Vier Monate politische Gefangene in Katalonien
Seite 2: Katalonien sucht weiter nach Möglichkeiten der Regierungsbildung
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Wann und wie eine katalanische Regierung gebildet wird und werden kann, ist weiter unklar, da das spanische Verfassungsgericht mit "Rechtsumgehung", wie Verfassungsrechtler meinen, die erneute Amtseinführung von Puigdemont verhindert hat. Nachdem die Zwangswahlen wie das Hornberger Schießen ausgingen und die Katalanen sich trotz Repression und Ausnahmezustand nicht dazu zwingen ließen, die Unabhängigkeitsparteien abzuwählen, wird über die politisierte Justiz versucht, die Bildung einer Regierung zu verhindern, um die Zwangsverwaltung aufrechterhalten zu können.
Der neue Parlamentspräsident Roger Torrent sucht weiter nach einem Weg in dem Dschungel, in dem Spanien überall Fallstricke ausgelegt hat, um eine Regierungsbildung zu ermöglichen, in die das von der PP bestimmte Verfassungsgericht nicht sofort reingrätschen kann. Er setzt, wie Puigdemont über sein Exil, dabei auf die Internationalisierung des Konflikts. Da ihm die Parlamentsjuristen bestätigt haben, dass die zweimonatige Frist zur Regierungsbildung noch nicht ablaufe, will er nun eine Eilentscheidung vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg erzwingen.
Denn es ist absurd, dass die Verfassungsrichter noch immer nicht darüber entschieden haben, ob sie eine präventive Beschwerde gegen die Amtseinführung Puigdemonts annehmen oder ablehnen. Dafür haben die Richter, was hohe Richterkollegen als "sehr merkwürdig" empfinden, "vorläufige Maßnahmen" erlassen, die niemand beantragt hatte, um faktisch die Amtseinführung von Puigdemont darüber zu verhindern. Dabei darf er auch nach Ansicht der Verfassungsrichter Kandidat sein.
Torrent von der linken ERC spielt auf Zeit und will offensichtlich abwarten, ob die Verfassungsrichter die Beschwerde ablehnen, die auch der Staatsrat als unbegründet abgelehnt hat. Doch Rajoy hat sich erstmals zum Gang vor das Verfassungsgericht ohne das Plazet der Staatsjuristen entschieden. Lehnen sie ab, was etliche Verfassungsrechtler als zwingend ansehen, würden auch die vorläufigen Maßnahmen fallen. Dann könnte das Statut und das Parlamentsgesetz geändert werden, wie es ein Großteil von Puigdemonts "Gemeinsam für Katalonien" (JxCat) fordert, um ihn auf Distanz per Liveschaltung aus Brüssel ins Parlament oder durch Delegierung der Antrittsrede einzuführen.
Ein Teil von JxCat wollte das schon vergangene Woche umsetzen, doch etliche Parlamentarier der eigenen Fraktion waren auch dagegen. Trotz allem zog sich Torrent viel Unmut aus den Reihen der Christdemokraten zu, als der die Änderungen nicht auf die Tagesordnung des Parlamentspräsidiums gesetzt hat, aber den Gang nach Straßburg ankündigte. Er habe "willkürlich und nicht abgestimmt" gehandelt, taten einige so, als hätte Puigdemont als Präsident alle seine Schritte stets abgesprochen, was nicht der Fall war.
Hoffnung auf "vorläufige Maßnahmen" seitens des Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg
Torrent will seinerseits nun "vorläufige Maßnahmen" in Straßburg erstreiten, um die politischen und zivilen Rechte von Puigdemont und die Autonomie des katalanischen Parlaments gegenüber den Angriffen der Regierung und den Eingriffen des Verfassungsgerichts verteidigen. Er will prüfen lassen, ob oder wie sich Puigdemont vor dem Parlament "wirksam präsentieren" könnte, um Regierungschef zu werden. Bisher verlangt das Verfassungsgericht eine Erlaubnis des Richters, der die Jordis, Forn und Junqueras in Haft hält. Da er sie nicht einmal an Parlamentssitzungen teilnehmen lässt, ist ziemlich klar, wie er mit Puigdemont verfahren würde. Aller Wahrscheinlichkeit würde er ihn sofort verhaften lassen, wenn er vorspricht, und ihn ebenfalls nicht ins Parlament lassen.
An seinen Haftbefehlen gegen Puigdemont und die vier ehemaligen Minister, die sich mit ihm in Belgien aufhalten, hält er in Spanien fest. Die Europäische Haftbefehle gegenüber Belgien musste er zurückziehen, gegenüber Dänemark hat erst ihn erst gar nicht beantragt, weil sie vor unabhängigen Gerichten keinerlei Aussicht auf Erfolg haben. Dieser Stachel steckt weiter tief im Fleisch von Richter Llarena, weshalb er nach übereinstimmenden Presseberichten im April die internationalen Haftbefehle wieder aufleben lassen will.
Dem Menschenrechtsgerichtshof, dem undemokratische und grausame Vorgänge in Spanien wahrlich nicht unbekannt sind, wie das achte Urteil wegen Folter in Spanien gerade gezeigt hat, wird sich auch mit der Tatsache beschäftigen müssen, dass der ERC-Chef Junqueras noch in Haft ist.
Junqueras ruft nun zunächst das spanische Verfassungsgericht an, da das zwingend notwendig ist, um danach nach Straßburg ziehen zu können. Wird ihm auch dort Haftverschonung verweigert, hat er schon eine Klage in Straßburg angekündigt, da seine Haft eine "rechtswidrige Sanktionierung für seine Ideologie, seinen Glauben und seine politische Orientierung" sei. Er werde für seine "ideologische Gesinnung" inhaftiert, argumentiert er.
Von der Hand zu weisen ist das nicht, wenn man sich Beschlüsse des Richters anschaut, der darauf hinweist, dass er weiter politisch tätig sein will und sich vom Ziel, die katalanische Selbstbestimmung zu erreichen, nicht lossagt. Zwar nimmt Straßburg nur wenige Klagen an, doch sind die Vorgänge ausreichend massiv, um bis zu einer Kammer durchzudringen. Die ständigen Verurteilungen Spaniens erhöhen die Chance weiter.