Schlappe für Kiew vor dem Internationalen Gerichtshof

Seite 2: Gericht fordert die Umsetzung des Minsker Abkommens von allen Seiten

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Russland bestreitet die Geltung des ICSFT in diesem Fall und den Vorwurf, dass die feindlichen Handlungen in der Ostukraine als Terrorismus eingestuft werden. Abgesehen von der Ukraine habe dies keine internationale Organisation und auch kein anderer Staat gemacht. Es habe Vorfälle des ungerichteten Beschusses und andere Verletzungen des humanitären Rechts gegeben, aber diese fallen nicht unter die Definition des Terrorismus. Die meisten zivilen Opfer hätte es überdies auf den Gebieten der beiden "Volksrepubliken" DPR und LPR gegeben. Viele Quellen würden bestätigen, dass ukrainische Truppen ungerichtet auf Gebiete gefeuert hätten, beispielsweise im Mai 2014 in Slawjansk, wo viele Zivilisten getötet und Wohngebäude, Krankenhäuser und Infrastruktur zerstört worden seien. Was den Abschuss von MH-17 angeht, so habe die Ukraine keine Beweise geliefert, dass etwas zur Verfügung mit der Absicht oder im Wissen gestellt worden war, dass es für Terrorakte gegen Zivilisten verwendet wird.

Das Gericht kommt vorläufig zu dem Urteil, dass obwohl die Gründe der Ukraine für die geforderten Rechte gegenüber Russland plausibel seien, seien aber keine Beweise für die Existenz der Behauptungen vorgelegt worden, insbesondere dafür, ob Russland mit Absicht oder Wissen Unterstützung für terroristische Zwecke geleistet hat. Daher können die geforderten provisorischen Maßnahmen nicht verhängt werden. Die ukrainische Vize-Außenministerin Olena Zerkal sagte am Mittwoch nach dem Beschluss, dieser sei "sehr positiv", habe aber auch die "schwachen Punkte" der Ukraine offenbart. Man habe gewusst, dass es schwache Punkte gebe, jetzt müsse man Beweise sammeln.

Überdies erinnert der Gerichtshof an die Resolution des UN-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2015 und an die Vereinbarungen, die zur Umsetzung des Minsker Abkommens getroffen wurden und von Vertretern der OSZE, der Ukraine, Russlands und "bestimmten Gebiete der Regionen Donezk und Lugansk" sowie von den Präsidenten Russlands, der Ukraine und Frankreich und der Bundeskanzlerin unterzeichnet wurden. Lapidar merkt der Gerichtshof ohne Schuldzuweisung an, er erwarte die vollständige Umsetzung der Maßnahmen, "um eine friedliche Beilegung des Konflikts in den östlichen Gebieten der Ukraine zu erreichen".