Vertragsverletzungsverfahren: Spanien bekommt kalte Füße?

Seite 3: Update: Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

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Eilig haben sich, ungewöhnlich an einem Sonntag, die Richter des Obersten Gerichtshof zusammengesetzt, um die heiße politische Kartoffel zu behandeln. Doch der Gerichtshof unterstreicht die von der Verteidigung hart kritisierte Rechtsunsicherheit, indem er "Jein" sagt. Denn auch diese Richter meinen, sie seien nicht zuständig. Allerdings schieben sie dann doch eine juristische Beurteilung nach, schließlich fordert die Regierung über das Ministerium für Staatsanwaltschaft eine Entscheidung.

Auch der Oberste Gerichtshof sieht kein Hindernis, dass Puigdemont, Ponsatí und Comín bei den Europaparlamentswahlen antreten können. Damit wurde der Wahlrat (JEC) wie erwartet sogar "einstimmig", für seine höchst undemokratische Entscheidung abgewatscht, mit der die Mehrheit der Richter im JEC das Gesetz gebeugt und ihr Amt missbraucht hat. Die Konsequenz müsste die sofortige Auflösung und eine Anklage wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch gegen die Richter sein, die den Ausschluss ohne Rechtsgrundlage als Mehrheit diktatorisch verfügt haben.

Sogar der Oberste Gerichtshof erklärt jetzt dem JEC, dass das "passive Wahlrecht" ein "Grundrecht" ist. Die vorgesehenen Einschränkungen treffen auf Puigdemont, Comín und Ponsatí nicht zu, schließen sich auch diese Richter der Einschätzung an, mit der an dieser Stelle die absurde Entscheidung des Wahlrats kritisiert wurde, da ohne "juristische Basis" aus ideologischen Beweggründen agiert wurde. Wie oben dargelegt, wussten das auch die JEC-Richter längst, die trotz allem den Ausschluss verfügt haben.

Man darf gespannt sein, wer im undurchsichtigen spanischen Dschungel einer politisierten Justiz eine definitive Entscheidung trifft. Der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung nun an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Doch genau dieses Gericht hatte zuvor erklärt, nicht zuständig zu sein und die heiße Kartoffel nach oben durchgereicht. Es zeigt sich, wie stimmig die Kritik der Verteidigung der Katalanen ist, die drei Klagen gegen die JEC-Entscheidung einreichen mussten, um nicht Gefahr zu laufen, um sicher zu sein, dass sie auch irgendwo behandelt werden. Mit Rechtssicherheit hat all das nichts zu tun, und auch dieser Vorgang zeigt, wie berechtigt ein Vertragsverletzungsverfahren ist.