Steuerdeals mit Apple und Amazon waren illegal
Wettbewerbskommissarin Vestager will Luxemburg und Irland dazu zwingen, von den Konzernen Geld nachfordern
Gestern gab EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bekannt, dass das EU-Mitgliedsland Luxemburg vom Amazon-Konzern 250 Millionen Euro Steuern auf Teile seiner bis 2014 in Europa getätigten Verkäufe nachfordern muss, weil der Zwergstaat dem Konzern eine nicht erlaubte "Beihilfe" gewährte. Möglich war das durch eine Vereinbarung aus dem Jahr 2003, die die Zuständigkeit der Luxemburger Finanzbehörden einschränkte, und durch einen Steuervorbescheid, der es dem Konzern erlaubte, drei Viertel seiner Gewinne von einem Unternehmensteil auf einen anderen zu verlagern.
Weil andere Unternehmen solch einen Vorteil nicht hatten, wertet Vestager die Ausnahme als eine in den EU-Wettbewerbsvorschriften verbotene selektiven Steuervergünstigung (vgl. EU-Kommission: Luxemburg soll 250 Millionen Euro Steuern von Amazon fordern). Nachdem die EU-Kommission 2014 eine Überprüfung einleitete, änderte der Konzern seine Praxis und zahlt seitdem auch in Deutschland, Italien und anderen Ländern Steuern.
Amazon: "Keine Sonderbehandlung"
Die Nachforderungen weist er jedoch zurück: Man sei, so eine Amazon-Erklärung gestern, "der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben." Von Seiten der Luxemburger Staatsführung hieß es, das Finanzministerium habe Vestagers Entscheidung "zur Kenntnis genommen", und behalte sich bis zum Abschluss einer genauen Prüfung alle rechtlichen Schritte vor. Man gehe jedoch davon aus, dass "Amazon in Übereinstimmung mit den damals anwendbaren Steuerregeln besteuert wurde" und deshalb keine "unzulässigen Staatsbeihilfen" erhalten habe.
Zu der Zeit, in denen die Vereinbarungen zwischen Luxemburg und Amazon zustande kamen, war der jetzige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowohl Ministerpräsident als auch Finanzminister von Luxemburg. 2014 verteidigte er sich gegen den Vorwurf, ein Steuerparadies aufgebaut zu haben, mit den Worten, er habe "niemals Anweisungen zu einem bestimmten Steuerfall" gegeben und er sehe "keinen Interessenkonflikt" zwischen seiner alten und seiner neuen Rolle, weil er "bei dem Beschlussfindungsprozess nicht eingreifen" werde.
Apple: Nur "Routineaufgaben" in Irland
In einem ähnlichen Fall, in dem es um zwischen 2003 und 2014 gewährte Steuervorteile für den Apple-Konzern in Irland geht, hat die EU-Kommissarin im letzten Jahr eine Nachforderungssumme von 13 Milliarden Euro errechnet, die die von Großbritannien abgespaltene Republik bis zum 3. Januar 2017 eintreiben hätte sollen. Weil sie das nicht machte, sondern die geforderte Summe stattdessen auf ein Treuhandkonto einzahlen ließ und sich an ein Gericht in den USA wandte, klagt die EU-Kommission jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Von Seiten der irischen Regierung hieß es dazu gestern, das sei "extrem bedauerlich".
Apple klagt bereits seit Februar gegen die Steuerforderung und begründet das mit "schwerwiegenden Fehlern", die die Kommission bei ihrer Berechnung, dass der Konzern statt der von anderen Unternehmen erhobenen 12,5 teilweise lediglich 0,005 Prozent Körperschaftssteuer zahlte, gemacht habe. Das betreffe vor allem die "Entwicklung und Vermarktung geistigen Eigentums", die in den USA "kontrolliert und verwaltet" worden sei, weshalb, man die Gewinne daraus nicht in Irland versteuern habe müssen, wo lediglich Routineaufgaben" angefallen seien (vgl. Apples Steuer-Milliarden: Klage soll Irland zum Eintreiben bringen).
"Double Irish with a Dutch Sandwich"
"Geistiges Eigentum" ist auch für andere Unternehmen eine sehr beliebte Methode, um Gewinne aus Ländern mit hohen Steuersätzen in Länder mit geringen Steuersätzen zu transferieren. Wie das geht, hat Telepolis-Autor Christoph Jehle bereits 2013 ausführlich dargelegt (vgl. Wie "geistiges Eigentum" und Steueroasen zusammenhängen):
Bei dem Steuerspar-Modell "Double Irish with a Dutch Sandwich" werden Zahlungen so geführt, dass in jedem tangierten Land die höchstmögliche Steuerreduktion erreicht wird. So erhalten die europäischen Google-Werbekunden ihre Rechnung für Googles Dienstleistungen durch die Google Ireland Ltd. Der Erlös wird jedoch nicht in voller Höhe in Irland versteuert, denn vom Erlös muss Google Ireland Lizenzgebühren an die Google Netherlands Holdings BV bezahlen. Und nur von dem, was bei der irischen Tochter verbleibt, müssen 12,5 % Körperschaftssteuer abgeführt werden. Aus der niederländischen Holding fließt das Geld jedoch wieder zurück an eine weitere Google-Holding auf der grünen Insel, die ihren Steuersitz am Standort ihrer Eigentümer auf den Bermudas hat und deshalb in Irland bislang nicht steuerpflichtig ist. Diese Google-Töchter verwalten die weltweiten Einnahmen des Konzerns und schützen sie vor dem Zugriff der US-amerikanischen Steuerbehörden. Und da diese Gewinne in Bermuda nicht steuerpflichtig sind, hortet der Konzern in der Karibik inzwischen eine gewaltige Kriegskasse.