Nord-Stream-2-Ermittlungen: Staatswohl hat Priorität

Seite 2: Keine Auskünfte auch nicht für Abgeordnete

Nachgefragt hat Zaklin Nastic, Obfrau der Linken-Fraktion im Verteidigungsausschuss des Bundestags. Aus der Antwort auf eine Frage an die Bundesregierung zitiert sie, dass die Bundesregierung von einer gezielten Sabotage der Pipelines Nord Stream 1 und 2 ausgehe, "wahrscheinlich durch staatliche Akteure".

Unter Verweis auf mögliche Konflikte mit den Interessen verbündeter Staaten bzw. deren Geheimdiensten, die so genannte Third-Party-Rule, verweigert die Bundesregierung alle weiteren Informationen. Sie verweigert selbst die sonst übliche Information unter VS-Einstufung oder eine Hinterlegung bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.

Zaklin Nastic

Es gebe "vermutlich Erkenntnisse, die die Bundestagsabgeordneten aber nicht erfahren dürfen", schließt die Berliner Zeitung aus Antworten, die Sahra Wagenknecht aus drei Anfragen an das Wirtschaftsministerium sowie das Außenministerium bekommen hat.

Nach sorgfältiger Abwägung sei die Bundesregierung "zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden können", ist in der Zeitung, der die Antworten vorliegen, zu lesen.

Argumentiert wird auch hier mit der "Third-Party-Rule": eine "allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtenbereich". Dabei handele es sich, wie die Bundesregierung 2017 erklärte, "nicht um ein absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen, sondern um ein ‚Verbot mit Zustimmungsvorbehalt‘".

Der Linken-Abgeordneten Wagenknecht wurde beschieden, dass es um besonders strenge Geheimhaltungsauflagen gehe:

Die erbetenen Informationen berühren somit derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss.

Aus der Antwort der Bundesregierung, Berliner Zeitung

Wagenknecht interpretiert das dahingehend, dass die Bundesregierung zwar etwas wisse, dies aber des Staatswohls wegen "den Abgeordneten noch nicht einmal in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags zur Kenntnis geben kann".