Verwaltungsgericht Berlin kassiert das Demo-Verbot
Unter geringen Auflagen darf, wenn nicht Widerspruch eingelegt wird, nun die von "Querdenken 711" angemeldete Versammlung morgen stattfinden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das von der Berliner Versammlungsbehörde ausgesprochene Verbot der von "Querdenken 711" geplanten Versammlung am Samstag kassiert (Versammlungsverbot nach Gesinnung oder Infektionsschutzgesetz?). Die für 22.500 Teilnehmer angemeldete Versammlung darf nun unter Auflagen stattfinden.
Nach dem Verwaltungsgericht liege keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Versammlung vor, das Verbot genüge nicht den "verfassungsrechtlichen Vorgaben". Grundsätzlich seien nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin Versammlungen zulässig: "Zwar müsse der Veranstalter einer Versammlung ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen, das Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung sei indes nur 'erforderlichenfalls' Teil eines solchen Konzepts."
Der Veranstalter habe ein solche Konzept vorgelegt, man könne nicht davon ausgehen, dass er das Abstandsgebot "bewusst missachten" werde. Das könne man nicht aus der Versammlung vom 1. August und der Haltung der Teilnehmer ableiten: "Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen, entsprechend auf die Teilnehmer einzuwirken."
Schwer wiegt auch die Kritik, dass die Versammlungsbehörde keine Alternativen zum Verbot geprüft habe, etwa durch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl oder eine Verlegung des Orts.
Die erlassenen Auflagen sind geringfügig. Es müssen regelmäßig Durchsagen zur Einhaltung der Abstandsregeln gemacht werden, die Ordner müssen dafür sorgen. Im Bühnenbereich müssen Gitter aufgestellt werden, die eine "Personenballung" verhindern. Und die Versammlungsbehörde kann weitere Auflagen zur Wahrung des Mindestabstands machen.
Man wird davon ausgehen können, dass die Versammlungsbehörde einen Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wird. Sollte die Versammlung stattfinden, so müsste die Polizei entweder dafür sorgen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, was schnell zu einer Eskalation führen kann, oder die Versammlung wie letztes Mal abbrechen, wenn massenhaft Verstöße vorkommen. Aber schon am 1. August hat die Polizei vermieden, die Versammlung aufzulösen. Dazu kommt, das nach dem Verbot tausende Versammlungen angemeldet wurden. Sicher meistenteils nicht ernsthaft, aber auch das könnte Gerichte und Polizei in Atem halten.
Zudem muss damit gerechnet werden, dass nach dem Verbot wahrscheinlich noch mehr Personen an der Versammlung teilnehmen dürften, so dass die angemeldete Zahl der Teilnehmer schnell überschritten werden könnte. Allerdings ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts auch ein deutliches Zeichen, dass das Gerede mancher Corona-Protestler von einer "Diktatur" Unsinn ist.