Rechtsausschuss entschärft Oettingers EU-Leistungsschutzrecht
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Beweislastumkehr und Pflicht zum Einsatz von "Technologien zur Inhaltserkennung" sollen entfallen
Derzeit kämpft EU-Kommissar Günther Oettinger für einen EU-Anteil an der Mineralölsteuer (vgl. Oettinger will Mineralölsteueranteil für die EU). Im Herbst, als der CDU-Politiker noch nicht Haushalts-, sondern Digitalkommissar war, beschäftigte er sich noch mit anderen Dingen und legte einen Kommissionsentwurf für eine Copyright-Richtlinie vor, die auf europäischer Ebene das durchsetzen wollte, was den deutschen Presseverlegern auf nationaler Ebene nicht gelang: Ein neues Leistungsschutzrecht, das ihnen neue Einnahmen in die Taschen spülen soll.
Derzeit durchläuft dieser Entwurf die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments. Nach der Beratung im federführenden Rechtsausschuss hat die maltesische EVP-Abgeordnete Therese Comodini Cachia, die dort Berichterstatterin ist, einen Änderungsantrag vorgelegt, der dem Leistungsschutzrecht - das der Binnenausschuss ganz streichen lassen will - auf europäischer Ebene ein ähnliches Schicksal bescheiden könnte wie auf deutscher:
Beweislastumkehr gestrichen
Oettingers Entwurf sah eine Beweislastumkehr vor, bei der "sekundäre Medienbetriebe" wie Suchmaschinenanbieter und Soziale Netzwerke nachweisen hätten müssen, dass ein Verleger keine Monopolrechte an einem Inhalt hat. Diese Beweislastumkehr strich Comodini Cachia ebenso wie eine von Oettinger vorgesehene teure Pflicht zum Einsatz von "Technologien zur Inhaltserkennung" beim Upload, mit der die Nutzungshäufigkeit von Inhalten ermittelt und Abrechnungen für die Zahlungen an die Verleger erstellt werden sollten. Diese Pflicht zum Einsatz von Upload-Filtern war ursprünglich auch in der Anti-Terror-Richtlinie enthalten, aus der man sie wieder entfernt hat (vgl. EU: Trilog-Schattengremiensitzungen ersetzen ordentliches Gesetzgebungsverfahren).
Außerdem nimmt die Comodini-Cachia-Version der Richtlinie Anbieter von der Abgabepflicht aus, wenn deren Nutzer die Inhalte einstellen oder wenn Presseartikel automatisiert genutzt werden, weshalb sowohl Facebook als auch Google News nicht mehr betroffen wären. Ganz gestrichen, wie die European Digital Rights Initiative und die Communia Association das forderten, hat Comodini Cachia den Artikel 13 des Kommissionsentwurfs jedoch nicht. Nun ist unklar, wer die Gebühren, die sich die Verleger erhoffen, zahlen soll.
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