Verkehrsministerium verweigert weiter die Arbeit
Energie und Klima – kompakt: Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm vorgelegt. Statt Kehrtwende setzt man auf Weiter-so. Vor allem im Verkehrssektor herrscht Planlosigkeit.
Am Wochenende wird die 27. UN-Klimakonferenz (COP27) im ägyptischen Sharm-El-Sheikh beginnen. Wie berichtet steuert die Welt auf eine katastrophale Erwärmung von 2,4 bis 2,8 Grad Celsius in diesem Jahrhundert zu.
Ersteres, wenn die Staaten ihre bisher abgegebenen Verpflichtungen auch in die Tat umsetzen. Damit würde sogar das Limit einer Erwärmung um zwei Grad Celsius gerissen, bei dem aber selbst schon einige Kipppunkte im Klimasystem überschritten wären. Um eine katastrophale Erwärmung abzuwenden, müssen die Staaten sowohl Maßnahmen ergreifen, um ihre Verpflichtungen auch einzuhalten, als auch ihre Klimaziele nachbessern (und dies ebenfalls mit konkreten Maßnahmen belegen).
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag ein Eckpunktepapier für ein Klimaschutzsofortprogramm in die Ressortabstimmung gegeben. Darin werden den einzelnen Ressorts Maßnahmen zugeordnet, um das im Klimaschutzgesetz verankerte Ziel einer Emissionsreduktion um 65 Prozent bis 2030 noch erreichen zu können – also keine zusätzlichen Maßnahmen, um die Selbstverpflichtung Deutschlands beim Klimaschutz zu verbessern.
Bemerkenswert an dem Eckpunkteprogramm ist, dass im Verkehrssektor nicht einmal ein Plan existiert, wie die nötigen Emissionseinsparungen bis 2030 überhaupt zu erreichen sind. Die notorische Arbeitsverweigerung des Verkehrsministeriums wird hier schon fast schulterzuckend akzeptiert, nach dem Motto: Die kriegen das sowieso nicht besser hin.
Die Emissionen des Verkehrssektors müssen bis 2030 auf 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduziert werden, 2021 lagen die Emissionen bei 148 Millionen Tonnen. Auf Basis der bis Ende August 2020 beschlossenen Maßnahmen ergibt sich laut Bundesregierung eine Lücke von kumuliert 271 Millionen Tonnen im Zeitraum 2022 bis 2030, für die bislang keine Einsparmaßnahmen beschlossen wurden. Am 13. Juli 2022 hat das Bundesverkehrsministerium einen Vorschlag für ein Sofortprogramm vorgelegt, der aber alles anders als ausreichend ist.
Der Expertenrat für Klimafragen hatte sich geweigert, dieses überhaupt inhaltlich zu prüfen, da es den Anforderungen an ein Sofortprogramm nicht gerecht würde. Laut Eckpunktepapier bleibe auch mit den festgeschriebenen Sofortmaßnahmen eine Erfüllungslücke von kumuliert 118 bis 175 Millionen Tonnen.
Um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen, müssen in einem nächsten Schritt weitere wirkungsvolle Maßnahmen zur Emissionsminderung im Verkehrsbereich beschlossen werden. Dies ist auch deshalb erforderlich, da mit den bisherigen Maßnahmen auch andere zentrale verkehrspolitische Ziele wie beispielsweise der Hochlauf des Bestandes an Elektro-PKW auf 15 Mio. bis 2030 noch nicht erreicht werden,
heißt es im Eckpunktepapier. Die Allianz pro Schiene kritisiert außerdem, dass der Fokus weiter auf den Straßenverkehr gelegt wird. "Subventionen für den Autokauf und eine Ausweitung der Lkw-Förderung dominieren im Sofortprogramm. Verkehrsverlagerung auf die energieeffiziente Schiene oder gar Verkehrsvermeidung spielen als Themenfelder keine Rolle", erklärt Geschäftsführer Dirk Flege.
So ist im Eckpunktepapier weiter eine Subvention für den Kauf von Elektro-Pkw bis Ende 2024 vorgesehen, auch wenn diese für Hybridfahrzeuge ab 2023 entfallen soll. Das "49-Euro-Ticket" findet sich im Papier genauso in Anführungszeichen geschrieben, hier könnte sich laut Papier der preisliche Rahmen für ein bundesweit nutzbares Abo-Ticket tatsächlich zwischen 49 und 69 Euro pro Monat bewegen.
Kritik lässt sich mit Sicherheit auch an Teilen des Eckpunktepapiers üben, die andere Sektoren betreffen, doch hier scheint es zumindest rechnerisch auf die nötige Treibhausgaseinsparung hinauszulaufen. Ob die benannten Unterziele und Maßnahmen auch umsetzbar sind, steht auf einem anderen Blatt. Denn der Ausbau der Windenergie an Land hakt weiterhin, auch wenn, wie im Papier noch einmal benannt, ein Flächenziel von zwei Prozent verankert wurde und die Länderöffnungsklausel für eine Mindestabstandsregelung abgeschafft wird. Außerdem soll es Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung geben.
Der Bundesverband Windenergie zeichnet dagegen ein anderes Bild. Rund 370 Windenergieanlagen steckten aktuell in Genehmigungsverfahren und 2021 gab es nur einen Nettozubau von sieben Anlagen.
Die Gründe für die fehlende Dynamik sind altbekannt: Noch immer ist trotz neuer Vorgaben im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) die Flächenkulisse unzureichend. Trotz des Ziels von zwei Prozent der Bundesfläche (bis 2032) sind aktuell nur 0,81 bis 0,91 Prozent ausgewiesen,
schreibt der Verband. Genehmigungsverfahren dauerten im Bundesdurchschnitt 25 Monate, die beiden Ausschreibungsrunden für Windenergie im Mai und September blieben deutlich unterzeichnet.
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