RIAA droht mit Hunderten von Klagen gegen Tauschbörsennutzer
RIAA-Justiziar Mitch Glazier erläutert im Telepolis-Gespräch die Abschreckungsstrategie der Musikindustrie
Die Entscheidung im "Fall Verizon", dass US-amerikanische Service-Provider der Musikindustrie die Namen von Nutzern nennen müssen, die möglicherweise gegen Urheberrechte verstoßen haben, öffnet die Tür für Gerichtsverfahren gegen individuelle Nutzer. Die Recording Industry Association of America (RIAA), die die weltweit größten Musikunternehmen vertritt, hat angekündigt, eine Klagewelle gegen diejenigen Nutzer von Tauschbörsen loszutreten, die ohne Genehmigung urheberrechtlich geschütztes Material anbieten. Gleichzeitig wird im US-Kongress heute der Gesetzesentwurf "Piracy Deterrence and Education Act" beraten, der die Bundespolizei FBI verpflichten soll, Urheberrechtsverstößen nachzuspüren, die von Privatpersonen begangen werden. Im Telepolis-Interview schildert Mitch Glazier, RIAA-Justiziar und verantwortlich für "Regierungsbeziehungen", die Pläne der Musikindustrie.
Was genau wird die RIAA nach der Verizon-Entscheidung nun tun?
Mitch Glazier: Im Moment sammeln und bewerten wir Beweise. Anschließend müssen wir bei den Service-Providern vorstellig werden, um die Namen derjenigen zu erfahren, die gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Erst dann können wir Klagen einreichen. Nachdem wir die Klagen angekündigt haben, ist die Nutzung der großen Tauschbörsen um etwa 15 Prozent zurück gegangen. Wir hoffen und erwarten, dass, wenn die Klagen tatsächlich kommen, die Nutzer merken, dass sie Gefahr laufen, erwischt zu werden, und wir auf diese Weise die Piraterie minimieren.
Wie viele Klagen werden Sie einreichen?
Mitch Glazier: Hunderte. Zu Beginn. Sie werden Teil eines kontinuierlichen und lange währenden Programms sein, um den Leuten klar zu machen, dass sie nicht stehlen dürfen. Einzelhändler hören auch nicht auf, Ladendiebe zu verfolgen, und wir machen es ebenfalls nicht. Aber damit beschäftigen wir uns nicht in erster Linie. Es muss vor allem darum gehen, legitime Musikangebote zu lizenzieren, wie Apples "iTunes Music Store" oder andere.
Diese Einsicht kommt ziemlich spät.
Mitch Glazier: Bevor Apple kam, gab es bereits etliche Angebote, bei denen man legal Musik herunterladen konnte. In einem neuen Marktsegment werden eben verschiedene Geschäftsmodelle, unterschiedliche Unternehmen und Technologien ausprobiert, um herauszufinden, was die Kunden wollen - und was nicht. Dabei muss man einige Hürden überspringen, die es in der Welt der ungesetzlichen Nutzung nicht gibt. Bei der Lizenzierung geht es darum, auf welche Weise bezahlt werden soll, wie die Inhalte geschützt werden können und wie die Einnahmen verteilt werden. Das kann Monate dauern. Das musste alles erst einmal erkundet werden. Und wenn man sich anschaut, was in den vergangenen drei Jahren alles passiert ist, dann sind sogar erstaunlich viele Modelle ausprobiert worden.
Warum hat es dann so lange gedauert zu merken, dass die Kunden weniger Kontrolle und mehr Flexibilität wollen - die sie bei Tauschbörsen bekommen, aber eben auch bei Apple?
Mitch Glazier: Wie in jedem Markt baut jedes neu entwickelte Geschäftsmodell, jede Marketingstrategie und Technik auf dem auf, was vorher erfolgreich war - und auch was nicht funktioniert hat. Apple hat sich angeschaut, was die Kunden an den anderen Angeboten mochten und was sie nicht mochten, und sind dann sehr erfolgreich gestartet. Und in dem Moment haben andere angefangen, Apples Modell zu kopieren. Das ist genau das, was in einem Marksystem passieren sollte.
Dennoch hat die Musikindustrie nicht aufgehört, mit technischen Methoden gegen die Tauschbörsen zu kämpfen - beispielsweise durch "Spoofing", bei dem sie kaputte Musikstücke zum Download bereitstellt, um so die Nutzer zu frustrieren, die Zeit und Geld in das Herunterladen investieren. Eine andere diskutierte Methode ist "Interdiction": Server der Musikindustrie greifen mehrfach auf ein Musikstück zu, um so den Zugang dazu zu blockieren und andere daran zu hindern, es herunterzuladen. Wird diese Methode bereits angewendet - und wäre sie legal?
Mitch Glazier: Einige Mitgliedsfirmen verwenden die "Spoofing"-Methode. Ich kenne allerdings keine Musikfirma, die derzeit "Interdiction" anwendet, obwohl viele der Ansicht sind, dass das legal wäre. Zwar sind "Denial of Service"-Angriffe verboten, doch stammt dieses Verbot, das im "Computer Fraud and Abuse Act" festgeschrieben ist, aus einer Zeit, als es nur um Websites ging. Der Sinn des Gesetzes war, rechtmäßige Websites vor diesen Angriffe zu schützen, nicht den Zugang zu unrechtmäßig zur Verfügung gestelltem Material zu garantieren. Aber wir streben im Moment nicht an, diese Frage zu klären, denn die Unternehmen verwenden die Technik nicht.
Dem Kongress liegt ein Gesetzesentwurf vor, der das FBI dazu verpflichtet, Urheberrechtsverletzern nachzuspüren. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?
Mitch Glazier: Voll und ganz.
Denken Sie nicht, dass es ein falsches Signal sein könnte, potenziellen und tatsächlichen Kunden die Bundespolizei auf den Hals zu hetzen?
Mitch Glazier: Wir werden alles unternehmen, was auf privatrechtlichem Weg möglich ist, um zu unserem Recht zu kommen. Und wir erwarten von der Regierung, dass sie alles unternimmt, was ihr möglich ist, um die bestehenden Gesetzte durchzusetzen. Das ist ihr Job. Wir wollen dadurch die Abschreckungswirkung steigern - und eine Benachrichtigung durch die Regierung hat eine wichtige Abschreckungswirkung. Diese Nachricht - oder die Klagedrohung eines Rechteinhabers - ist hoffentlich genug, um die Rechtsverletzung zu beenden. Wenn nicht, dann ist der nächste Schritt eben eine Privatklage durch uns oder eine Strafverfolgung durch die Behörden.