Sabotage an LNG-Pipeline: Millionenschaden und Ermittlungen gegen Unbekannt
Acht Löcher an unfertiger LNG-Leitung in Schleswig-Holstein entdeckt. Weshalb ermittelt wird und warum Umweltverbände legal gegen das Projekt vorgehen.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt in Schleswig-Holstein wegen des Verdachts der "verfassungsfeindlichen Sabotage" an kritischer Infrastruktur: Entdeckt worden sind in den letzten mindestens acht Bohrlöcher an der im Bau befindlichen LNG-Leitung "ETL 180", die das neue Flüssiggasterminal bei Brunsbüttel mit dem deutschen Energienetz verbinden soll.
Der Schaden soll höher sein als bisher angenommen: Von mindestens 1,6 Millionen Euro ist in einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel die Rede. Die Löcher sollen sich im vierten Bauabschnitt der Trasse zwischen Brunsbüttel und Hetlingen befinden und über eine Strecke von mehr als einem Kilometer verteilen. Zuvor hatte der NDR am 3. Januar über Bohrungen an mindestens drei Stellen berichtet.
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Die bisher unbekannten Verursacher hätten laut Ermittlungen des Landeskriminalamts (LKA) Schleswig-Holstein kleinkalibrige Spezialbohrer benutzt – professionelle Ausrüstung, wie der Spiegel weiter berichtete. Dass es undichte Stellen an der insgesamt 55 Kilometer langen Leitung gibt, sei bereits Ende November bei einer elektronischen Druckprobe festgestellt worden, heißt es.
Keine Warnungen oder Bekennerschreiben
Das LKA in Kiel habe bestätigt, dass sich die Errichterfirma Gasunie Ende November wegen Beschädigungen an die Polizei gewandt habe. Bekennerschreiben oder Warnungen vor der potenziell gefährlichen Manipulation der Gasleitung gab es demnach nicht.
Die Löcher in der stählernen Gasleitung seien von außen kaum erkennbar gewesen, da sich der darüber liegende Kunststoffüberzug nach dem Bohren wieder zusammengezogen habe, zitierte der Spiegel Sicherheitskreise.
Der Tatbestand "Verfassungsfeindliche Sabotage" ist gemäß Paragraph 88 im Strafgesetzbuch erfüllt, wenn gezielt kritische Infrastruktur wie Anlagen der Energieversorgung oder Telekommunikationsanlagen beschädigt werden. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen einer Geldstrafe und bis zu fünf Jahren Haft.
Ob die Pipeline noch gebraucht wird, ist umstritten
Die LNG-Pläne der Bundesregierung sollten ursprünglich dazu dienen, angesichts des Ukraine-Kriegs unabhängig von russischem Erdgas zu werden. Die Notwendigkeit weiterer LNG-Terminals hierfür wurde allerdings schon Anfang 2023 vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung bestritten.
Auf legalem Weg versucht unter anderem die Deutsche Umwelthilfe (DUH), gegen die Anschlusspipeline für das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel vorzugehen – und hat daher im Juni eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Die Pipeline, die vom niederländischen Konzern Gasunie betrieben werden soll, ist mit einer Kapazität von jährlich zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas geplant. Die Genehmigung des Vorhabens verstößt daher nach Ansicht der DUH gegen das deutsche Klimaschutzgesetz.