NSU-Ausschuss deckt auf: Vorsätzliche Aktenvernichtungen beim Bundesverfassungsschutz

Grafik: TP

Bundesanwaltschaft weiß Bescheid und unternimmt nichts

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Die Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 geschahen vorsätzlich und nicht wie bisher kolportiert aus Versehen. Für diese Feststellung präsentierte der Untersuchungsausschuss des Bundestages bei seiner letzten Sitzung am Donnerstag Belege. Die Bundesanwaltschaft kennt den Sachverhalt seit mindestens zwei Jahren und unternahm nichts.

Nach der Vernichtung von Beweismaterial im Falle des NSU-Tatverdächtigen Jan Botho Werner, veranlasst durch die oberste Ermittlungsbehörde selbst, rückt damit der nächste Fall von Spurenverwischung durch Sicherheitsbehörden in den Fokus. Es sind Vorgänge, die Jahre zurückliegen und die belegen, wie sehr die Aufklärung des Mordkomplexes durch Behörden behindert wird. Der NSU-Skandal endet nicht 2011, sondern fand danach unter anderen Vorzeichen seine Fortsetzung und reicht bis in die Gegenwart.

Am 4. November 2011 wurde das NSU-Trio bekannt. Am 11. November veranlasste ein Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln die Löschung von Akten zu mindestens sieben Quellen im rechtsextremen Thüringer Heimatschutz (THS), in dem sich auch die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bewegt hatten.

Die Aktenvernichtung sei der damaligen chaotischen Ermittlungssituation geschuldet gewesen, so die offizielle Version, wie sie auch dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages noch 2012 und 2013 erzählt worden war. Jetzt erfährt man: Der Bundestag wurde getäuscht, die Aktenvernichtung geschah aus Vorsatz, um die Verantwortung des Amtes, die drei Untergetauchten nicht gefasst zu haben, zu verschleiern.

Verfassungsschutz wollte Öffentlichkeit täuschen

Der jetzige Bundestagsausschuss Nummer zwei präsentierte dafür einen einschlägigen Beleg. Danach wurde der für die Datenlöschung verantwortliche Referatsleiter im BfV mit Decknamen "Lothar Lingen" am 24.Oktober 2014 durch den Vertreter der Bundesanwaltschaft, Jochen Weingarten, zu dem Sachverhalt vernommen und folgendermaßen zitiert:

Am 10. November 2011 sei klar gewesen, dass sich die Öffentlichkeit für die Quellen des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene in Thüringen interessieren werde. Und dass die Frage auftauchen werde, warum der Verfassungsschutz trotz seiner etwa zehn Quellen nicht über den Rechtsterrorismus des NSU informiert gewesen sei. Wenn aber die Anzahl der Quellen nicht bekannt würde, wird der BfV-Mann weiter zitiert, tauche vielleicht auch die Frage nicht auf, warum das BfV nichts wusste. Deshalb habe er entschieden, die Akten vernichten zu lassen. Das müsse er "ehrlicherweise" sagen.

Eine "vorsätzliche Aktenvernichtung" sehen darin mehrere Ausschussmitglieder. Petra Pau, Linke, betonte, dass mehr als ein halbes Dutzend V-Leute im Auftrag des BfV im THS unterwegs und zum Teil "eng am untergetauchten Trio dran" gewesen sei. Die Abgeordnete, die auch Mitglied im ersten U-Ausschuss von 2012 bis 2013 gewesen ist, kritisierte, dass dem Gremium die Aktenvernichtung damals falsch dargestellt wurde, nämlich mit einer "Situation der Überforderung des Herrn Lingen".

Für Irene Mihalic, Obfrau der Bündnisgrünen, kommt die Erklärung des Beamten in jener Vernehmung von 2014 "einem Geständnis gleich". Er habe zugegeben, Akten vernichtet zu haben, um Schaden vom BfV abzuwenden. "Aus eigener Motivation? Im Auftrag? Oder hat es sich um eine koordinierte Aktion im BfV gehandelt, um dessen Rolle zu verschleiern?", so Mihalic später gegenüber Presse und Öffentlichkeit im Rahmen der Statements der Obleute.

In der Behörde des Generalbundesanwaltes (GBA) wird mit unterschiedlichem Maß gemessen

In der Sitzung stellte die Abgeordnete der als Zeugin anwesenden Vertreterin der Bundesanwaltschaft (BAW), Anette Greger, die Frage, warum die Anklagebehörde nicht den Antrag der Nebenklage unterstützt habe, Lingen vor dem Oberlandesgericht als Zeugen zu hören, nachdem der doch zugegeben habe, aus Verschleierungsabsicht Akten vorsätzlich vernichtet zu haben.

"Sehr gute Frage", antwortete Greger. Allerdings müsse die Hauptverhandlung "stringent durchgeführt" werden. Und zwar gegen die fünf Angeklagten und nicht gegen Herrn Lingen. Daran seien die Beweisanträge zu orientieren. Bei der Frage intervenierte der Sitzungsvertreter der BAW, Andreas Christeleit, das Verfahren vor dem OLG in München sei nicht von der Aussagegenehmigung für Frau Greger vor diesem Ausschuss erfasst.

Der Ausschuss wollte unter anderem wissen, ob die Bundesanwaltschaft die Vernehmung des BfV-Verantwortlichen Lingen vom Oktober 2014 an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet habe, damit die prüfen könne, ob ein Verfahren einzuleiten ist. BAW-Vertreterin Anette Greger konnte das nicht beantworten. Sie ging jedoch davon aus , dass ihr "Kollege die Vernehmung übersandt" habe. Das BfV hat seinen Sitz in Köln. Für strafbares Verhalten in der Bundesbehörde ist die örtliche Staatsanwaltschaft zuständig.

Die Staatsanwaltschaft Köln, die im Jahre 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen Lingen abgelehnt hatte, erklärte auf Nachfrage am Freitag, die Vernehmung Lingens vom 24.10.2014 sei nicht an sie weitergeleitet worden und "daher hier auch unbekannt".

Die Bundesanwaltschaft bestätigte das ebenfalls auf Nachfrage und erklärte wörtlich: "Aus der in Bezug genommenen Vernehmung haben sich über die schon bekannten Umstände der Aktenvernichtung hinaus keine neuen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Mitarbeiters des BfV ergeben." Eine Übersendung der Vernehmungsniederschrift an die Staatsanwaltschaft Köln sei daher nicht veranlasst worden.

Offensichtlich wird in der Behörde des Generalbundesanwaltes (GBA) mit unterschiedlichem Maß gemessen. Denn Oberstaatsanwältin Anette Greger, die nicht nur in die Ermittlungen zum NSU-Komplex eingebunden ist, sondern die Anklagebehörde auch im Zschäpe-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München vertritt, brachte vor dem Ausschuss das Gegenteil zum Ausdruck. Sie sieht in den Aussagen Lingens durchaus eine strafrechtliche Relevanz: "Dass es relevant ist, sehen Sie daran, dass mein Kollege ihn vernahm."

Fakt ist jedenfalls, dass es gegen den verantwortlichen BfV-Beamten Lothar Lingen kein Ermittlungsverfahren wegen der Aktenvernichtungen vom November 2011 gab und gibt. Auch nach seinem Quasi-Geständnis von 2014 nicht. Dennoch nahm der Referatsleiter, der mit Rechtsbeistand im Untersuchungsausschuss erschien, für sich ein Aussageverweigerungsrecht bezüglich aller Fragen zum Vorgang der Aktenvernichtung in Anspruch. Auf welcher Rechtsgrundlage er das reklamierte, wurde allerdings nicht klar.

Mindestens drei Verfassungsschützer sind ihrer Ladung als Zeugen nicht nachgekommen

Lingen gab an, seine Vernehmung durch den GBA sei "vertraulich geführt" worden. Deshalb werde er dazu nicht öffentlich Stellung nehmen. Ob er es hinterher im nichtöffentlichen Teil seiner Zeugenvernehmung tat, ist nicht bekannt. In der öffentlichen Sitzung beantwortete er auch die Frage nach dem Umfang der vernichteten Akten nicht ("Nehme dazu keine Stellung"). Bei seiner Vernehmung im Oktober 2014 habe er davon gesprochen, zitierte ihn der Ausschuss, der Umfang der vernichteten Akten sei "sehr gering" gewesen, er habe deshalb auch "kein schlechtes Gewissen". Der Ausschuss weiß allerdings von "acht dicken Aktenordnern mit knapp 1500 Seiten", so Petra Pau. Der BfV-Mann blieb dabei: "Keine Aussage."

Das Aussageverhalten des Geheimdienstmannes war insgesamt äußerst lückenhaft und widersprüchlich. So behauptete er zu Beginn beispielsweise: "Ich war als V-Mann-Führer nie tätig", um kurz danach einzuräumen: "Ich war allenfalls als stellvertretender V-Mann-Führer tätig, als Urlaubsvertretung." Lothar Lingen führte unter anderem die Quelle Michael von Dolsperg, geb. See, alias "Tarif". Das Amt war in die Herausgabe der Neonazischrift "Sonnenbanner" durch den V-Mann "Tarif" involviert. Lingens Erklärung, die Überprüfung im Amt, ob Mitglieder des NSU-Trios als Quellen geführt wurden, habe "keinen Treffer" ergeben, "ganz sicher", ist angesichts des gesamten bis heute an den Tag gelegten Verhaltens des VS-Hauptamtlichen mit Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen.

Der zweite BfV-Vertreter ("Herr Wuck"), der in öffentlicher Sitzung vernommen werden sollte, erschien aus unerfindlichen Gründen nicht. Er sei auf keinem Wege erreichbar gewesen, so der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger, CDU. Nicht einmal das BfV will seinen Mitarbeiter erreicht haben. Mittlerweile sind mindestens drei Verfassungsschützer ihrer Ladung als Zeugen nicht nachgekommen. Auch Binninger fiel auf, dass "sich das häuft". Der Ausschuss werde aber nicht auf diese Zeugen verzichten, sagte er.

Hinter verschlossenen Türen wurden noch drei Quellen-Führer des BfV befragt. Darunter der Beamte mit dem Decknamen "Richard Kaldrack", der die V-Leute Thomas Richter alias "Corelli" und Ralf Marschner alias "Primus" führte.

Auch die Aktenvernichtung im Falles des NSU-Beschuldigten Jan Botho Werner durch das Landeskriminalamt (LKA) Berlin auf Anordnung der Bundesanwaltschaft (BAW) war Thema im Untersuchungsausschuss. Interessant sind die zeitlichen Abläufe: Am 24. Oktober 2014 wurde der BfV-Mann Lingen zur Frage der Aktenvernichtungen vernommen.

Nur gut eine Woche später, Anfang November 2014, verfügte die BAW selber die Vernichtung von zwei Adress- und Notizbüchern des Blood and Honour-Anführers Jan Werner, gegen den seit Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Unterstützung des NSU läuft. Der Ausschuss hat herausgefunden, dass sich in den Adressbüchern unter anderem Daten der Brüder Maik und André Eminger befanden. André Eminger ist einer der fünf Angeklagten in München.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte letzte Woche aufgrund eines Artikels in der Welt einen Vorgang angelegt, um zu prüfen, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen die Bundesanwaltschaft wegen dieser Aktenvernichtungen eröffnet (vgl. NSU-Prozess: Staatsanwaltschaft Karlsruhe prüft Ermittlungsverfahren gegen Bundesanwaltschaft).

Zusätzlich hatten zwei Opferanwälte der Nebenklage im Zschäpe-Prozess beim Generalstaatsanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen namentlich nicht bekannte Bundesanwälte sowie Beamte des LKA Berlin erstattet. Diese Anzeige wurde inzwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zugeleitet und dort zu dem Prüfvorgang genommen. Wann der angeschlossen ist, konnte der Sprecher der Behörde nicht sagen.