NSU-Schauplatz Brandenburg: Von Neonazis und Verfassungsschützern

Seite 2: "Massenkriminalität" und "Proissenheads"

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Nach dem Generalstaatsanwalt von Brandenburg, einer Staatsanwältin und dem damals verantwortlichen Bundesanwalt Wolfgang Siegmund befragte der U-Ausschuss jetzt fünf Ermittler des Staatsschutzes und der damaligen Ermittlungskommission (EK) "NaBe". EK-Leiter Siegbert Klapsch war bereits zu DDR-Zeiten bei der Kriminalpolizei, zuständig unter anderem für "Massenkriminalität", wie er sich ausdrückte. Heute bekleidet er den Rang eines Kriminaldirektors.

Mit der "Nationalen Bewegung" brachte die Polizei insgesamt 55 Rechtsextremisten in Verbindung. Unter anderem Stefan R., Marcel K., Dirk H.. Ilja Sch., Daniel K., Christian W., Frank L., Holger F., Dirk H. (Führungsmann des rechtsradikalen Netzwerkes Blood and Honour in Brandenburg) oder Uwe M. (Musiker der rechten Band "Proissenheads"). Mindestens Dirk H. und Uwe M. hatten enge Kontakte zur rechtsextremen Szene in Chemnitz, wo sich ab 1998 auch das untergetauchte Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe aufhielt.

Und wie in anderen Bundesländern stößt man auch in Brandenburg auf V-Leute des Verfassungsschutzes in der Neonazi-Szene: Gesichert ist das bei Christian K. Aber auch für eine V-Mann-Tätigkeit von Sven Sch. (ebenfalls B&H-Kader in Brandenburg) gibt es Hinweise. Im Zusammenhang mit Sven Sch. taucht auch der B&H-Chef von Deutschland, Stephan Lange, auf, der Sch. als seinen Nachfolger aufbauen wollte.

V-Leute

Jüngst wurde enthüllt, dass Lange V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) war. Ans BfV herangeführt wurde er vom Staatsschutz in Berlin. War er also auch dort eine Quelle? So wie etwa der B&H-Kader Thomas Starke aus Chemnitz.

Noch von weiteren führenden B&H-Aktivisten ist bekannt, dass sie V-Leute waren: So Marcel Degner (B&H Thüringen) oder Markus Frntic (B&H Baden-Württemberg). Frntic hatte schon vor dem bundesweiten Verbot von B&H im September 2000 in BaWü die "Nachfolge"-Organisation "Furchtlos und Treu" gegründet. Wusste er, dass Blood and Honour verboten wird?

In Brandenburg kamen bei den "NaBe"-Ermittlungen noch zwei Neonazis ins Visier der Fahnder, die gleichfalls V-Leute waren und sich im Umfeld des NSU-Trios bewegten: Carsten Sz. (V-Mann "Piatto") und Toni Stadler.

Stadler zog nach seiner Enttarnung nach Dortmund um und tauchte dort im Zusammenhang mit dem achten Ceska-Mord des NSU an Mehmet Kubasik im April 2006 auf. Sein Handy war am Tattag in der Funkzelle des Tatortes eingeloggt.

Carsten Sz. hielt sich Ende der 90er Jahre immer wieder in Chemnitz im Umfeld des untergetauchten Trios auf. Der B&H-Chef von Sachsen, Jan Werner, bestellte bei ihm im Sommer 1998 Waffen. Was daraus wurde, ist bis heute nicht klar. Nun, im Kontext "NaBe", fiel Sz. erneut als Waffenlieferer auf. Diesmal für Uwe M., bei dem eine Pistole Marke Ceska und eine Maschinenpistole sichergestellt wurden.

Wie der V-Mann Carsten Sz. zu seiner Rolle als Waffenbeschaffer kam und wo er die Waffen eigentlich her hatte bzw. wo er sie besorgen wollte, ist bisher nicht ergründet.

Der Komplex "Nationale Bewegung" beinhaltet eine schier endlose Serie von Merkwürdigkeiten innerhalb der Sicherheitsbehörden.

Der Ermittlungskommission "NaBe" wurde unter anderem vorgeworfen, sie ermittle zu intensiv. Der Verfassungsschutz machte zum Beispiel geltend, dass er Carsten Sz., der sich als ehemaliger V-Mann im Zeugenschutz befand, immer wieder aus dem Verfahren heraushalten zu müsse. Das sei kompliziert und teuer.

Streit um ein Vernehmungsprotokoll

Gegen einen Ermittler (Kriminalhauptkommissar Michael Kresse) konstruierte der Verfassungsschutz Vorwürfe, er habe ein Vernehmungsprotokoll (mit Sven Sch.) gefälscht und habe gelogen. Der Sachverhalt konnte aufgeklärt, richtiggestellt und die Vorwürfe komplett ausgeräumt werden.

Aber welche Absicht verfolgte der Verfassungsschutz damit?, so die Frage im Ausschuss. Die Mutmaßung des LKA-Mannes: Möglicherweise eine Retourkutsche des Dienstes, weil er zwei seiner V-Leute, die Straftaten begingen, enttarnt hatte. Christian K. der eine, Toni Stadler der andere. Vielleicht stand hinter dem Manöver des LfV gegen den Ermittler aber auch der Versuch, den in Verdacht geratenen Sven Sch. zu schützen?

Dann präsentierte der Verfassungsschutz ein manipuliertes Behördenzeugnis. Darin wird den Ermittlern der EK "NaBe" ein angeblicher Täter genannt, der, Zitat: "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit " für die Brandstiftung der jüdischen Trauerhalle verantwortlich sein sollte. Später stellte sich heraus, dass das nicht stimmte. Die Ermittler waren auf eine falsche Fährte gelockt worden, die sie viele Energien kostete, so Kriminaloberkommissar Maik Wachholz. Seine Kritik: Auch der Verfassungsschutz unterliege der Wahrheitspflicht und müsse polizeiliche Ermittlungen unterstützen.

Geplante Razzien von V-Mann verraten

Das Gegenteil war der Fall. Für Mitte Februar 2001 waren Wohnungsdurchsuchungen bei knapp 20 Verdächtigen geplant. Die Aktion wurde an den V-Mann Christian K. verraten, der sie wiederum Sven Sch. steckte. In einem belauschten Telefonat erfuhr die Polizei von dem Verrat und zog die Razzia vor. Wo und wer genau das Leck war und auf welchem Wege der Verrat transportiert wurde, kann bis heute nicht gesagt werden. Als gesichert kann gelten: V-Mann Christian K. war von seinem V-Mann-Führer (Max S.) über die geplante Razzia informiert worden. Doch woher hatte der die Information?

Ein Vertreter des LfV war täglich bei den Besprechungen der Polizei dabei und erfuhr den Stand der Ermittlungen sozusagen direkt an der Quelle, so der Leiter der damaligen Ermittlungskommission. Welche Informationen hat der Nachrichtendienst bei diesen Besprechungen eingebracht?, wird er im Ausschuss gefragt. Antwort Siegbert Klapsch: "Kann mich an keine erinnern." Eine Einbahnstraße, wieder einmal.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss Aktien an dem Fall gehabt haben. Ein BfV-Mitarbeiter (Herr A.) rief eine Ermittlerin in Potsdam auf dem Dienstapparat an und wollte Informationen zu vier Personen haben. Das war vollkommen unüblich, so die Kriminalkommissarin Birgit Illing, vor allem per Telefon. So etwas habe sie weder vorher noch nachher erlebt.

Hatte das BfV eine eigene Quelle oder gar mehrere in der Szene? Dazu passt die Information, das der BfV-Informant "Corelli" (alias Thomas Richter) in Sachsen-Anhalt in der dortigen "Nationalen Bewegung Friedeburg" aktiv war.

War der Bundesanwalt mit seiner Mobiltelefonnummer so freigiebig wie Donald Trump?

Nicht weniger merkwürdig: Ein Mitglied der Szene (Holger F.) rief einmal direkt auf dem Mobiltelefon eines Bundesanwaltes an. Woher er die Nummer hatte, weiß man nicht. Aber er war eine der vier Personen, für die sich das BfV interessierte.

Schließlich stellte der Verfassungsschutz von Brandenburg ein Bekennerschreiben der "Nationalen Bewegung" ins Internet und torpedierte damit die Ermittlungen, weil für die Fahnder nun exklusives Täterwissen schwieriger nachweisbar war.

15 Personen, die die Ermittler zur "Nationalen Bewegung" zählten, hatten Beschuldigtenstatus. Doch im Endresultat habe keinem eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden können. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Was es mit der "NaBe" auf sich hatte, blieb im Dunkeln. Die ganzen Umstände nähren aber unverändert den Verdacht auf eine Geheimdienst-Operation. Nur, was hätte der Verfassungsschutz damit bezweckt?

Obwohl die UA-Sitzung weitere Belege für Manipulationen auf Seiten des Verfassungsschutzes (VS) erbrachte, wollten alle um ihre Bewertung der "NaBe" gefragten Kriminalpolizisten und -polizistinnen eine VS-Operation, eine lancierte Gruppe, ein mögliches "Celler Loch", ausschließen. "Ich will, kann und werde mir das auch nicht vorstellen", so wörtlich der Staatsschutzbeamte Michael Kresse. Nahezu dieselben Worte wählte auch Kriminaldirektor Siegbert Klapsch: "Dass die Gruppe vom LfV gesteuert war, will und kann ich nicht glauben."

Gefragt sind nun vor allem Zeugen aus dem Verfassungsschutz selber: Hauptamtliche, aber auch ihre Quellen. Dass dieser Ausschuss, im Gegensatz zum Bundestagsausschuss, auch V-Leute vernehmen will, hatten sämtliche Obleute in Potsdam bereits bejaht. Im UA des Bundestages war lediglich ein V-Mann vernommen worden und das in nicht-öffentlicher Sitzung.

Rechtsanwalt Ulli B.

Man muss aber noch eine Person erwähnen, die im Zusammenhang mit den "NaBe"-Ermittlungen identifiziert und von den Ermittlern gar als "Schlüsselfigur" eingeschätzt wurde: Der Rechtsanwalt Ulli B. aus Berlin, der bis heute in der rechten Szene eine Rolle spielt. Damals war er noch kein Rechtsanwalt, stand unter anderem aber in Kontakt mit Carsten Sz.

B. war bereits in den 90er Jahren in der rechtsextremen Szene aktiv, (Nationalistische Front, Nationales Infotelefon, Die Nationalen) war kurzzeitig in der Brandenburger CDU, flog raus und versuchte es einige Jahre später mit demselben Misserfolg bei der PDS. Eine schillernde Figur.

Anfang des Jahres 2017 vertrat Ulli B. den Hauptangeklagten im Falle des Brandanschlages vom August 2015 auf eine Sporthalle in Nauen, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war. Haupttäter war der NPD-Politiker Maik Sch. Dabei kam es vor dem Landgericht Potsdam zu einem mehr als seltsamen Vorgang. Während Maik Sch.s Pflichtverteidiger in seinem Plädoyer eine Strafe von höchstens 2,5 Jahren als angemessen sah, forderte ausgerechnet der Wahlverteidiger Ulli B. das doppelte Strafmaß: fünf Jahre Haft. Verurteilt wurde Sch. zu acht Jahren Gefängnis. Der Vorwurf der kriminellen Vereinigung der insgesamt sechs Täter wurde vorher fallengelassen.

Was suchte Ulli B. 2000/2001 im Umfeld der vermeintlichen "Nationalen Bewegung" und welche Schlüsselrolle spielte er genau? Seine Vernehmung behielt sich jedenfalls die Bundesanwaltschaft selber vor. Könnte das ein Hinweis auf eine mögliche Spitzeltätigkeit sein?

Neonazi-Kreise vermischen und überschneiden sich, auch zwischen Berlin und Brandenburg. Aber auch die Ermittler kooperierten. Bei der Telefonüberwachung in der rechten Szene half das LKA Berlin den Kollegen in Brandenburg. Einen NSU-Untersuchungsausschuss gibt es in Berlin bisher allerdings nicht.

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