Urheberrecht und KI: Was Nutzer jetzt wissen müssen

New York Times verklagt Microsoft und OpenAI. Auch KI-Nutzer könnten haftbar gemacht werden. Der Fall wirft komplexe Fragen zu KI und Urheberrecht auf.

Die New York Times (NYT) hat am 27. Dezember 2023 Microsoft und OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Die Verantwortlichen der traditionsreichen Zeitung haben entdeckt, dass mit OpenAI nahezu wortgetreu Artikel der NYT kopiert und ohne Urheberrechts- oder Quellenangabe weiterverbreitet werden.

Milliardenschaden durch Urheberrechtsverletzungen: Die Klage der NYT

Die Klage beziffert keine exakte Schadenssumme, spricht aber von "rechtlichen und tatsächlichen Schäden in Milliardenhöhe" durch das "rechtswidrige Kopieren und Verwenden der einzigartig wertvollen Werke der Times".

Es wird verlangt, dass alle Chatbot-Modelle und Trainingsdaten vernichtet werden, die urheberrechtlich geschütztes Material der Zeitung verwenden. Wie aber sieht es mit Nutzern aus, die mit der KI durch entsprechend formulierte Befehle urheberrechtlich geschütztes Material reproduzieren und verbreiten?

Haftung von KI-Nutzern: Ein neues rechtliches Terrain

Die könnten eventuell zur Kasse gebeten werden. Am 22. Dezember hat der KI-Anbieter Midjourney die Nutzungsbedingungen für seine Künstliche Intelligenz angepasst. Unter Abschnitt 10, Absatz 4 steht dort:

Wenn Sie wissentlich das geistige Eigentum von jemand anders verletzten, und uns das Geld kostet, wir werden Sie finden und das Geld von Ihnen eintreiben. Wir könnten auch andere Dinge tun, wie zum Beispiel versuchen, ein Gericht dazu zu bringen, Ihnen die Zahlung unserer Anwaltskosten aufzuerlegen. Tun Sie es nicht.

Ebenfalls in den Nutzungsbedingungen vermerkt ist unter Absatz 2, "Sie dürfen den Dienst nicht nutzen, um zu versuchen, die geistigen Eigentumsrechte anderer, einschließlich Urheberrechte, Patente oder Markenrechte, zu verletzen. Wenn Sie dies tun, drohen Ihnen möglicherweise Strafen, einschließlich rechtlicher Schritte oder einem dauerhaften Verbot des Dienstes."

Es versteht sich von selbst und ist auch in den Nutzungsbedingungen festgehalten, dass die persönlichen Daten von Nutzern in solchen Fällen von Midjourney weitergegeben werden.

Abmahnungen gegen KI-Nutzer: Eine neue rechtliche Herausforderung

Findige Abmahner könnten diese rechtlichen Voraussetzungen für Abmahnungen gegen die Nutzer der KI und nicht die einzelnen Tech-Unternehmen nutzen. Zumal es für einzelne Urheber schwierig ist, sich gegen die finanzstarken Tech-Firmen zu behaupten. In den Nutzungsbedingungen wird gedroht, dass bei nicht nachweisbarer Urheberrechtsverletzung die Anwaltskosten und weitere Verfahrensgebühren in Rechnung gestellt werden.

Je nachdem wie teuer die Anwälte von Midjourney sind, bedeutet dies für Urheber ein kaum abzuschätzendes Kostenrisiko einer direkten Klage gegen Midjourney.

Nutzerfeedback und rechtliche Risiken: Ein Balanceakt

Midjourney entfernt die als Plagiat gekennzeichneten Werke, nimmt aber in diesem Zusammenhang auch die Beschwerden der Nutzer entgegen. Diese können gegen die Entfernung eines von ihnen generierten Werks Widerspruch einlegen, gehen aber auch ein schwer kalkulierbares Risiko ein.

"Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Abschnitt 512(f) des DMCA für Schäden (einschließlich Kosten und Anwaltshonorare) haftbar gemacht werden können, wenn Sie wissentlich und erheblich falsch angeben, dass Material oder Aktivitäten auf den Diensten versehentlich oder durch falsche Identifizierung entfernt oder deaktiviert wurden", vermerkt Midjourney dazu.

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