Rasterfahndung europaweit?

Deutschland bringt Vorschlag bei EU ein, Rasterfahndung in allen Mitgliedstaaten durchzuführen

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Deutschland hat im Rat der Europäischen Union den Vorschlag eingebracht, die Rasterfahndung auf ganz Europa auszudehnen. Das sei, laut dem deutschen Vorschlag, der einzige Weg, Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen.

Der deutsche Vorschlag wurde Anfang März bei einem Treffen hochrangiger Beamter des Ausschusses "Artikel 36", der die Zusammenarbeit im Bereich Justiz koordiniert, eingebracht und sieht die Einführung der Rasterfahndung - computergestützte Auswertung von Informationen nach bestimmten Profilen - auf europäischer Ebene vor. In der vierseitigen "Notiz" der deutschen Delegation (PDF) werden zunächst Vorgehensweise und Regelungen bei der Rasterfahndung in Deutschland vorgestellt:

"Das deutsche System der Rasterfahndung wurde zuerst in den siebziger Jahren zur Fahndung nach RAF-Terroristen eingesetzt und zuletzt wieder eingeführt, um nach Verdächtigen in Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11.September, sogenannten "Schläfern", zu suchen.

In einer ersten Phase werden bei einer Rasterfahndung individuelle Merkmale "bekannter Täter" identifiziert, auf der Basis verfügbarer Informationen über ihre persönlichen Chrakteristika und typisches Verhalten. Diese werden dann zu einem Gesamtbild zusammengesetzt - das Profil.

In der nächsten Phase werden ausgewählte Datentypen, gespeichert von öffentlichen und privaten Organisationen, mit Hilfe von Computern auf Basis des erarbeiteten Profils durchsucht. Zu den verwendeten Daten können z.B. Informationen von Arbeitgebern, Telefon-, Strom- und Gasfirmen oder Anwohnermeldeämtern zählen.

Der computergestützte Vorgang führt zu einer Liste von Personen, deren Profil mit den zuvor identifizierten Eigenschaften übereinstimmt. "Die so identifizierten Personen werden dann von der Polizei gründlich überprüft, um herauszufinden, ob sie zu möglichen Tätern zählen oder eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen," stellte die deutsche Delegation fest.

Laut der deutschen Abordnung, "sind computergestützte Suchen nach Täterprofilen ein legitimes und notwendiges Werkzeug sowohl für die Zwecke der Strafverfolgung als auch im Kampf gegen internationalen Terrorismus." Rasterfahndung könne jedoch noch weit effizienter sein, wenn sie von allen EU-Mitgliedstaaten betrieben werde, heißt es in der deutschen Stellungnahme, da davon ausgegangen wird, dass Mitglieder und Unterstützer terroristischer Gruppen sich in ganz Europa bewegten.

Die deutsche Delegation möchte nun von ihren Partnern wissen, ob es bereits nationale Gesetzgebungen gibt, die sich auf ähnliche Methoden der computergestützten Profil-Suche beziehen und ob es irgendwelche Hindernisse gäbe, solche Gesetze einzuführen. Die letzte Frage lautet: "Welche Anforderungen sollte man in Betracht ziehen, um eine vereinheitlichte Prozedur in ganz Europa zu ermöglichen?"

Zuvor hatte Deutschland bereits vorgeschlagen, für den Kampf gegen Terrorismus Geheimdiensten und Strafverfolgern Zugang zu allen europäischen Datenbanken zu geben, vom Schengen Informationssystem, über die Europol-Datenbank bis hin zur Eurodac-Datenbank und der Visa-Datenbank (deren Einführung demnächst bevorsteht). Auch diese Datenbank sollten für die Suche nach Terrorsiten automatisch durchsuchbar sein.

Die Rasterfahndung war in Deutschland in einigen Bundesländern, namentlich Berlin, Hessen und NRW ganz oder teilweise für unzulässig erklärt worden. Ende März enthüllte Telepolis, dass die Rasterfahndung in Berlin weiter geführt wird, insofern durch sie gewonnene Daten benutzt wurden, um über die so erfassten Personen weitere Ermittlungen vorzunehmen.

Übersetzung aus dem Englischen: Armin Medosch