Reingespuckt, rausgefischt

Fussnoten

1

In dem so genannten PKU-Register werden in Schweden seit 1975 routinemäßig Blutproben aller Neugeborenen erfasst. s. "Nur vier Tropfen Blut", taz vom 21.01.2005, S. 18

2

vgl. dazu auch ein Bericht der NGO StateWatch.

3

In einer Mitteilung der Pressestelle des Bundeskriminalamtes vom 17.01.05 werden bislang 26.037 ergebnisüberprüfte Treffer (=erfolgreiche Anfragen an die Datenbank) aufgelistet. In der Mitteilung heisst es weiterhin: "Insgesamt verteilen sich die ergebnisüberprüften Treffer wie folgt auf die verschiedenen Deliktsformen." Ich zitiere in der Reihenfolge der Häufigkeit. "Diebstahlsdelikte: 32.316 (sic!); Raub und Erpressung: 2.015; Strafgesetzbuch: 376; Straftaten gegen das Leben: 371. (...) Dass die Trefferquote bei den Diebstahlsdelikten höher ist als die Gesamttrefferquote, resultiert aus Mehrfachnennungen. Bei Tatspur-Tatspur Verknüpfungen, die mit Hilfe der Datenbank erfolgen, zählen hier die Delikte aller durch die Verknüpfung betroffenen Spuren.

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In einer Mitteilung der Pressestelle des Bundeskriminalamtes vom 17.01.05 werden bislang 26.037 ergebnisüberprüfte Treffer (=erfolgreiche Anfragen an die Datenbank) aufgelistet. In der Mitteilung heisst es weiterhin: "Insgesamt verteilen sich die ergebnisüberprüften Treffer wie folgt auf die verschiedenen Deliktsformen." Ich zitiere in der Reihenfolge der Häufigkeit. "Diebstahlsdelikte: 32.316 (sic!); Raub und Erpressung: 2.015; Strafgesetzbuch: 376; Straftaten gegen das Leben: 371. (...) Dass die Trefferquote bei den Diebstahlsdelikten höher ist als die Gesamttrefferquote, resultiert aus Mehrfachnennungen. Bei Tatspur-Tatspur Verknüpfungen, die mit Hilfe der Datenbank erfolgen, zählen hier die Delikte aller durch die Verknüpfung betroffenen Spuren.

5

Näheres hierzu in der inhaltlich nach wie vor aktuelle Erklärung vom 6. Januar 2004, auf die die Sprecherin des Bundesdatenschutzbeauftragte in der aktuellen Debatte verweist.

6

Ein bekanntes Beispiel dafür ist das so genannte Klinefelter-Syndrom. Dabei geht es um Jungen, die mit zwei X-Chromosomen auf die Welt kommen. Im Durchschnitt ist einer von 600 neugeborenen Jungen davon betroffen. Das medizinische Fachlexikon "Pschyrembel" vermerkt über Symptome dieser Chromosomenanomalie: "Hoden bleiben klein ... Sterilität ... Die sekundären Geschlechtsmerkmale sind leicht reduziert: spärliche Bart-, Achsel- Brust und Schambehaarung. Potenzstörungen nach dem 30. Lebensjahr. Hohe Stimme, geringe Intelligenz." Tatsache aber ist, dass viele Männer mit zwei X-Chromosomen leben, und davon gar nichts wissen. 75 Prozent aller Männer mit der Chromosomenkombination XXY, das zeigen Studien aus Großbritannien, sind nie diagnostiziert worden. Dies spricht dafür, dass sie keinerlei Auffälligkeiten haben.

7

vgl. zusammenfassend der Schlussbericht der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", S. 144.

8

vgl. Peter M. Schneider (Uni Köln), Methoden der DNA-Analyse bei Abstammungsbegutachtung und forensischer Spurenkunde; ders., "Datenbanken mit genetischen Merkmalen von Straftätern", in: DuD 22 (1998) 6

9

Schaar behauptet in seiner Erklärung vom 6.01.04:

"[B]ereits nach gegenwärtigem Erkenntnisstand lassen sich (aus nicht codierenden Merkmalen) Zusatzinformationen, etwa das ungefähre Alter, die Zugehörigkeit zu bestimmten ethnischen Gruppen und gewisse Krankheitsanlagen erschließen."

Das ist nicht ganz richtig. Das Alter lässt sich insofern nicht feststellen, als die genomische DNA selbst lebenslang gleich bleibt. (Ansonsten wäre sie für Fahndungszwecke untauglich.) Allerdings lassen sich anhand der Länge der Telomerenenden (der "Chromosomenschwänze") sehr ungefähre Altersangaben ermitteln.

"Gewisse Krankheiten" ist eine dunkle Ahnungen weckende Formulierung. Das einzige was man aus den nichtcodierenden Abschnitten erkennen kann, sind chromosomale Aberrationen wie die Trisomie 21, bei der das Chromosom 21 dreimal statt zweimal vorkommt.

Die ethnische Zuordnung, das ist zumindest die Auskunft der Rechtsmedizin zu diesem Thema, ist nur sehr begrenzt mit Hilfe der in der DNA-Datenbank verwendeten Systeme möglich und hat eine so geringe Aussagekraft, dass sie in der Praxis nicht verwendbar ist. (Es geht um Zuschreibungen, die nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:5 oder 1:10 zutreffen.)

Allerdings muss man einräumen, dass es im nichtcodierenden Bereich dennoch populationsspezifische Marker gibt. Diese werden jedoch mit dem in der Rechtsmedizin und in der DNA-Datenbank verwendeten "STR-System" nicht erfasst. Sie könnten aber mit anderen System (sog. SNP-Systemen) analysiert werden. Details dazu vgl. der GeneWatch-Bericht The Police National DNA Database (Januar 2005), Seite 30 ff.

10

Für Informationen und Hilfe bedanke ich mich bei Dirk Büchner (BKA), Heiner Busch (Humanistische Union), Heidemarie Neitzel (Charite Berlin), Bert Raum und Ira v. Wahl (Ref. beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz) und Peter M. Schneider (Uni Köln).

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