VW. Das Auto. Der Betrug. Die Paten
Seite 3: Die (Teil-)Privatisierung des Rechtstaates
- VW. Das Auto. Der Betrug. Die Paten
- Das deutsche Strafrecht kennt keine Konzernführung, die für das verantwortlich ist, wofür sie fürstlich bezahlt wird
- Die (Teil-)Privatisierung des Rechtstaates
- Was in Deutschland "schwarze Schafe" sind, verfolgt man in den USA als Verschwörung
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Während bei jeder (anderen, also passender) Gelegenheit die ganze Härte des Gesetzes eingefordert wird, macht der Rechtstaat im Fall VW erst einmal eine große Pause. Selbst Ermittlungen einzuleiten, dauerte eine halbe Ewigkeit. Erst als in den USA mehrere VW-Manager festgenommen wurden und ausgepackt hatten, erinnerte man sich am Standort Deutschland an die Rechtsgrundsätze und nahm ganz langsam und ganz behutsam Ermittlungen auf. Nun kann man nicht sagen, dass in der Zwischenzeit gar nichts passiert sei - abgesehen von den Vertuschungen und Ehrenerklärungen der Politik für VW.
Der VW-Konzern hatte gegen sich selbst ermittelt. Nun, das klingt ein bisschen hart und schonungslos. Genauso sollte es zumindest aussehen. Die VW-Bosse hatten sich eine Rechtsanwaltskanzlei gesucht und gefunden: die Großkanzlei Jones Day.
Diese sollte mit dem Segen und mit noch mehr Geld vom VW-Konzern die Schuldigen für die Diesel-Gate-Affäre finden. Sie bekamen die betreffenden Unterlagen und konnten beliebig viele Mitarbeiter befragen. Sie haben viel gearbeitet, viel ausgewertet und viel Papier beschrieben. Am Ende dieser aufwendigen privaten Rechtsfindung stand ein Abschlussbericht. Ich möchte die LeserInnen nicht zulange auf die Folter spannen und das Ergebnis - Sie werden vom Hocker fallen - in einem Satz zusammenfassen: Die Konzernführung hat nichts gewusst, sie hat nichts damit zu tun, sie ist sowas an unschuldig. Diese Privatjustiz hat sich rundum ausgezahlt.
Nun geht es genau um diese Akten. Die Staatsanwaltschaft II in München hat 185 Akten und elektronisches Material beschlagnahmen lassen, um die dort dokumentierten Erkenntnisse mit in ihre Ermittlungsarbeiten einfließen zu lassen. Das hat die Anwaltskanzlei und den VW-Konzern gleichermaßen sehr erzürnt, nach dem Motto: Was wir privat ermitteln, ist unsere Privatsache. Nun liegt das ganze Verfahren erst einmal auf Eis und bei Gericht, das über die Freigabe der beschlagnahmten Beweismittel zu entscheiden hat.
Was passieren würde, wenn die Kanzlei und VW Recht bekämen, hat Klaus Ott für die Süddeutschen Zeitung sehr treffend beschrieben:
Sollten VW und Jones Day obsiegen, dann hätte das verheerende Folgen. Dann wäre eine Aufklärung von großen Wirtschaftsdelikten kaum noch möglich. Dann könnten Konzerne mit eigenen Untersuchungen den staatlichen Ermittlern zuvorkommen; könnten brisante Akten in Anwaltskanzleien auslagern und vor dem Zugriff der Behörden schützen; könnten einen rechtsfreien Raum schaffen.
Klaus Ott: Akten her! SZ vom 22.12.2017
Deshalb fordert der Kommentator die Herausgabe der Akten und schließt mit einem blitzgescheiten Satz:
Alles andere liefe, zumindest teilweise, auf eine Privatisierung des Rechtsstaats hinaus. Konzerne, die gelogen und betrogen haben, könnten sich geschickt aus der Affäre ziehen. Könnten Top-Verdiener (besser gesagt: Top-Kassierer) wie den früheren VW-Chef Martin Winterkorn weiter schonen. Könnten Leute wie Stadler, die nicht gewusst haben oder nicht wissen wollten, was im eigenen Haus geschah, weiter im Amt belassen. Während andere, die aus den mittleren Etagen, ihre Köpfe hinhalten müssen.
Klaus Ott
Andauernde Intransparenz als Grundrecht des VW-Konzerns
Der VW-Konzern geht noch einen Schritt weiter: Er will vom angerufenen Bundesverfassungsgericht bestätigt bekommen, dass es - für einen führenden Autokonzern - ein Grundrecht auf "andauernde Intransparenz" gibt. Genau dies hat das Oberlandesgericht (OLG) in Celle im November 2016 festgestellt,und der Klage von VW-Aktionären stattgegeben, die die Einsetzung eines Sonderprüfers gefordert haben: "Der Sonderprüfer hat den Auftrag herauszufinden, was Vorstand und Aufsichtsrat von VW wann von den Manipulationen erfahren und ob sie ihre Pflichten verletzt haben." (SZ vom 29.12.2017)
Dagegen klagte der VW-Konzern, um abermals Zeit zu schinden, die Gold wert ist. Wie das Bundesverfassungsgericht auf Anfrage mitteilte, ist ein Entscheidungstermin "derzeit nicht absehbar". Und genau das spielt dem VW-Konzern perfekt in die Karten. Ende 2017 verjähren Schadenersatzansprüche gegen die Autohändler, bei denen Diesel-Kunden Fahrzeuge gekauft haben. Und Ende 2018 verjähren Ansprüche gegen Volkswagen. In der Summe geht es um mehr als acht Milliarden Euro Schadensersatz.
Das kommentiert die SZ auf ihre Weise: "Volkswagen wehrt sich bis zum Äußersten, mit allen rechtlichen Mitteln, gegen noch mehr Aufklärung." (s.o.) Noch mehr Aufklärung? In welchem schonungslosen Aufklärungsfilm waren die SZ-Redakteure?
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