Operation Jugendschutz
Telepolis veröffentlicht die Geheimpläne aus Bund und Ländern, mit denen die Netz- und Medienkontrolle deutlich verschärft werden soll
Seit über einem Jahr verhandeln Bund und Länder weit gehend hinter verschlossenen Türen über eine Neugestaltung des Jugendschutzes in einer vernetzten Medienwelt. Schon im vergangenen Dezember machten in diesem Zusammenhang Gerüchte von einer geplanten Sendezeitbegrenzung fürs Internet die Runde (Von der Einführung nationaler Grenzen zu Zeitzonen). Die Pläne wurden von Kritikern damals als "unreif" und "technisch unmöglich" verlacht. Doch die geplanten Regelungen gehen weit über eine 23-Uhr-Sperre für Heranwachsende im Netz hinaus.
Mehrere Entwürfe für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), die Telepolis vorliegen, weisen den Weg in die Zukunft der Medien. Zudem beraten am heutigen Donnerstag die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Frank Walter Steinmeier, über ein Eckpunktepapier, das nach Einschätzung von Beobachtern prinzipiell als beschlussreif gilt. Demnach werden in Zukunft die Länder über den Jugendschutz wachen, während der Bund sich nur noch am Rande Mitbestimmungsrechte vorbehält.
Alle Anzeichen und Papiere sprechen dafür, dass die seit langem geforderte Kompetenzbündelung im Bereich Jugendschutz bei den Ländern mit einer deutlichen Verschärfung bestehender Regeln einhergeht. Die verhandelnden Regierungsparteien haben sich prinzipiell bereits darauf geeinigt, dass die Länder die strengen Regeln für den Rundfunk und die Mediendienste auf das Internet und alle elektronischen Online-Medien ausweiten dürfen. Noch bestehende Freiheiten für deutsche Web-Anbieter könnten daher schon bald deutlich eingeschränkt werden. Auch die Kriterien für die Selbstkontrolle sollen dem Eckpunktepapier zufolge deutlich nach oben gesetzt werden.
Lizenz zum "Senden" nur zwischen 23 und 6 Uhr
Gibt der Bund - wie zu erwarten ist - den Ländern freie Bahn, wird es ernst mit der Debatte um die Sendezeitbegrenzung fürs Internet. In der aktuellen Entwurfsfassung für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Anfang November heißt es unter § 5, Absatz 5: "Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung ... auf Jugendliche zu befürchten, erfüllt der Rundfunkveranstalter oder Anbieter von Telemedien seine Verpflichtung" zum Schutz der minderjährigen Zuschauer, "wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird".
Die Trennung zwischen Angeboten, die als jugendgefährdend gelten und demnach von den Sendern und Dienstleistern überhaupt nicht zugänglich gemacht werden dürfen, sowie Medieninhalten, die das Heranwachsen der Kids nur beeinträchtigen könnten und demnach eingeschränkt den Konsumenten zur Verfügung gestellt werden dürften, ist momentan noch nicht fest gezogen.
Wie dem ein Preis für den schönsten Zungenbrecher gebührenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu entnehmen ist, werden als absolut "unzulässig" allerdings unter anderem Propagandamittel, die Holocaust-Leugnung, grausame Gewaltdarstellungen, Kriegsverherrlichung und Angebote, die gegen Menschenwürde verstoßen und zum Hass aufstacheln" gebrandmarkt. In dieselbe Kategorie gehören pornographische Darstellungen, vor allem, wenn sie sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben. Als "Off Limit" gelten zudem natürlich auch alle von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BpjS indizierten Medieninhalte.
Die Technik für die Sendezeitbegrenzung steht angeblich bereit
In ihrem Beschlusspapier sprechen sich die Politikmacher in den Landeskanzleien sowie im Bundeskanzleramt zwar dafür aus, "die jeweiligen Besonderheiten des Rundfunks und der Telemedien zu berücksichtigen". Doch das Festhalten an der Sendezeitbegrenzung fürs Internet, der Kritiker bisher immer mit dem Argument "Irgendwo ist's immer auf der Welt irgendwo gerade 23 Uhr" zu Leibe rückten, ist beileibe kein Scherz. "Es gibt Verfahren, die eine solche Regelung glaubhaft umsetzen können", verkündet Friedemann Schindler, Mitarbeiter bei jugendschutz.net.
Die in Mainz angesiedelte Zentralstelle der Obersten Landesjugendbehörden für Jugendschutz in Mediendiensten hat dabei vor allem an eine Applikation im Auge, mit der der Entwickler Carlos Hofmann bereits auf seinem Portal Usenet Replayer experimentierte. Dabei "sendet ein Java-Scriptprogramm die lokale Zeit des Client zum Server" erklärt Hofmann die Funktion gegenüber Telepolis. Zusätzliche Optionen zum Abruf von einschlägig bekannten Newsgroups bekam der Nutzer dann nur angezeigt, wenn seine Zeitangabe auf die Spanne zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens zeigte.
Da eine solche "Sperre" durch das Drehen an der Uhr am heimischen Rechner leicht zu umgehen wäre, hatte der Programmierer zusätzlich einen "Gegencheck" der Uhrzeit eingebaut. Dazu nutzte Hofmann eine Datenbank, die einzelne empfangene Datenpakete sowohl mit der eingestellten Lokalzeit des Surfers sowie den Uhreinstellungen von Servern abglich, die auf dem Weg der verschickten Bits lagen. Die Datenbank wurde dabei ständig durch verschiedene Bots und Suchprogramme aktualisiert, so der Tüftler. Die genaue Technik dahinter falle aber unter das "Betriebsgeheimnis".
Erotik-Links ins virtuelle Hinterstübchen
Neben der klaren Option auf die Sendezeitbegrenzung dürften sich Tele- und Mediendienstebetreiber bald noch mit anderen Auflagen konfrontiert sehen. Mit dem neuen Vertrag wollen die Länder insgesamt ein größeres Augenmerk auf jugendgefährdende Webangebote legen und den Cyberspace rein fegen. Momentan seien auf Portalen wie T-Online ohne ausreichenden Zugangsschutz eine Reihe von Erotik-Seiten verlinkt, weiß Schindler. Das habe "in der bisherigen Diskussion keine große Rolle gespielt", obwohl es bereits nach geltendem Recht unzulässig sei.
Durch das Zusammenführen von Rundfunk und Internet erwartet der Jugendschützer allerdings einen "neuen Schub" in der Debatte. Content-Provider werden sich seiner Meinung nach einem höheren Druck ausgesetzt sehen, die Klicks und Kohle bringenden Verweise auf Sex-Angebote ins virtuelle Hinterzimmer zu verbannen. Den Herstellern und Vermarktern von so genannten "Adult-Check"-Systemen, die bei der Registrierung Kreditkartennummern oder Ausweisinformationen verlangen, kann demnach bereits heute ein Nachfrageboom vorausgesagt werden.
Die Selbstkontrolle soll hoheitlich kontrolliert werden
Geht es nach dem Willen der Bundesländer, wird die Selbstkontrolle der Anbieter außerdem einer deutlich höheren Aufsicht unterworfen und damit letztlich ad absurdum geführt. So sollen die bestehenden Gremien wie die rund 550 Anbieter verpflichtende Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM, die sich seit 1997 dem Jugendschutz im Netz verschrieben hat (Selbstkontrolle statt Cyberpolizei und Filter?), sowie zukünftig entstehende Organisationen einer zeitlich befristeten, "hoheitlichen Zertifizierung" bedürfen.
Eine Anerkennung soll demnach nur noch erteilt werden, wenn die als zentrale Aufsichtsstelle von den Ländern geplante "Kommission für den Jugendmedienschutz" (KJM) von der "Unabhängigkeit und Sachkunde der Gremiumsmitglieder" überzeugt werden kann. Beschäftigen Telemedienanbieter zudem mehr als 50 Mitarbeiter oder haben ihre Websites mehr als zehn Millionen Besucher im Monat, sollen sie sich nicht mehr über die FSM vertreten lassen dürfen. Sie müssten dann einen eigenen Jugendschutzbeauftragten bestellen, was ins Geld ginge.
Das Eckpunktepapier, dem Beobachtern zufolge "harte Verhandlungen" vorausgingen, schlägt ferner die Einführung eines "positiven Ratings für unbedenkliche Angebote" vor. Demnach könnte gerade auch auf Zugangsanbieter eine Art Zwang zur Vorabkontrolle von Inhalten zukommen, während die FSM bislang vor allem auf Beschwerden im Nachhinein reagiert.
Auch für Computerspiele-Produzenten sollen härtere Zeiten anbrechen. Während die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bislang nach eigenen Kriterien über jugendgefährdende Szenen in Games entscheidet (Grüner Schleim statt rotem Blut), wärmt der "Kompromissvorschlag" von Bund und Ländern die alte Forderung wieder auf, Computerspiele "den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Kinofilme und Videos zu unterwerfen".
Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen die zahlreichen Bestimmungen können dem JMStV zufolge mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Jugendschutz als Deckmantel für die Gängelung der Erwachsenen?
Jugendschutzexperten wie der Rostocker Kommunikationsrechtler Hubertus Gersdorf sehen Deutschland im europäischen Ausland bereits seit Jahren als Weltmeister beim Jugendschutz. Hier zu Lande "wird unter dem Deckmantel des Jugendschutzes auch gerne der Erwachsenenschutz betrieben", meint der Rechtsprofessor. Diese Entwicklung wird sich nun verstärken, wenn den Mauschlern in den Regierungskanzleien nicht bald der Widerstand aus der Wirtschaft um die Ohren bläst.
Geht es nach Gersdorf sollten die Politiker im Rahmen der avisierten Neugestaltung des Jugendschutzrechts lieber die Debatte über die Verbreitung von Pornographie neu aufmachen. Deutschland habe da einen "Nachholfbedarf" im Vergleich mit beispielsweise Frankreich, wo entsprechend freizügige und harte Szenen sogar "im klassischen TV" liefen.
"Pornographie darf den Erwachsenen nicht vorenthalten werden", fordert der Kommunikationsrechtler, solange eine Selektion des Publikums durch "Frei- und Vorsperrtechniken" erfolge. Auf Verschlüsselungsmechanismen, die eine "Wahrnehmung des Angebots durch Jugendliche unmöglich macht oder wesentlich erschwert", setzt zwar auch der JMStV. Allerdings nur bei den weniger gravierenden "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten.
Mit Hilfe eines weniger restriktiven Ansatzes, so Gersdorf, könnte sich dagegen auch die unter den momentanen Restriktionen leidende Kabelindustrie mehr "Highlights" für Spartenprogramme besorgen. Darin sieht der Experte eine Grundvoraussetzung für einen schnelleren Fluss von Investitionen in die technisch weit gehend noch nicht ausgereizten Infrastrukturen im Kabelnetzbereich.