen, die Arbeitsamtsfahnder in die bundesweit nur acht Zollfahndungsämter einzugliedern, deren Leitung das Kölner Zollkriminalamt darstellt. Im Gegensatz zu den Hauptzollämtern sind diese Dienststellen erfahren in Ermittlungen und in der Fahndung. Gleichzeitig gäbe es deutlich weniger Bürokratie. Statt wie jetzt 37 wären nur acht Ämter mit entsprechenden Leitungsaufgaben zu betrauen. Weniger teure Chefbeamte bedeutet ein mehr an Sachbearbeitern. Doch es kam anders. Alles paletti oder Chaos total?

Die zuständige Leitung ist nun die "Informations- und Koordinierungszentrale für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung (InKo BillBZ)" in der Oberfinanzdirektion Köln. Wer dort anfragt, erhält Einblick in eine scheinbar heile Behördenwelt, alles scheint zur Zufriedenheit aller geregelt. Schon im Dezember teilte die Kölner Behörde dem Autor mit:

Die Kolleginnen und Kollegen aus der Arbeitsverwaltung, die ab 01.01.2004 zur Zollverwaltung gehören, bringen bereits fundierte fachliche Kenntnisse aus ihrer bisherigen Tätigkeit mit. Ihre Erfahrungen werden eine wesentliche Bereicherung im Kampf gegen die Schwarzarbeit sein. Die von Ihnen angesprochenen Schulungen behandeln daher in erster Linie Gegenstände der sog. Eigensicherung mit denen die Bediensteten in die Lage versetzt werden sollen, sich in kritischen Prüfungssituationen hinreichend zu schützen. Hierzu bekommen die Mitarbeiter/innen der Arbeitsmarktinspektionen (AMI) zunächst eine zweiwöchige komprimierte Unterweisung in diesen Techniken. Diese Schulungen sind bereits angelaufen und werden in den ersten Monaten des Jahres 2004 für alle Bediensteten der AMI, die für den Außendienst vorgesehen sind, durchgeführt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt erhalten sie eine tiefergehende Schulung (40 Tage), die sie zum Tragen einer Schusswaffe berechtigt. Diese Schulungen werden über einen größeren Zeitraum verteilt, so dass die Kontinuität der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung darunter nicht leiten wird.

Quelle

Also alles paletti? So scheint es nur. Spricht man jedoch mit den "Neu-Zöllnern", ergibt sich ein anderes Bild. Beamte, die über jahrelange Erfahrung als Arbeitsmarktinspekteure verfügen und den Sozialkassen jährlich Millionen Euro an Bußgeldern zuführten, sitzen nach wie vor in ihrem Arbeitsamt - nur dass ihnen jetzt die Hände gebunden sind. "Ich habe nicht mal einen Hausausweis" erklärt Bernd. E.. (Name geändert) gegenüber Telepolis. Bisher durfte er nur zwei Mal mit zu einer Baustellenkontrolle, gemeinsam mit einem weiteren ehemaligen Arbeitsmarkt-Inspektor.

Wir waren zu zweit als Ehemalige vom Arbeitsamt - unter ganz vielen Waffenträgern vom Zoll Im Bereich des Hauptzollamtes Gießen wurden bis Mitte Februar nicht einmal Dienstausweise vergeben.

Doch ohne Dienstausweis darf ein deutscher Beamter eigentlich gar nichts - erst recht keine Ermittlungen durchführen. Die erfahrenen Ermittler sitzen in ihrer Dienststube und beschäftigen sich selbst. Auf die Frage, was er denn den ganzen Tag so mache, antwortete einer der Neuzöllner

Ganz ehrlich?Aber verraten sie mich nicht - ich plane meinen Sommerurlaub."

Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei für den Bezirk Bundesgrenzschutz, Josef Scheuring, bezeichnet die Situation in vielen Zolldienststellen gegenüber Telepolis als "ungenügend und unakzeptabel". Oft fehle es an Diensträumen und Ausstattung. "Auf fünf bis sechs Beamte kommt oft nur ein PC". Manchmal seien die notwendigen Arbeitsplätze schlicht noch nicht vorhanden. Für die Umsetzung des Regierungsbeschlusses fehlten weitgehend noch immer die Rahmenbedingungen. Die neuen Kollegen könnten ihren Dienst oft noch gar nicht verrichten.

Praktische Auswirkungen hat auch die Abkopplung der Ermittler von der Arbeitsverwaltung Während die Ex-Arbeitsamts-Ermittler meist noch Zugang zum Behördencomputer haben und per Mausklick überprüfen können, ob beispielsweise eine überprüfte Person über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügt, dürfen sie diese Erkenntnis zwar für sich gewinnen - aber ihren ermittelnden Zollkollegen vor Ort auf irgendeiner Baustelle nicht mitteilen. Eine absurde Auslegung des Datenschutzes.

Mit dem Dienstwagen zur Fahrschulung

Was funktioniert ist die Bürokratie und zollamtliche Selbstbeschäftigung. Viele "Altzöllner" finden neue Aufgaben in der Schulung ihrer neuen Kollegen. - So müssen erfahrene Zöllner nun ausrücken, um die "Neuzöllner" im zollmäßigem Führen eines Fahrzeugs zu unterweisen. Dass die zu schulenden "Neuzöllner" oftmals samt ihrer Dienstfahrzeuge vom Arbeitsamt zum Zoll gewechselt sind, "ihren Dienstwagen" also bereits seit Jahren fahren, spielt dabei keine Rolle. Schließlich sind sie ebenso wie ihr Fahrzeug "neu beim Zoll" - und müssen deshalb nach Zollvorschrift das Fahren ihres gewohnten Dienstwagens neu erlernen. Meist handelt es sich dabei um solch "hochkomplizierte" Geräte wie einen VW-Bus.

Das Absurde an der Situation wird noch deutlicher wenn man bedenkt, dass einzelne dieser "Neuzöllner" ihre Kollegen bereits seit Wochen und somit auch lange vor ihrer Fahrerschulung mit ihrem Dienstwagen zum Zollamt chauffieren müssen. Anders als beim Arbeitsamt dürfen in der Regel keine Privatwagen genutzt werden. Beim Zoll gibt es somit "Fahrschüler" die mit dem Dienstwagen zum Fahrunterricht fahren.

Erst mal schießen lernen

Wer den Gesundheitstest übersteht, also nach Zollkriterien über die nötige Sportlichkeit für den Außendienst verfügt, und selbstständig Autofahren darf, der darf längst noch nicht alleine im Freien herumlaufen. Denn da draußen, das bestätigen erfahrene Zöllner, lauern allerlei Gefahren. Illegale Einwanderer, die genau so illegal arbeiten und von organisierten Schleusern im Rahmen der weltumspannenden Organisierten Kriminalität hierher geschafft wurden und nicht selten im öffentlichen Auftrag ganz illegal große Häuser bauen oder in Schlachthöfen über gemauschelte Werkverträge unsere Schweine schlachten (vgl. Lohndumping für billiges Fleisch)

In Schlachthöfen gibt es viele scharfe Messer, am Bau schwere Hämmer und anderes Werkzeug - da braucht es Eigensicherung. Eigensicherung ist wichtig beim Zoll. Am besten man ist bewaffnet. Doch das Tragen von Waffen bedarf der Schulung. Das Tragen und der Umgang mit Waffen könnten die Zöllner natürlich auch beim Bundesgrenzschutz oder bei jeder Landespolizei lernen. Nein - der Zoll hat dafür seine eigene Schule, allerdings nur eine. Diese Schule befindet sich in Sigmaringen und pro Kurs können dort ungefähr 25 Personen unterrichtet werden. Der Kurs dauert rund acht Wochen. Bis die 2 500 Neuzöllner durch dieses Nadelöhr gegangen sind, werden ein Jahr oder auch mehrere Jahre vergehen.

Doch es gibt noch mehr offene Fragen. So befinden sich unter den 2.600 Neuzöllnern vom Arbeitsamt auch rund 1.000 Angestellte die beim Arbeitsamt oft seit Jahren im Außendienst als Ermittler tätig waren. Beim Zoll dürfen aber bisher nur Beamte im Vollzugsdienst tätig sein. Bleibt diesen oftmals sehr erfahrenen Neuzöllnern nur der Bürodienst?

Auch für die zu überprüfenden Betriebe ergeben sich Neuerungen. Wo bisher der freundliche Prüfer vom örtlichen Arbeitsamt vorbeischaute und Einblick in die Personalunterlagen nahm, kommen jetzt Zollbeamte, für die jederzeit und an jedem Ort immer die "Eigensicherung" im Mittelpunkt steht. Dies bedeutet, dass alle angetroffenen Personen zunächst einmal auf Waffen durchsucht werden.

In einem Rundschreiben der Oberfinanzdirektion Köln vom 17.12.03 heißt es:

Grundsätzlich ist bei dem Praxiseinsatz daher davon auszugehen, dass im Vollzugsdienst Beschäftigte, die den Lehrgang "Einführung in die vereinfachte Eigensicherung, vereinfachtes Einsatztraining, Waffenlose Selbstverteidigung und Einsatztechniken in vereinfachter Form und Einführung in das Vollzugsrecht" absolviert haben, mit mindestens zwei vollständig ausgebildeten Waffenträgern/Waffenträgerinnen zusammenarbeiten.

Wo früher ein Inspekteur vom Arbeitsamt kam, rücken künftig mindestens drei Zollbeamte an. Zudem soll Schwarzarbeit künftig zur Straftat werden. Dies bedeutet - was bisher vom Arbeitsamt mit einem sofort zahlbaren Bußgeld belegt wurde, beschäftigt in Zukunft möglicherweise auch noch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Ob diese Reform wirklich zur Entbürokratisierung beiträgt, wagen nicht nur "Neuzöllner" zu bezweifeln. Immerhin scheint man zumindest intern zu registrieren, dass einiges klemmt.

Öffentlichkeitsspektakel statt solider Ermittlungsarbeit

Während nach außen hin mit ebenso spektakulären, wie praktisch wirkungslosen Großrazzien in Spielhöllen Einsatzbereitschaft demonstriert und vor allem Öffentlichkeitsarbeit für Abendnachrichten und Zeitungsfotos betrieben wird, herrscht faktisch Stillstand. So heißt es in einem Erlass des Bundesfinanzministerium vom 15. Januar 2004 geradezu flehentlich

die Funktionsfähigkeit des Sachgebietes E ist sicherzustellen. Prüflücken sind unbedingt zu vermeiden. Dazu ist es dringend erforderlich, dass verstärkt Aktivitäten im Außendienst durchgeführt werden...

im gleichen Text wird bestätigt, dass

die Schulungen in die vereinfachte Eigensicherung, vereinfachtes Einsatztraining, Waffenlose Selbstverteidigung und Einsatztechniken in vereinfachter Form und Einführung in das Vollzugsrecht bisher nicht im vorgesehenen Umfang erfolgten. (...) Ich bitte Sie monatlich, erstmals zum 1. Februar 2004, über die Anzahl der geschulten und noch zu schulenden Beschäftigten zu berichten. Darüber hinaus bitte ich mir die Anzahl der durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen und der als nicht tauglich befundenen Beschäftigten mitzuteilen.

Warum man diese "arbeitsmedizinischen Untersuchungen" nicht vor der Zwangsüberführung der entsprechenden Personen zum Zoll durchgeführt hat, bleibt eines der vielen Geheimnisse dieser Regierung.

Dieses Rundschreiben zeigte nur begrenzt Wirkung, weshalb Herr Haas vom Bundesfinanzministerium unter dem Aktenzeichen III A 6-5V 3000-14/04 am 3. Februar 2004 noch mal nachlegte und den Oberfinanzdirektionen seinen Erlass vom 15.1.04 noch mal erläuterte und mitteilte:

Der Erlass stellt klar, dass für eine Übergangszeit auch Beschäftigte die noch nicht an einer arbeitsmedizinischen Untersuchung zur Tauglichkeit für den Außendienst und am zweiwöchigen Lehrgang Einführung in die verkürzte Eigensicherung (...) teilgenommen haben die bisher von ihnen wahrgenommenen Aufgaben (Prüfungen und Ermittlungen ohne Vollzugsaufgaben) auch im Außendienst in vollem Umfang ausüben müssen.

Doch auch diese Vorgabe aus dem fernen Berlin wartet in den Weiten der Republik noch auf seine Umsetzung, wie der Erfahrungsbericht eines frustrierten Neuzöllners vom 3. März 04 beweist.

Trotz Vorgabe durch das BMF in Berlin - es sollen keine Prüflücken entstehen - alle ehemaligen Arbeitsamtmitarbeiter sind weiter im Außendienst einzusetzen (...), verhindern die örtlichen Hauptzollämter massiv jegliche Prüftätigkeit außerhalb des Dienstgebäudes...

Zwischenzeitlich ist klar , hier beim Zoll herrscht noch bürokratische Steinzeit. Jeder kleine Arbeitsschritt ist vorgegeben. Man arbeitet nach Vordruck ; und nur der ist zu verwenden. Freie individuelle Vermerke sind ungewünscht / verboten - womöglich schon ein Dienstvergehen - übrigens eine häufig genutzte Redewendung beim Zoll . Anregungen aus Sicht der ehemaligen Arbeitsamtmitarbeiter werden gnadenlos verworfen ( wir sind hier beim Zoll und nicht beim Arbeitsamt?) .

Allmählich nehmen auch Bundestagsabgeordnete das drohende Fiasko zur Kenntnis. Im Bundestag fragte der CDU/CSU-Abgeordnete Roland Gewalt, wie lange es denn noch dauern würde mit Gesundheitstest und Schulungen. Am 3.3.04 antwortete darauf die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Dr. Barbara Hendricks (SPD), "Bis Ende Juni werden voraussichtlich alle Betroffenen untersucht sein und am Eigensicherungslehrgang teilgenommen haben".

Insider der Zollverwaltung sind da weniger optimistisch. Roland Gewalt sieht auch grundsätzliche Probleme, bezogen auf den Entwurf für ein Gesetz zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit erklärte er als der zuständige Berichtersatter der CDU/CSU :

In Berlin, Hamburg und anderen Großstädten bekämpften gemeinsame Ermittlungsgruppen von Zoll, Kriminalpolizei und Bundesagentur für Arbeit effektiv die organisierte Kriminalität im Bereich der Schwarzarbeit. Der rot-grüne Gesetzentwurf legt hier die Axt an eine bewährte Ermittlungspraxis. Die Mitarbeiter des Zolls in diesen Ermittlungsgruppen werden zukünftig nicht mehr die Möglichkeit haben, alle ihre gewonnenen Erkenntnisse an ihre Kollegen von der Polizei weiterzugeben. Fazit: Wieder ein Gesetz der Schröder-Regierung, bei dem massiv nachgebessert werden muss.