Uneinigkeit über internationales Abkommen zum Wirtschafts- und Zivilrecht

Umstritten ist, ob das Haager Übereinkommen sich auch auf das Copyright erstrecken soll, US-Bürgerrechtsorganisationen fürchten gar eine Aufweichung der Meinungsfreiheit

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Seit 1996 verhandeln 47 Staaten über die Hague Convention on Jurisdiction and Foreign Judgements. Sie soll in Zeiten der Globalisierung und des E-Commerce die Grundlagen für eine transnationale Rechtssprechung im Wirtschafts- und Zivilrecht legen. Rechtstreitigkeiten sollen jeweils prinzipiell in dem Land gelöst werden, in dem die betreffenden Personen wohnen, Firmen einen Sitz haben oder sich das unbewegliche Eigentum befindet, auf das sich der Rechtsstreit bezieht. Die Unterzeichnerstaaten würden also die jeweilige Rechtsprechung in den anderen Ländern anerkennen.

Im Juni sowie Ende des Jahres sind weitere Verhandlungen über den Entwurf des Übereinkommens geplant, der bereits 1999 fertiggestellt wurde, aber 2000 in Ottawa zu Streitigkeiten führte. Vorgesehen ist in dem Übereinkommen, dass Verbraucher normalerweise dort vor Gericht gehen können, wo sie wohnen. Dieser Punkt hatte zum Widerspruch vor allem der USA geführt.

Ob Geistiges Eigentum wie Patente oder Urheberrechte auch in das Übereinkommen aufgenommen werden, ist noch nicht entschieden. Schwierig ist auch, weil manche Produkte wie Software beispielsweise sowohl unter das Patentrecht als auch unter das Copyright fallen können. Manche der Staaten fürchten, die Parteien können nach ihnen genehmen Rechtssprechungen auf eine Art Shopping-Tour losziehen, anderen meinen, das Urheberrecht sei durch internationale Abkommen wie das Berner Abkommen oder TRIPs bereits weitgehend harmonisiert. Auf der letzten Sitzung zu diesem Thema kam man lediglich zur Übereinkunft, dass man in Bezug auf das Internet noch genauer die Lage eruieren müsse. Die Internetprovider warnen, für Urheberrechtsverletzungen verantwortbar gemacht werden zu können. Hierzu fand gestern in Washington eine vom US-Patentamt organisierte Konferenz statt, wobei die Argumente aber gleich geblieben sind, aber deutlich machen, dass auch die US-Industrie unter sich noch keine Einigung gefunden hat.

Während die Vertreter der Urheberindustrien das Vorhaben des internationalen Abkommens begrüßten, wie die Washington Post berichtet, um die durch die unterschiedlichen nationalen Rechtsräume bestehenden Löcher bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu schließen, sind große Telekommunikationsunternehmen wie AT&T oder Cable & Wireless nicht so begeistert davon und plädieren für eine Ausnahmeregelung. Sie fürchten, sie könnten für Verstöße gegen das Copyright rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Marilyn Cade, für Internetrechtsprechung bei AT & T zuständig, sagte so, die Urheberindustrien könnten sich einfach die ihren Absichten am ehesten entgegenkommenden "freundlichen" Gerichte in einem Land und für die Strafverfolgung die strengsten Gesetze suchen. Hingegen meinte Jared Jussim, Rechtsberater von Sony Pictures Entertainment, dass die "ökonomische Grundlage unserer Industrie" zerstört werde, wenn man nicht die Urheberrechte stärkt.

Auch Richard Stallman war erschienen und plädierte für Ausnahmen. Da viele Länder unterschiedlich regeln, welche Software etwa aufgrund des Patentrechts entwickelt werden könne, sollte alles, was sich auf "Information" bezieht, vom Abkommen ausgenommen werden. Jamie Love vom Consumer Project on Technology unterstützt zwar im Prinzip die Stärkung der Rechte der Verbraucher, warnt aber gleichfalls vor einer Einbeziehung des Copyright, weil das auch auf die Urheberrechtsindustrie der USA zurückschlagen könnte.

Aber es gibt auch ganz andere Bedenken. So befürchten Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU, dass durch das internationale Übereinkommen auch die in den USA aufgrund des Grundgesetzes sehr weitgehende Meinungsfreiheit beschnitten werden könnte. Verwiesen wird auf das Urteil des französischen Gerichts gegen Yahoo wegen der Auktion von in Frankreich verbotenen Nazi-Gegenständen. Yahoo versucht nun, den Handel mit solchen Gegenständen zu unterbinden, aber hat vor einem amerikanischen Gericht Einspruch gegen das französische Urteil erhoben, da dieses die verfassungsrechtlich garantierte freie Rede einschränke (Kongress will US-Internetprovider schützen). ACLU warnt davor, dass das Haager Übereinkommen ein solches Vorgehen gegen die Rechtssprechung im Ausland erschweren würde. Und David Chiu von GILC warnte die Amerikaner, dass dieses Übereinkommen dazu führen könnte, die Rechtsprechung in Ländern wie China, Frankreich oder Deutschland zu akzeptieren: "Es besteht die Befürchtung, dass manche Länder Gesetze nur deswegen einführen, dass sie auch in den USA wirksam werden."