Streit um 5G
Von der noch nicht genormten neuen Mobilfunkgeneration 5G verspricht sich der Staat erstmal hohe Versteigerungserlöse, mit welchen man den Glafaserausbau fördern will, der wiederum Voraussetzung für die Verbreitung von 5G ist.
Wer 5G flächendeckend einführen will, muss dafür sorgen, dass ein flächendeckendes Glasfasernetz zur Anbindung der 5G-Sendestationen verfügbar ist. Daher will die Bundesregierung jetzt den Glasfaserausbau fördern, ohne den Wettbewerb zu behindern. Der flickenhafte Ausbau der Telekommunikationsnetze hat inzwischen dazu geführt, dass sich zwei Anbieter die Versorgung in der Fläche mit unterschiedlichen Technologien gesichert haben, deren Netze weitgehend auf die Strukturen der ehemaligen Grauen Post zurückgehen. Darüber hinaus werden in verschiedenen Bundesländern Initiativen von Kommunen gefördert, die ein drittes Verteilnetz vorbereiten sollen, das am Ende von den Kommunen an weitere Anbieter verpachtet werden soll.
Die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland
Im Rahmen der Versteigerung der deutschen Mobilfunkfrequenzen hatten sich die Ersteigerer dazu verpflichtet bis Anfang 2020 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit Mobilfunk zu versorgen. Mit welcher Technologie dies sein soll, hat man den Netzbetreibern überlassen. Um die Vereinbarungen zu erfüllen genügt eine Mobilfunkverbindung auf der 2G-Ebene, die für eine Datenkommunikation viel zu schwach ist. Zudem müssen die Mobilfunkanbindung nur an der betreffenden Kundenadresse ermöglicht werden. Das kann auch im Garten oder auf dem Balkon sein. Wo kein Kunde wohnt, muss auch kein Netz angeboten werden.
5G auf jedem Feldweg
Im Falle der Versteigerung der Frequenzen für die 5G-Netze will man sich von den Netzbetreibern nicht mehr über den Tisch ziehen lassen und fordert die Verfügbarkeit von 5G nicht nur dort wo die Kunden wohnen, sondern flächendeckend entlang der Verkehrswege, um die Vernetzung autonomer Fahrzeuge zu ermöglichen, bis auf den letzten Feldweg und den letzten Acker.
Offensichtlich versprechen sich der Bayrische Bauernverband und die sich gerade im Wahlkampfmodus befindliche CSU einen besonders guten Zuspruch, wenn man die alte Formel "Laptop und Lederhose" jetzt abwandelt und "5G auf jedem Acker" fordert. Wie man derzeit vielfach beobachten kann, wird auch hier mit hohen Geldbußen und anderen Sanktionen gedroht, wenn die Versorgungsauflagen nicht erfüllt werden. Welche Möglichkeiten den Netzbetreibern offenstehen, wenn elektrosensible Bewohner den flächendeckenden Ausbau der Mobilfunknetze weiterhin so behindern wie bislang schon bei 2-4G, ist bislang unbekannt.
Verspargelung der Landschaften mit Mobilfunkinfrastruktur
Da die für 5G vorgesehenen Frequenzen eine geringere Reichweite haben als die bislang genutzten, muss schon bei gleicher Netzabdeckung wie bisher eine viel größere Zahl von Sendemasten installiert werden. Wer die Widerstände beobachtet, denen die Investoren in Windkraftanlagen vielfach gegenüberstehen, kann sich eine Vorstellung davon machen, was passiert, wenn 5G in jedem Winkel verfügbar sein muss, weil der Bauer die Vernetzung benötigt, um die Dienstleistungen seiner Lohnfirmen möglichst schnell und genau abrechnen zu können. Da sich dieser Bedarf auf wenige Tage im Jahr konzentrieren dürfte, kann sich der geforderte flächendeckende Netzausbau zu den derzeit üblichen Tarifen unter keinen Umständen wirtschaftlich darstellen. Denkbar wäre allenfalls die Nutzung mobiler Sendestationen während der Aussat und der Ernte. Derartige Stationen werden beispielsweise bei Messeveranstaltungen eingesetzt, um den zusätzlichen Nutzeransturm zu bewältigen.
Nicht alle Bundesländer wünschen eine Mobilfunkversorgung der Äcker
Während sich Bayern eine vollflächige Mobilfunkversorgung bis in den letzten Winkel erhofft, um seine Vorstellungen von der Digitalisierung der Landwirtschaft umsetzen zu können, wünscht sich Nordrhein-Westfalen eher eine Fortschreibung der bisherigen Mobilfunkentwicklung, die sich auf die besiedelten Areale konzentriert. Das Bundesland, in dem die beiden Telekommunikationsanbieter Deutsche Telekom und Vodafone ihren deutschen Sitz haben, kann natürlich auf die Unterstützung dieser Unternehmen zählen, die eine wirklich flächendeckende Versorgungsverpflichtung auf jeden Fall verhindern wollen.
Telefonieren oder autonomes Fahren?
Mobilfunk wird bislang zumeist mit mobilem Telefonieren verknüpft. Dazu kam in jüngster Zeit die Internetanbindung per Smartphone, die mal besser und mal schlechter funktioniert, die bislang jedoch nicht Teil der Netzabdeckungsverpflichtung ist, weil sich diese nur auf die Telefonie bezieht. Von 5G erhoffen sich jedoch neben Facebook und Twitter ganz andere Anbieter eine Erleichterung ihres Markteintritts. 5G soll das Trägermedium der verstärkten Digitalisierung unserer Umwelt werden. Dazu zählen das autonome Fahren, das nur über ein resilientes 5G-Netz die Kommunikation und Abstimmung mit anderen Fahrzeugen sichern kann. Mit der Telemedizin sollen Operationen auch aus der Ferne durchführbar sein. Die entsprechende Technik wurde auch in Deutschland schon entwickelt. Ankerkunde dieser Technik ist das US-Militär, das bislang ihre Verletzten immer ausgeflogen hatte, was viele jedoch nicht überlebten. Als weiteren Anwendungsfall, der keine vollflächige Versorgung benötigt, gilt der Bereich Industrie 4.0.
Die Bundesnetzagentur ist mit der Forderung nach ländlichem Internet nicht glücklich
Von den im Bund regierenden Parteien CDU/CSU und SPD wird gefordert, dass nicht nur 98 Prozent aller deutschen Haushalte künftig mit 5G versorgt werden, sondern neben den Autobahnen auch Kreis- und Gemeindestraßen abgedeckt werden. Und im Bereich des schienengebundenen Verkehrs wünscht man die Verpflichtung zur Abdeckung der ICE-Trassen sowie der IC-, Regional- und S-Bahn-Strecken.
Um die Kosten für den Netzausbau im ländlichen Raum und entlang der Verkehrswege im Rahmen zu halten, überlegt man wohl, dass sich die Netzbetreiber dort zusammenschließen und ein lokales oder regionales Roaming realisieren. Somit müsste jeweils nur einer der drei verbliebenen Mobilfunkbetreiber eine 5G-Infastruktur aufbauen.
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