Social-Media-Bann, Donald Trump und die Doppelmoral

Seite 2: Fehlende Transparenz der Social-Media-Unternehmen

Selbst Bundeskanzlerin Merkel schaltete sich ein und ließ über ihren Regierungssprecher Steffen Seibert mitteilen, sie halte die Sperrung für problematisch. In das Grundrecht der freien Meinungsäußerung könne nur eingegriffen werden, "innerhalb des Rahmens, den der Gesetzgeber definiert, aber nicht nach dem Beschluss der Unternehmensführung von Social-Media-Plattformen".

Dieser Punkt ist durchaus von Bedeutung. Denn die oben angeführten Beispiele lassen mitunter schlussfolgern, dass bei der Festlegung der Kriterien, die über eine Sperrung entscheiden, verschiedentlich willkürlich gehandelt wird. Dabei kann es eben nicht sein, dass die Kriterien einzig und allein nach Belieben der Firmenführung der Social-Media-Unternehmen festgelegt werden.

Mit ihrer enormen Reichweite bedarf es nicht nur Transparenz bei der Festlegung der Kriterien, sondern auch eine "gehörige Dosis demokratischer Prozesse, die sehr viel präziser festlegen, ab wann ein Account tatsächlich gesperrt werden sollte – und ab wann nicht", wie der Internet-Aktivist Sascha Lobo richtig anmerkt. Nur auf diesem Wege können die Firmen ihrer enormen gesellschaftlichen Verantwortung auch gerecht werden.

Mit dem "Digital Services Act" und dem "Netz-DG" ist in Deutschland und der EU der Anfang getan. Doch der gesellschaftliche Diskurs über unser Verhalten im Netz und die Macht der Social-Media-Firmen darf nicht mit der Debatte um Trumps Sperrung aufhören. Hier liegt noch ein langer Weg vor uns.

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