Rundfunkbeitrag: Zahlen oder Ärger riskieren – Das sind die Regeln

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Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland Pflicht – egal ob TV geschaut wird oder nicht. Pro Wohnung werden derzeit 18,36 Euro fällig. Wer nicht zahlt, dem droht am Ende sogar die Pfändung.

Was müssen Sie als Verbraucher in Deutschland über den Rundfunkbeitrag wissen, die frühere GEZ-Gebühr? Das Wichtigste: Dieser Beitrag ist eine verpflichtende Abgabe, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient.

Die rechtliche Grundlage für den Rundfunkbeitrag bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der von allen 16 Bundesländern beschlossen wurde. Wenn Sie mehr über die Details dieses Vertrags erfahren möchten, können Sie ihn unter Rundfunkbeitragsstaatsvertrag einsehen.

Allgemeine Verpflichtung

Wichtig zu wissen: In Deutschland ist jeder Besitzer oder Mieter von Wohnraum – als Haus oder Wohnung – verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie tatsächlich Rundfunkgeräte nutzen oder nicht. Die Abgabe ist wohnungsbasiert, das heißt, sie wird pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen.

Befreiung von der Zahlungspflicht

Es gibt jedoch einige Personengruppen, die sich von der Zahlungspflicht befreien lassen können. Dazu gehören Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld, von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder auch BAföG, Pflegegeld und Pflegehilfe sowie von Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz.

Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent – Kennzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis –, blinde oder hörgeschädigte Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bzw. eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen

Ferner gibt es die Härtefallbefreiung.

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, müssen Sie die Befreiung beantragen. Diese gilt dann in der Regel für die Dauer des Leistungsbezugs.

Konsequenzen bei Nichtzahlung

Sollten Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen und keinen Befreiungsgrund haben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Zunächst werden Mahnungen verschickt. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden, das zusätzliche Kosten für Sie bedeuten kann.

Im schlimmsten Fall drohen sogar Kontopfändungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Ferienwohnungen und Zweitwohnungen

Beachten Sie auch, dass Hotels, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen ebenfalls beitragspflichtig sind, selbst wenn Sie als Inhaber bereits für Ihre Erstwohnung den Rundfunkbeitrag entrichten. Für Unternehmen gelten gesonderte Regelungen mit einer Staffelung der Beitragshöhe nach Betriebsstättenanzahl und Mitarbeiterzahl.

Für die meisten Menschen in Deutschland stellt der Rundfunkbeitrag also eine Pflicht dar. Legale Befreiungsmöglichkeiten bestehen nur für wenige, finanziell schlechter gestellte Bürger sowie Menschen mit Behinderung.

Von Versuchen, die Zahlung auf anderem Wege zu umgehen, ist abzuraten, da dies ernsthafte rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen kann.

Nun sollen die Gebühren wieder steigen

Wie auch Telepolis berichtet hat, haben ARD und ZDF im November 2024 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die bislang ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags eingereicht.

Hintergrund ist, dass sich die Ministerpräsidenten der Länder nicht wie verfassungsmäßig vorgeschrieben auf eine Anhebung des Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat ab Januar 2025 einigen konnten. Die Sender argumentieren mit dem von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) errechneten Finanzbedarf, der mit längerfristigen Vertragsverpflichtungen verbunden ist.

Laut ARD und ZDF richtet sich die Verfassungsbeschwerde dagegen, dass die Länder bislang keinen Beschluss zur fristgerechten Anhebung zum 1. Januar 2025 gefasst haben. Eine rechtzeitige Erhöhung sei damit nicht mehr möglich.

Kritik aus Bayern

Die bayerische Staatsregierung reagierte verärgert auf die Verfassungsbeschwerde. Staatsminister Florian Herrmann (CSU) bezeichnete die Klage gegenüber der dpa als "unfreundlichen Akt". Er sieht dadurch die Bemühungen der Länder um ein neues Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags infrage gestellt.

"So hat es keinen Sinn, etwa ein Modell mit Indexierung und Kopplung an die Inflationsrate weiter zu beraten", erklärte Herrmann mit Blick auf die laufenden Reformüberlegungen der Ministerpräsidenten zu ARD und ZDF. Bei ihrer nächsten Konferenz Mitte Dezember sollte eigentlich eine Einigung auf ein neues Beitragsmodell erzielt werden.