NSU-Ausschuss deckt auf: Vorsätzliche Aktenvernichtungen beim Bundesverfassungsschutz

Seite 2: In der Behörde des Generalbundesanwaltes (GBA) wird mit unterschiedlichem Maß gemessen

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In der Sitzung stellte die Abgeordnete der als Zeugin anwesenden Vertreterin der Bundesanwaltschaft (BAW), Anette Greger, die Frage, warum die Anklagebehörde nicht den Antrag der Nebenklage unterstützt habe, Lingen vor dem Oberlandesgericht als Zeugen zu hören, nachdem der doch zugegeben habe, aus Verschleierungsabsicht Akten vorsätzlich vernichtet zu haben.

"Sehr gute Frage", antwortete Greger. Allerdings müsse die Hauptverhandlung "stringent durchgeführt" werden. Und zwar gegen die fünf Angeklagten und nicht gegen Herrn Lingen. Daran seien die Beweisanträge zu orientieren. Bei der Frage intervenierte der Sitzungsvertreter der BAW, Andreas Christeleit, das Verfahren vor dem OLG in München sei nicht von der Aussagegenehmigung für Frau Greger vor diesem Ausschuss erfasst.

Der Ausschuss wollte unter anderem wissen, ob die Bundesanwaltschaft die Vernehmung des BfV-Verantwortlichen Lingen vom Oktober 2014 an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet habe, damit die prüfen könne, ob ein Verfahren einzuleiten ist. BAW-Vertreterin Anette Greger konnte das nicht beantworten. Sie ging jedoch davon aus , dass ihr "Kollege die Vernehmung übersandt" habe. Das BfV hat seinen Sitz in Köln. Für strafbares Verhalten in der Bundesbehörde ist die örtliche Staatsanwaltschaft zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Köln, die im Jahre 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen Lingen abgelehnt hatte, erklärte auf Nachfrage am Freitag, die Vernehmung Lingens vom 24.10.2014 sei nicht an sie weitergeleitet worden und "daher hier auch unbekannt".

Die Bundesanwaltschaft bestätigte das ebenfalls auf Nachfrage und erklärte wörtlich: "Aus der in Bezug genommenen Vernehmung haben sich über die schon bekannten Umstände der Aktenvernichtung hinaus keine neuen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Mitarbeiters des BfV ergeben." Eine Übersendung der Vernehmungsniederschrift an die Staatsanwaltschaft Köln sei daher nicht veranlasst worden.

Offensichtlich wird in der Behörde des Generalbundesanwaltes (GBA) mit unterschiedlichem Maß gemessen. Denn Oberstaatsanwältin Anette Greger, die nicht nur in die Ermittlungen zum NSU-Komplex eingebunden ist, sondern die Anklagebehörde auch im Zschäpe-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München vertritt, brachte vor dem Ausschuss das Gegenteil zum Ausdruck. Sie sieht in den Aussagen Lingens durchaus eine strafrechtliche Relevanz: "Dass es relevant ist, sehen Sie daran, dass mein Kollege ihn vernahm."

Fakt ist jedenfalls, dass es gegen den verantwortlichen BfV-Beamten Lothar Lingen kein Ermittlungsverfahren wegen der Aktenvernichtungen vom November 2011 gab und gibt. Auch nach seinem Quasi-Geständnis von 2014 nicht. Dennoch nahm der Referatsleiter, der mit Rechtsbeistand im Untersuchungsausschuss erschien, für sich ein Aussageverweigerungsrecht bezüglich aller Fragen zum Vorgang der Aktenvernichtung in Anspruch. Auf welcher Rechtsgrundlage er das reklamierte, wurde allerdings nicht klar.