Pakistan: Asia Bibi freigelassen
Aufenthaltsort der von Blasphemie freigesprochenen Christin wird geheim gehalten, Islamisten fordern weiterhin die Todesstrafe
Die letzte Woche vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochene pakistanische Christin Asia Bibi (vgl. Gotteslästerungs-Freispruch einer Christin in Pakistan) wurde nach einem Tweet des EU-Parlamentspräsidenten Antonio Tajani und einem Bericht von Vatican News aus dem Gefängnis entlassen und an einen "sicheren Ort" verbracht, an dem sich auch ihr Ehemann Asiq Masih aufhält.
Der pakistanische Außenministeriumssprecher Mohamed Faisal bestätigte, dass Bibi nun "eine freie Bürgerin" sei, dementierte aber Spekulationen, sie habe Pakistan verlassen. Dies, so Faisal, sei ihr erst dann möglich, wenn gerichtlich über einen neuen Revisionsantrag entschieden wurde. Die Zulassung dieses erneuten Revisionsverfahrens hatte der pakistanische Religionsminister Noor-ul-Haq Qadri zusammen mit Maßnahmen zur Verhinderung von Asia Bibis Ausreise den Führern der islamistischen Tehreek-e-Labbaik-Partei (TLP) zugesagt, damit diese die von ihnen initiierten gewalttätigen Ausschreitungen gegen den Freispruch beenden (vgl. Pakistan: Fanatiker halten ein Land in Geiselhaft ). Für den Fall, dass sich die Regierung nicht an diese Versprechen hält, hat die TLP mit einer "Revolution" gedroht.
Salvini würde "alles Menschenmögliche" unternehmen, um Bibis Sicherheit in Italien zu gewährleisten
Befürchtungen, dass in Pakistan Asia Bibis Leben in Gefahr sei, trat die pakistanische Regierung mit Hinweisen auf besondere Sicherheitsvorkehrungen entgegen, zu denen aber keine näheren Angaben gemacht wurden. Vatican News nach verhinderten solche besonderen Sicherheitsvorkehrungen bereits, dass die Christin im Frauengefängnis von Multan ermordet wurde, wo zwei Wächter ein Attentat geplant hätten.
Spekulationen über eine heimliche Ausreise Bibis hatte unter anderem der italienische Innenminister Matteo Salvini genährt, der meinte, er würde, "alles Menschenmögliche" unternehmen, um Bibis Sicherheit in Italien zu gewährleisten, wobei er die Unterschiede zwischen ihr auf der einen und illegal eingereisten Wirtschaftsmigranten auf der anderen Seite hervorhob. Damit war er der einzige Politiker, der öffentlich auf ein Asylgesuch von Asia Bibis Ehemann reagierte. Großbritannien und Kanada, die Asiq Masih ebenfalls angesprochen hatte, reagierten entweder gar nicht oder halten ihre Reaktion geheim.
Rechtsanwalt hat Asylantrag in den Niederlanden gestellt
Saiful Malook, der moslemische Anwalt von Asia Bibi, hatte Pakistan bereits am letzten Samstag verlassen und in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt. Auch er fürchtet nicht nur um seine Sicherheit, sondern auch um die seiner Familie. Für das erneute Revisionsverfahren zurückkehren werde er nur dann, wenn das Militär für seine Sicherheit garantiere. "Schmerzhafter" als die gewalttätigen Ausschreitungen der Islamisten, die er erwartet hatte, ist für ihn die beschwichtigende Reaktion der Staatsführung darauf.
Sie wird dafür auch von Omar Waraich, dem Südasiendirektor von Amnesty International, und von pakistanischen Medien wie der Zeitung Dawn kritisiert, in der es in einem Leitartikel hieß, "eine weitere Regierung [habe] vor den gewalttätigen religiösen Extremisten kapituliert, die weder an die Demokratie noch an die Verfassung glauben". Waraich konzentrierte sich in seiner Kritik besonders auf den erst seit Mitte August amtierenden Präsidenten Imran Khan, der im Wahlkampf in Aussicht gestellt hatte, die Herrschaft des Rechts wiederherzustellen.
TLP-Politiker Muhammad Afzal Qadri rief "Wächter, Fahrer oder Köche" dazu auf, die Richter zu töten
Bislang noch nicht im Ausland um Asyl nachgesucht haben die drei Richter, die Asia Bibi letzte Woche frei sprachen. Auch sie müssen um ihr Leben fürchten, nachdem der TLP-Politiker Muhammad Afzal Qadri öffentlich verlautbarte, sie hätten "den Tod verdient" und ihre "Wächter, Fahrer oder Köche" sollten sie "noch vor dem Abend" umbringen. Bleiben sie am Leben, könnte sie ihr Beruf dem US-Kongressausschusses zur Religionsfreiheit nach potenziell noch oft in Gefahr bringen: Dessen Informationen nach gibt es in pakistanischen Gefängnissen noch etwa 40 weitere Beschuldigte, denen wegen des Vorwurfs der Blasphemie die Hinrichtung oder lebenslange Haft droht.
Grundlage für die Anklage gegen sie ist ein 1986 unter dem damaligen US-hofierten Diktator Zia ul-Haq verschärftes Gesetz, das im § 295C für die Beleidigung des islamischen Propheten Mohammed die Todesstrafe und für eine Schändung des Korans nach § 295B eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht. § 298 bedroht darüber hinaus die Verletzung religiöser Gefühle allgemein mit einem Jahr Haft und einer Geldstrafe, § 298A sieht für "abfällige Bemerkungen" im religiösen Kontext bis zu drei Jahren Haft und eine Geldstrafe vor. Ebenso hoch bestraft wird der "Missbrauch" religiöser Titel und Begriffe sowie die Selbstdarstellung von Nicht-Moslems als Moslems.
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