Unterschiedliche Fortschritte bei Regierungsbündnisverhandlungen in Deutschland und Österreich
Während die vier Jamaika-Parteien noch streiten, haben sich ÖVP und FPÖ auf eine Anwendung des Dublin-Abkommens und einen fünfjährigen legalen Aufenthalt als Voraussetzung für den Bezug von Sozialhilfe geeinigt
Donnerstag Nacht verschoben die vier deutschen Jamaika-Parteien den Abschluss ihrer Sondierungsgespräche (vgl. Jamaika-Sondierung: Verlängerung aus Imagegründen?). Als neuer angepeilter Abschlusstermin galt danach Sonntag 18 Uhr. Dass auch diese Frist verlängert wurde, ließ CSU-Parteichef Horst Seehofer bereits gestern Mittag durchblicken. In anderen Mutmaßungen war sogar von zwei Wochen Pause die Rede, in denen sich die Parteien noch einmal intern absprechen sollen.
Ein wesentlicher strittiger Punkt ist die Migration. Würde die CSU hier die Forderungen der Grünen akzeptieren, hätte sie ein zentrales Wahlversprechen so explizit gebrochen, dass ihre Wähler das bis zur Landtagswahl im nächsten Jahr wahrscheinlich nicht vergessen. Deshalb versuchen die Verhandler für den Begriff "keine Obergrenze" eine andere Formulierung zu finden, mit der sich der Bruch dieses Wahlversprechens etwas verschleiern lässt. Der seit gestern kursierende "atmende Rahmen" von 200.000 Personen jährlich (vgl. Sondierungsverhandlungen: Grüne für "Steuerung der Migration") sorgte in Sozialen Medien für viel Spott.
"Atmender Richtwert"
Zu diesem "atmenden Rahmen" soll dem Willen der Grünen nach noch der Familiennachzug für Personen mit "subsidiärem Schutzstatus" hinzukommen, die nicht asylberechtigt sind, aber trotzdem nicht abgeschoben werden. Wie Robin Alexander in seinem Buch Die Getriebenen erklärt, erwirkten die Grünen diesen Familiennachzug für August 2015 in Geheimverhandlungen mit Merkels Adlatus Peter Altmaier, indem sie versprachen, dafür im Bundesrat, wo sie in zehn von 16 Ländern mitregierten, die Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer nicht zu blockieren. Nach dem Massenzustrom im Herbst 2015 wurde dieser neue Familiennachzug ausgesetzt - vorerst bis April 2018.
"Um ihre Forderung zu untermauern", so Ludwig Greven in der Zeit, "argumentieren die Grünen, dass der Familiennachzug die Integration fördere: "Wer seine Familie um sich habe, fühle sich nicht mehr allein und nicht mehr als bloß geduldeter Gast auf Zeit und werde sich leichter in die hiesige Gesellschaft eingliedern." Dass diese idyllische Vorstellung der Realität entspricht, ist Migrationsforschern und dem Politredakteur der Wochenschrift nach jedoch "zweifelhaft", weil unter anderem "Erfahrungen mit der ersten Migrantengeneration, den Gastarbeitern, zeigten […], dass dann Parallelwelten entstehen, in denen die Migranten mit ihren Familien leben - abgetrennt von der übrigen Bevölkerung."
FDP: Wenig Bauchschmerzen mit dem Bruch von Wahlversprechen
Weniger Bauchschmerzen mit dem Bruch zentraler Wahlversprechen scheint die FDP zu haben: Sie gab ihr im Wahlkampf vorgebrachtes Ziel einer Abschaffung von Heiko Maas' Social-Media-Zensurgesetz NetzDG anscheinend schon vorletzte Woche zugunsten einer "grundlegenden Änderung" des Gesetzes auf, deren tatsächliche Auswirkungen unklar sind (vgl. "Endstation Postenstrich"?). Nachdem auf Facebook zwischenzeitlich auch die konservative Publizisten Birgit Kelle gesperrt wurde, gibt es mittlerweile aber auch in der Union Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des seit 1. Oktober geltenden Gesetzes.
In Sachen Vorratsdatenspeicherung ließen sich die Liberalen den Informationen des Handelsblatts nach breitschlagen, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu warten. Die wird es auch dann geben, wenn die FDP nicht an der Regierung beteiligt ist. Der Euro-Dauerrettungsschirm ESM, dessen Abschaffung die FDP ebenfalls versprach, soll dem Spiegel nach lediglich geändert werden. Und von einem Ausschuss zur Untersuchung und rechtlichen Beurteilung von Merkels Handeln im Herbst 2015 spricht man in Christian Lindners Partei schon seit dem Wahlabend nicht mehr öffentlich.
Größere Verhandlungsfortschritte in Österreich
In Österreich, wo man drei Wochen nach Deutschland wählte, sind die Regierungsbündnisverhandlungen schon wesentlich weiter fortgeschritten: Hier haben sich die ÖVP und die FPÖ unter anderem darauf geeinigt, das Dublin-Abkommen konsequent anzuwenden und Migranten aus Nicht-EU-Ländern in jene Mitgliedsstaaten zurückzuschicken, in denen sie erstmals EU-Boden betraten. Einen Anspruch auf Sozialhilfe soll es künftig erst nach fünf Jahren legalem Aufenthalt geben. Sachleistungen sollen Vorrang vor Geldleistungen bekommen. Und für Großfamilien werden die Zahlungen auf höchstens 1.500 Euro gedeckelt.
Inszenierte Ablehnung von Ministerkandidaten, die gar keine sind?
Auch bezüglich der personellen Besetzung des Kabinetts gibt es in Österreich inzwischen etwas mehr Klarheit: Aus der Meldung, dass Bundespräsident Alexander van der Bellen dem estnischen EU-Vorsitzlandvertreter Rein Oidekivi sagte, er würde Johann Gudenus und Harald Vilimsky als Minister ablehnen, umkehrschließen österreichische Medien, dass das für andere FPÖ-Politiker wie Heinz-Christian Strache und Norbert Hofer nicht gilt.
Weil Gudenus und Vilimsky (zumindest zuletzt) gar nicht als Minister im Gespräch waren, und weil FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl dazu lediglich auf die "gute Gesprächsbasis" Straches und van der Bellen verwies, mutmaßt der Kurier, dass es sich bei der öffentlichen Ablehnung um eine "Inszenierung" handeln könnte, mit der der Bundespräsident, der lange Jahre dem grünen Parlamentsklub vorsaß, öffentlich "Härte" gegen die Freiheitlichen zeigt.
Unabhängige Völkerrechtsexpertin als Außenministerin?
Das Außenministerium könnte einer Aussage der Nahostexpertin Karin Kneissl in einer türkis-blauen Koalition nicht an einen Politiker von ÖVP oder FPÖ, sondern an sie selbst gehen. Der Tageszeitung Die Presse sagte die in Völkerrecht über den Grenzbegriff der Konfliktparteien im Nahen Osten promovierte Juristin und Arabistin, die unter anderem an der Hebräischen Universität von Jerusalem forschte, Heinz-Christian Strache habe sie nach ihrer grundsätzlichen Bereitschaft dazu gefragt, und sie habe diese bejaht.