Urheberrecht und KI: Was Nutzer jetzt wissen müssen
Seite 2: Reproduktion geschützter Werke durch KI: Ein rechtliches Graufeld
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Dass es möglich ist, mit der KI urheberrechtlich geschützte Werke zu reproduzieren, liegt daran, dass die KI mit real existierenden urheberrechtlich geschützten Werken trainiert wurde. "Generative KI hat ein Problem mit visuellen Plagiaten Experimente mit Midjourney und DALL-E 3 zeigen ein urheberrechtlich geschütztes Minenfeld", titeln Gary Marcus und Reid Southen in einem Gastbeitrag vom vergangenen Freitag in IEEE-Spektrum, der Zeitschrift, die vom Institute of Electrical and Electronics Engineers in den USA herausgegeben wird.
Persönliche Erfahrungen: KI und Urheberrecht aus Künstlersicht
Southen, ein Filmkonzeptkünstler und Illustrator, der unter anderen in den Hollywood-Blockbustern von Marvel, bei der Matrix-Trilogie und "Die Tribute von Panem" seine Arbeit eingebracht hat, konnte durch entsprechende Befehle bei Midjourney seine eigenen Werke über die KI reproduzieren.
Er konfrontierte das Unternehmen mit seinen Funden und seine Nutzeraccounts wurden deshalb mehrfach gesperrt, wie er auf seinem Profil auf der Microblogging-Plattform X, früher Twitter, dokumentiert.
Zusammen mit seinem Co-Autor kommt er zum Schluss, "zumindest einige generative KI-Systeme können plagiierende Ergebnisse erzeugen, auch wenn sie nicht direkt dazu aufgefordert werden, wodurch Benutzer möglicherweise Urheberrechtsverletzungsklagen ausgesetzt werden."
Falschinformationen durch KI-Generatoren: Ein weiteres Problemfeld
Dass die KI-Generatoren nicht nur Plagiate herstellen können, sondern auch Texte unter Umständen inhaltlich so verändern, dass Falschinformationen, im KI-Jargon "Halluzinationen" erzeugt werden, ist ein weiterer Klagepunkt der NYT.
Während die Modelle der Beklagten kopieren und reproduzieren, schaden sie auch der Times kommerziell und Wettbewerbsrechtlich indem sie den Inhalt der Times ohne Zustimmung oder Entschädigung paraphrasieren, so dass Inhalte der Times zugeordnet werden, welche sie tatsächlich nicht veröffentlicht hat.
Klageschrift der New York Times
Beispielhafte Fehlinformationen: Die Herausforderung für Medienunternehmen
Als ein Beispiel gibt die Zeitung an, dass auf die Frage, welche die gemäß der NYT "15 Lebensmittel, die am gesündesten für das Herz sind", zwar ein Artikel der NYT mit dem Titel "Ein herzgesunder Weg zu essen" von der NYT verlinkt wurde, allerdings in einer zusammengefassten Inhaltsangabe zwölf nicht von der Zeitung empfohlene Lebensmittel, einschließlich Rotwein (in Maßen) angegeben wurden.
Zusammenarbeit und Konflikte: Medienunternehmen und KI
Anders als die NYT hat sich die Nachrichtenagentur Associated Press mit OpenAI geeinigt, und ihre News-Inhalte verkauft.
Der Axel-Springer-Verlag hat ebenfalls einen Vertrag mit OpenAI abgeschlossen und das Medienunternehmen Funke könnte folgen.
Doch auch in solchen Fällen scheint die Frage der Urheberrechte noch nicht abschließend geklärt. Die Journalistenverbände verlangen eine angemessene Beteiligung der Journalisten an den Erlösen.
Eindeutig ist bisher nur, dass die KI nicht selbst Urheber sein kann. Denn für die Urheberschaft setzt der Gesetzgeber eine "persönliche geistige Schöpfung" voraus, die im Fall der KI (noch) nicht gegeben ist.
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