Payback-Karte umfunktioniert zur Privacy-Card
Der Datenschutzverein FoeBud klagt gegen die Kündigung durch den Payback Rabattverein, der seine Kundenkarte zum Datenschutz missbraucht sieht
Padeluun, der Vorsitzende des Bielefelder Datenschutzvereins FoeBud e.V,, hat den Münchner Payback Rabattverein verklagt. Beim Termin vor dem Amtsgericht München am 11. Juni ging es um die Kündigung, die der Payback Rabattverein wegen "Missbrauch der im Eigentum von Payback stehenden Kundenkarte" gegenüber dem Foebud ausgesprochen hatte. Der klagt auf Rücknahme der Kündigung und Gutschrift der eingehenden Punkte.
FoeBud hat eine eigene Privacy-Karte für Payback-Kunden herausgebracht, die nach seinen Angaben von ca. 1.500 Kunden genutzt wird (Der Privacy-Hack). Die "bei Unternehmen wie Obi, Kaufhof-Galleria, Real-, AOL, DEA etc. gesammelten Paybackpunkte kommen dem Foebud e.V. zugute", erklärt padeluun: "So wird die Privatsphäre geschützt, da Einkaufsgewohnheiten nicht mit Namen verknüpft erfasst und gespeichert werden." Payback-Anwalt Wolfgang Götz hingegen führte in der Verhandlung aus, der FoeBud gefährde mit seiner Aktion die "Funktionsfähigkeit des Rabattsparprogramms" der Privacy-Organisation.
Der verhandlungsführende Amtsrichter Schmitz hält die Kündigung zum 18.12.2001 nach dem bisherigen Schriftsatz für "richtig und rechtmäßig", so seine Äußerung zu Prozessbeginn. Zu den am 10. Juni vorgelegten Ausführungen des Payback Rabattvereins erläuterte er, Kunden erhielten die Rabattkarte für sich und einen weiteren Nutzer. Diese seien nicht berechtigt, die Karten zu vervielfältigen und weiterzugeben. Es sei im Interesse des Beklagten, dass Teilnehmer nur eine weitere Karte nutzten. Durch die Vervielfältigung der Privacy-Karten fehle dem Packback Rabattverein der Überblick über die Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten.
Nachdem nur eine Teilnehmerkarte und eine Zusatzkarte nach den Bedingungen des Vertrags zulässig seien, läge in der Vervielfältigung der Zusatzkarte ein grober Verstoß gegen den Vertrag, so dass eine außerordentliche Kündigung zulässig sei. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Punkte, die bis zum 18. Dezember für die Privacy-Cards zusammenkamen, dem FoeBud e.V. aus Kulanz durch den Payback Rabattverein gutgeschrieben worden waren. Richter Schmitz setzte den Streitwert auf 4.000 Euro fest. Beide Parteien haben nun Gelegenheit, sich bis 30. Juni schriftlich zur Sache zu äußern. Das Urteil wird am 9. Juli verkündet.
Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth, der FoeBud vor Gericht vertritt, hat Zweifel an der engen Auslegung der Vertragsbedingungen von Payback, wie sie in der Verhandlung Payback-Anwalt Wolfgang Götz ausführte. Payback-Mitglied Avanza etwa wirbt mit dem Slogan: "Mit Ihrer Zweitkarte können Sie und Ihre Familie Punkte sammeln. Da wird sich Ihr gemeinsames Punktekonto schneller füllen." Eine Familie umfasse auf jeden Fall mehr als eine zusätzliche Person zum Vertragsinhaber, erklärte Gravenreuth.
Nicht einmal die Vorlage der Karte sei im Regelfall nötig. Im Payback Magazin Herbst/Winter 2000 heißt es beim Payback-Partner ALMEDA: "Wer sich unter 019008/29292 helfen lässt, erreicht medizinisch geschulte Fachkräfte und bekommt für den Anruf 50 Punkte". Außerdem werbe die Payback-Organisation selbst für eine möglichst freie Nutzung der Paybackkarte: "Denn auch online reicht die Kartennummer, um geldwerte Punkte zu sammeln", so eine Eigenwerbung von Payback. Foebud-Anwalt von Gravenreuth und FoeBud-Vorsitzender padeluun pochen auf ihre besseren Argumente. Sollte das Amtsgericht am 9. Juli die Klage auf Rücknahme der Kündigung abweisen, will FoeBud in Berufung gehen.